Freihöfe des 16. bis 19. Jahrhunderts im Fürstentum Minden
377
3 Minden-Aminghausen, Duxscher Freihof (Freibrief vor
1563), heute Bauernhof. Porta Westfalica-Lohfeld, Hof «rie-
te (Freibrief von 1570) unklare Lage. Bückeburg-Cammer,
Cammerhof (Freibrief vor 1576), später Schaumburg-Lippi-
sche Meierei. Hille-Rothenuffeln, Wentrupsches Hofgut
(Freibrief von 1579/81), heute Bauernhof. Minden-Aming-
hausen, Barkhausenscher Hof (Freibrief von 1583?), heute
Bauernhof. Hille-Eickhorst, Freihof (Freibrief von 1655/1686),
später Bauernhof. Gut Kuhlenkamp (ab 1827 auf freiem,
angekauftem Land angelegt), später abgebrochen. Gut Tiet-
zels Denkmal (1778 auf freiem, angekauftem Land ange-
legt), später abgebrochen. Gut Rodenbeck (um 1820 auf
freiem, angekauftem Land angelegt), später abgebrochen.
Gut Masch (1846 auf freiem, angekauftem Land angelegt),
später abgebrochen.
4 Im Pfarrarchiv Frille (Petershagen, Kr. Minden-Lübbecke).
5 Vor allem aus dem Bestand „Fürstlich Schaumburg-
Lippisches Hofkammerarchiv" im Landesarchiv Bückeburg
(fortan zitiert als LAV Bü) sowie Bestand „Kriegs- und
Domänenkammer Minden" und den Akten des Reichskam-
mergerichtes im Staatsarchiv Münster, heute Landesarchiv
NRW, Abt. Westfalen (fortan zitiert als LAV NRW W). Weitere
Akten im Stadtarchiv Minden im Kommunalarchiv Minden
(fortan zitiert als KAM, Mi).
6 Dafür unterwarf man sich in einigen Fällen sogar der über-
lieferten Rechtsform der Burgmannsgerechtigkeit, die im
Mittelalter zur Verteidigung einer Stadt eine ganz andere
Bedeutung gehabt hatte, als in der 2. Hälfte des 17. Jahr-
hundert auf dem platten Land. Es gab auch Nichtadelige, die
Lehngüter, und Adelige, die Freihöfe erwarben, ferner gab
es landtagsfähige Rittergüter, die zu Freihöfen absanken,
und Freihöfe, die zu landtagsfähigen Rittergütern erhoben
wurden.
7 Bereits 1649 musste die Witwe Anna Dux den neuen
Behörden die Steuerfreiheit ihres Hofes belegen (siehe hier-
zu im Folgenden).
8 LAV NRW W, RKG 0 307. In einem Schreiben vom
29.12.1681 an die „Mindener Accis=Directonio" (Steuer-
behörde) erklärt der Kurfürst Friedrich Wilhelm, dass sich im
Fürstenthumb Minden ... unterschiedliche gefunden, die
sich für Steuer frey gehalten und dahero von Ihren Gütern,
gleich andern dero Unterthanen weder zu dem ordinär noch
extraordinär Contributionen etwas beygetragen, worüber
die andern sich beklaget. Er fordert deshalb eine genauere
Untersuchung und examination aller solcher Exemten und
aller anderen die bisher für Steuer frey gehalten. Diejenigen,
die Brieffe und Siegel! ihrer Freiheiten in Abschriften vorle-
gen könnten, sollen mit allem Fleiß examiniret werden. Alle
anderen sollen nach Ermessen der Steuerbehörde veranlagt
werden. Die Anzahl der hierbei insgesamt überprüften steu-
erfreien Höfe wird in der Akte nicht vermerkt. Aus der
Aufzählung ergibt sich aber, dass es mindestens 16 Höfe
gewesen sein müssen.
