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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Editor]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 21.1896

DOI issue:
Heft 4
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Körte, Alfred: Attische Psēphos
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https://doi.org/10.11588/diglit.38774#0466

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452

A. K.OERTE

scheint nun das Vorkommen der Buchstaben Λ und M zu wi-
dersprechen, denn die 10 Richterabteilungen waren mit den
Buchstaben A bis K bezeichnet, wie Aristoteles ausdrücklich
bezeugt (Πολιτ. ’Αθην. 63): έχει δ’εκ αστός δικαστής πινάκιον πύ-
ξινον έπιγεγραμμένον το δνομα το ίαυτοΰ πατρόθεν καί του δήμου
καί γράμμα εν των στοιχείων μέχρι του Κ. νενέμηνται γάρ κατά φυ-
λάς δέκα μέρη οί δικασταί παραπλησίως ίσοι έν εκάστω τω γράμματι.
Sicherlich ist es aber kein Zufall, dass neben den 10 ersten
Buchstaben des Alphabets auf den Stimmsteinen gerade nur
der elfte und zwölfte Vorkommen. Wir müssen die Stempel Λ
und M einer elften und zwölften Richterabteilung zu weisen,
die im Jahre 307 gleichzeitig mit der Vermehrung der Phylen
auf 12 eingerichtet zu denken sind. Der früher oft geleugnete
Zusammenhang von Phyle und Richterabteilung ist jetzt durch
die angeführte Aristotelesstelle gesichert. Die Richter jeder
Phyle waren, wie Bruck, Philologus 1893 S. 396 treffend aus-
führt, in 10 Abteilungen mit den Buchstaben A bis K einge-
teilt, ‘ so dass andererseits auch die ganze Masse der Richter
in jene 10 Abteilungen gesondert werden konnte, indem man
die entsprechenden Teile der einzelnen Phylen zusammen-
fasste’. Mit Recht redet Busolt (Staatsaltertümer 2 S. 276,3)
von einer Kreuzung der Phylen und Abteilungen. Es ist daher
sehr begreiflich, dass die Zahl der Richterabteilungen von der
Vermehrung der Phylen beeinflusst wurde, und bei dem Feh-
len litterarischer Nachrichten über diesen Punkt muss uns das
Zeugniss der Stimmsteine selbst genügen, deren Stempel Λ
und M nur so erklärlich sind. Wenn wir diese Buchstaben
niemals auf den Richtertäfelchen finden, so erklärt sich das
aus dem verhältnissmässK kurzen Zeitraum, für den wir diese
nach weisen können. Schon Köhler hat C. I. A. II, 2 S. 347
hervorgehoben, dass die ihm bekannten 65 Richtertäfelchen
sämtlich dem vierten Jahrhundert angehören. Auf Grund der
angeführten Stelle des Aristoteles müssen wir den Zeitraum,
in welchem eherne Täfelchen in Gebrauch waren, noch enger
begrenzen, denn er nennt nicht Erz sondern Buchsbaumholz
als Material, wie Bruck, Philologus 1893 S. 299 bereits rieh-
 
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