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Auch im Iahre 1910 wurde von dem Übertragbarkeits-
oerkehr gemäß Z lls der Satzungen in ziemlich umfangreichem
Maße Gebrauch gemacht.

Die Einnahmen und Ausgaben der Kaffe, lehtere einschl.

des Kassensaldos, beliefen sich auf je . 11648612.76 Mk.

3m Vorjahre auf je.12184991.60 „

3n diesem 3ahre also weniger . . . 1536378.84 „

Das Vermögen betrug. 29983 738.29 „

Die Schulden betrugen. 28188 563.13 „

Somit Reinvermögen. 1795175.16 Mk.

Nach der Vorrechnung betrug

das Vermögen. 1692 955.49 Mk.

mithin die Vermehrung.102219.67 „

Dazu an die Stadtkasse abgeliefett . . 65000— „

^llso Reingewinn für 1910 . . . 167219.67 „

Das reine Vermögen beträgt . . 1 795 175.16 Mk.

Kievon den Bettag des Reservefonds ab-

gerechnet mit.1405589.85 „

verbleibt ein Äberschuß von .... 389585.31 Mk.

Äierunter sind die zur Verwendung für ge-

meinnühige Awccke genehmigten, aber erst

im Monat Ianuar 1911 an die Stadtkaffe

bezahlten Überschußanteile im Betrage von 60000 — „

enthalten, nach deren Abzug ein verfügbarer

Äberfchuß von. 329585.31 Mk.

vcrbleibt.

Llnter Kinzurechnung des gesetzlichen

Reservefonds von. 1405589.85 „

ergibt nch eine Gesamtreserve von . . 1735 175.16 Mk.

— 6,172 ° o des Gesamteinlageguthabens.

Der Äberschuß im Betrag von 60000 Mk. wurde im Zu
sammenhang mit der Aufstellung des städtischen Voranschlags
für 1911 mit Genehmigung des Bürgerausschuffes verwendet
wie folgt:


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