9 Von Gottes gnaden, Wir Georg Confirmirter der Ertz unn
Stiffe Bremen unnd Minden, Administrator zu Verden,
Hertzog zu Braunschweig unnd Leunneburgk ect Bekennen
hiemitt vor unß unnd Jedermenniglich, das wir unserem
Heubtmhan zum Hauß Berge unnd lieben getreuwen Erich
Duxen umb geleisteder getreuwer dienste willen Ihme die
Jerlichen freien ausfur unnd Pflicht an seinem Freien Hove zu
Aminckhausen gnedlich erlassen und nachgeben haben,
also das solches mitt unserem gutten wissen unnd willen,
wan sein mahlkorn in der rechnung nitt befunden gesche-
hen und ausgelassen sey Ahne geferde, zu Urkunde haber
wir diese unsere bewilligunge mitt eigener Handt unther-
schrieben, unnd Mitt unserem fürstlichen Secrett bevestigen
lassen, Geben zum Peterßhagen den sechsten July, AO p63
(Abschrift der Urkunde in LAV NRW W, RKG K Nr. 1027, Bl.
26).
10 NLA Bü, L 0 c Bd. 3 Nr. 370.
11 Es lag neben dem Haus von Thomas Düwelshoft. 1558
setzte Thomas Duvelshöft syn hues stede vnd alle des thobe-
horinge belegen jn der Beckerstratenn twusschen Erick Dux
vnd Wedekynck Smedes husen dem Johann Sobbe als Pfand
(KAM, Mi, A I, Nr. 636).
12 Erich und dessen Bruder Heinrich Dux, genannt Minder,
konnten 1556 gegenüber dem Kölner Ritter und kaiserli-
chem Rat Dr. Matthias Held glaubhaft machen, dass sie von
Franz I., Bischof zu Minden (1508-1529), Herzog zu Braun-
schweig und Lüneburg gezeugt sind und von einer ledigen
Person außerhalb der Ehe (vermutlich N. von Halle, eine
Schwester des Dompropstes Thomas von Halle), abstammen.
Held, der das Recht hatte, unehelich Geborene zu legitimie-
ren und ehelich Geborenen rechtlich gleichzustellen, legiti-
mierte die Beiden. Ansprüche an das Haus Braunschweig-
Lüneburg ergaben sich daraus nicht, weil Bischof Franz dar-
auf bereits verzichtet hatte. Die Brüder Dux ließen sich auch
ein eigenes Wappen anfertigen: Zwei aufeinander zuschrei-
tende Löwen mit ausgestreckten Pranken, aufgetanen
Mäulern und blauen Zungen.
13 Das 1551 datierte Epitaph vom Dompropst Thomas von
Halle ist im Mindener Dom erhalten. Sein Sohn Diedrich von
Halle (er war im Januar 1537 sieben Jahre alt), einziges Kind
aus der Ehe mit Anna Borries, starb 1559 in der Schlacht bei
Heide und wurde im Chor der Kirche von Meldorf bestattet
(J. Hanssen und H. Wolf, Chronik des Landes Dithmarschen,
Hamburg 1833, S. 340).
14 In der Lübbecker Andreaskirche ist das Epitaph der Anna
Borries, Witwe des Thomas von Halle (1514 - 9.2.1593
Lübbecke) erhalten.
15 NLA Hannover, Cal. Br. 15 Nr. 1028. Die umfassende Akte
wurde aus konservatorischen Gründen bis auf weiteres
gesperrt, so dass eine ausführliche Auswertung nicht mög-
lich ist.
16 Dazu siehe: Helga-Maria Kühn, Eine „unverstorbene
Witwe". Sidonia Herzogin zu Braunschweig-Lüneburg gebo-
rene Herzogin von Sachsen 1518-1575. Hahnsche Buch-
handlung. Hannover 2009 (= Veröffentlichungen der Histo-
rischen Kommission für Niedersachsen und Bremen, Band
247).
17 Seine Witwe Katharina von Dassel zog auf ihr Altenteil.
1592 stand ihr ein halber Hof auf Pattensen wegen ihrer Ehe
mit Curdt Warncke zu (NLA Hannover, Cal Br. 8 Nr. 1592).
