DER STAAT ISRAEL AUS RELIGIÖSER SICHT 139
V. JODISCH-NATIONALE pflichten
Als eine jüdisch-ieligiöse Pflicht gilt die
• Besiedlung Israels durch Umsiedlung dorthin zu fördern bzw.
• als Jude in Israel zu leben.
Als eine selbstverständliche jüdisch-nationale Pflicht gilt die
0 Unterstützung des Aufbaus und der
0 Sicherheit Israels sowie die
0 Förderung seiner sozialen und kulturellen Institutionen, wie auch die
0 allgemeine Solidarität mit Israel.
Hier sollte noch hinzugefügt werden, daß die Anerkennung der religiösen, kulturellen
und wirtschaftlichen Freiheit der in Israel lebenden arabischen Minderheit (wie auch
der Christen, Drusen und anderen Volksgruppen) gleichfalls eine religiöse Pflicht ist,
die von der Bibel den D'll (nichtjüdischen Einwohnern des Landes) vorbehaltlos ein-
geräumt wird !
V. JODISCH-NATIONALE pflichten
Als eine jüdisch-ieligiöse Pflicht gilt die
• Besiedlung Israels durch Umsiedlung dorthin zu fördern bzw.
• als Jude in Israel zu leben.
Als eine selbstverständliche jüdisch-nationale Pflicht gilt die
0 Unterstützung des Aufbaus und der
0 Sicherheit Israels sowie die
0 Förderung seiner sozialen und kulturellen Institutionen, wie auch die
0 allgemeine Solidarität mit Israel.
Hier sollte noch hinzugefügt werden, daß die Anerkennung der religiösen, kulturellen
und wirtschaftlichen Freiheit der in Israel lebenden arabischen Minderheit (wie auch
der Christen, Drusen und anderen Volksgruppen) gleichfalls eine religiöse Pflicht ist,
die von der Bibel den D'll (nichtjüdischen Einwohnern des Landes) vorbehaltlos ein-
geräumt wird !