239
Landgüter von Bürgern und Beamten,
Lebens- und Wirtschaftsformen
Bauernhöfe mit Zweit- und Drittwohnungen
Pächter, Verpächter, Kapital, Landwirtschaft und Sommerfrische -
Was macht der Städter auf dem Land?
Fred Kaspar
Einleitung
Für den Bereich außerhalb der geschlossenen Sied-
lungen, der gemeinhin als „Land" bezeichnet wird,
hat sich die Forschung der Wohn- und Baugeschichte
weitgehend auf das Umfeld der Landwirtschaft kon-
zentriert. Land und landwirtschaftliche Betriebe bil-
den hier ein vertrautes Begriffspaar, wobei letztere in
vorindustrieller Zeit mit Bauernhof, (adeligen) Guts-
betrieben, Klosterhöfen und staatlichen Domänen
gleichgesetzt werden.
Landwirtschaft benötigt Flächen. Wenn wir über Be-
sitz an Boden auf dem Lande vor dem frühen 19.
Jahrhundert sprechen, müssen in unserer Region seit
der Ausbildung der über Jahrhunderte gültigen Agrar-
verfassung im Laufe des 12. und 13. Jahrhundert al-
lerdings mehrere grundlegend unterschiedliche recht-
liche Besitzverhältnisse konstatiert werden:1 Für das
Münsterland ist es zum einen die seit dem Hochmit-
telalter dominante Rechtsform von Land mit grund-
herrlicher Bindung, wie es für den größten Teil der
zugleich nach Leibeigentumsrecht und in Erbpacht
ausgegebenen Bauernhöfe zutraf.2 Zum zweiten gibt
es aber auch als Lehen ausgegebene Besitzungen,3 die
vielfach zur Grundlage kleiner Adelshäuser wurden
und zum dritten frei vererbbare Allodial-Güter, d. h.
frei-eigene Besitzungen, die also frei zu kaufen und zu
verkaufen waren.4
Mit Zustimmung der Lehnsherren konnten auch
Lehen verkauft werden, wobei diese schon im 14.
Jahrhundert auch Bürger erwarben. Allein der Bischof
1 Das Haus des örtlichen Amtmanns Schlaun, der in dem Dorf Nörde bei Warburg (Kr. Höxter) für das Kloster Hardehausen
tätig war. in dem Längsdielenhaus wurde 1695 der Architekt J. C. Schlaun geboren (Foto 1935).
Landgüter von Bürgern und Beamten,
Lebens- und Wirtschaftsformen
Bauernhöfe mit Zweit- und Drittwohnungen
Pächter, Verpächter, Kapital, Landwirtschaft und Sommerfrische -
Was macht der Städter auf dem Land?
Fred Kaspar
Einleitung
Für den Bereich außerhalb der geschlossenen Sied-
lungen, der gemeinhin als „Land" bezeichnet wird,
hat sich die Forschung der Wohn- und Baugeschichte
weitgehend auf das Umfeld der Landwirtschaft kon-
zentriert. Land und landwirtschaftliche Betriebe bil-
den hier ein vertrautes Begriffspaar, wobei letztere in
vorindustrieller Zeit mit Bauernhof, (adeligen) Guts-
betrieben, Klosterhöfen und staatlichen Domänen
gleichgesetzt werden.
Landwirtschaft benötigt Flächen. Wenn wir über Be-
sitz an Boden auf dem Lande vor dem frühen 19.
Jahrhundert sprechen, müssen in unserer Region seit
der Ausbildung der über Jahrhunderte gültigen Agrar-
verfassung im Laufe des 12. und 13. Jahrhundert al-
lerdings mehrere grundlegend unterschiedliche recht-
liche Besitzverhältnisse konstatiert werden:1 Für das
Münsterland ist es zum einen die seit dem Hochmit-
telalter dominante Rechtsform von Land mit grund-
herrlicher Bindung, wie es für den größten Teil der
zugleich nach Leibeigentumsrecht und in Erbpacht
ausgegebenen Bauernhöfe zutraf.2 Zum zweiten gibt
es aber auch als Lehen ausgegebene Besitzungen,3 die
vielfach zur Grundlage kleiner Adelshäuser wurden
und zum dritten frei vererbbare Allodial-Güter, d. h.
frei-eigene Besitzungen, die also frei zu kaufen und zu
verkaufen waren.4
Mit Zustimmung der Lehnsherren konnten auch
Lehen verkauft werden, wobei diese schon im 14.
Jahrhundert auch Bürger erwarben. Allein der Bischof
1 Das Haus des örtlichen Amtmanns Schlaun, der in dem Dorf Nörde bei Warburg (Kr. Höxter) für das Kloster Hardehausen
tätig war. in dem Längsdielenhaus wurde 1695 der Architekt J. C. Schlaun geboren (Foto 1935).