Unklar ist, ob der gleiche Hof gemeint ist bei Max Burchard,
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3 Minden-Aminghausen, Duxscher Freihof (Freibrief vor
1563), heute Bauernhof. Porta Westfalica-Lohfeld, Hof «rie-
te (Freibrief von 1570) unklare Lage. Bückeburg-Cammer,
Cammerhof (Freibrief vor 1576), später Schaumburg-Lippi-
sche Meierei. Hille-Rothenuffeln, Wentrupsches Hofgut
(Freibrief von 1579/81), heute Bauernhof. Minden-Aming-
hausen, Barkhausenscher Hof (Freibrief von 1583?), heute
Bauernhof. Hille-Eickhorst, Freihof (Freibrief von 1655/1686),
später Bauernhof. Gut Kuhlenkamp (ab 1827 auf freiem,
angekauftem Land angelegt), später abgebrochen. Gut Tiet-
zels Denkmal (1778 auf freiem, angekauftem Land ange-
legt), später abgebrochen. Gut Rodenbeck (um 1820 auf
freiem, angekauftem Land angelegt), später abgebrochen.
Gut Masch (1846 auf freiem, angekauftem Land angelegt),
später abgebrochen.
4 Im Pfarrarchiv Frille (Petershagen, Kr. Minden-Lübbecke).
5 Vor allem aus dem Bestand „Fürstlich Schaumburg-
Lippisches Hofkammerarchiv" im Landesarchiv Bückeburg
(fortan zitiert als LAV Bü) sowie Bestand „Kriegs- und
Domänenkammer Minden" und den Akten des Reichskam-
mergerichtes im Staatsarchiv Münster, heute Landesarchiv
NRW, Abt. Westfalen (fortan zitiert als LAV NRW W). Weitere
Akten im Stadtarchiv Minden im Kommunalarchiv Minden
(fortan zitiert als KAM, Mi).
6 Dafür unterwarf man sich in einigen Fällen sogar der über-
lieferten Rechtsform der Burgmannsgerechtigkeit, die im
Mittelalter zur Verteidigung einer Stadt eine ganz andere
Bedeutung gehabt hatte, als in der 2. Hälfte des 17. Jahr-
hundert auf dem platten Land. Es gab auch Nichtadelige, die
Lehngüter, und Adelige, die Freihöfe erwarben, ferner gab
es landtagsfähige Rittergüter, die zu Freihöfen absanken,
und Freihöfe, die zu landtagsfähigen Rittergütern erhoben
wurden.
7 Bereits 1649 musste die Witwe Anna Dux den neuen
Behörden die Steuerfreiheit ihres Hofes belegen (siehe hier-
zu im Folgenden).
8 LAV NRW W, RKG 0 307. In einem Schreiben vom
29.12.1681 an die „Mindener Accis=Directonio" (Steuer-
behörde) erklärt der Kurfürst Friedrich Wilhelm, dass sich im
Fürstenthumb Minden ... unterschiedliche gefunden, die
sich für Steuer frey gehalten und dahero von Ihren Gütern,
gleich andern dero Unterthanen weder zu dem ordinär noch
extraordinär Contributionen etwas beygetragen, worüber
die andern sich beklaget. Er fordert deshalb eine genauere
Untersuchung und examination aller solcher Exemten und
aller anderen die bisher für Steuer frey gehalten. Diejenigen,
die Brieffe und Siegel! ihrer Freiheiten in Abschriften vorle-
gen könnten, sollen mit allem Fleiß examiniret werden. Alle
anderen sollen nach Ermessen der Steuerbehörde veranlagt
werden. Die Anzahl der hierbei insgesamt überprüften steu-
erfreien Höfe wird in der Akte nicht vermerkt. Aus der
Aufzählung ergibt sich aber, dass es mindestens 16 Höfe
gewesen sein müssen.
9 Von Gottes gnaden, Wir Georg Confirmirter der Ertz unn
Stiffe Bremen unnd Minden, Administrator zu Verden,
Hertzog zu Braunschweig unnd Leunneburgk ect Bekennen
hiemitt vor unß unnd Jedermenniglich, das wir unserem
Heubtmhan zum Hauß Berge unnd lieben getreuwen Erich
Duxen umb geleisteder getreuwer dienste willen Ihme die
Jerlichen freien ausfur unnd Pflicht an seinem Freien Hove zu
Aminckhausen gnedlich erlassen und nachgeben haben,
also das solches mitt unserem gutten wissen unnd willen,
wan sein mahlkorn in der rechnung nitt befunden gesche-
hen und ausgelassen sey Ahne geferde, zu Urkunde haber
wir diese unsere bewilligunge mitt eigener Handt unther-
schrieben, unnd Mitt unserem fürstlichen Secrett bevestigen
lassen, Geben zum Peterßhagen den sechsten July, AO p63
(Abschrift der Urkunde in LAV NRW W, RKG K Nr. 1027, Bl.
26).
10 NLA Bü, L 0 c Bd. 3 Nr. 370.
11 Es lag neben dem Haus von Thomas Düwelshoft. 1558
setzte Thomas Duvelshöft syn hues stede vnd alle des thobe-
horinge belegen jn der Beckerstratenn twusschen Erick Dux
vnd Wedekynck Smedes husen dem Johann Sobbe als Pfand
(KAM, Mi, A I, Nr. 636).
12 Erich und dessen Bruder Heinrich Dux, genannt Minder,
konnten 1556 gegenüber dem Kölner Ritter und kaiserli-
chem Rat Dr. Matthias Held glaubhaft machen, dass sie von
Franz I., Bischof zu Minden (1508-1529), Herzog zu Braun-
schweig und Lüneburg gezeugt sind und von einer ledigen
Person außerhalb der Ehe (vermutlich N. von Halle, eine
Schwester des Dompropstes Thomas von Halle), abstammen.
Held, der das Recht hatte, unehelich Geborene zu legitimie-
ren und ehelich Geborenen rechtlich gleichzustellen, legiti-
mierte die Beiden. Ansprüche an das Haus Braunschweig-
Lüneburg ergaben sich daraus nicht, weil Bischof Franz dar-
auf bereits verzichtet hatte. Die Brüder Dux ließen sich auch
ein eigenes Wappen anfertigen: Zwei aufeinander zuschrei-
tende Löwen mit ausgestreckten Pranken, aufgetanen
Mäulern und blauen Zungen.
13 Das 1551 datierte Epitaph vom Dompropst Thomas von
Halle ist im Mindener Dom erhalten. Sein Sohn Diedrich von
Halle (er war im Januar 1537 sieben Jahre alt), einziges Kind
aus der Ehe mit Anna Borries, starb 1559 in der Schlacht bei
Heide und wurde im Chor der Kirche von Meldorf bestattet
(J. Hanssen und H. Wolf, Chronik des Landes Dithmarschen,
Hamburg 1833, S. 340).
14 In der Lübbecker Andreaskirche ist das Epitaph der Anna
Borries, Witwe des Thomas von Halle (1514 - 9.2.1593
Lübbecke) erhalten.
15 NLA Hannover, Cal. Br. 15 Nr. 1028. Die umfassende Akte
wurde aus konservatorischen Gründen bis auf weiteres
gesperrt, so dass eine ausführliche Auswertung nicht mög-
lich ist.
16 Dazu siehe: Helga-Maria Kühn, Eine „unverstorbene
Witwe". Sidonia Herzogin zu Braunschweig-Lüneburg gebo-
rene Herzogin von Sachsen 1518-1575. Hahnsche Buch-
handlung. Hannover 2009 (= Veröffentlichungen der Histo-
rischen Kommission für Niedersachsen und Bremen, Band
247).
17 Seine Witwe Katharina von Dassel zog auf ihr Altenteil.
1592 stand ihr ein halber Hof auf Pattensen wegen ihrer Ehe
mit Curdt Warncke zu (NLA Hannover, Cal Br. 8 Nr. 1592).
Unklar ist, ob der gleiche Hof gemeint ist bei Max Burchard,