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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 25.1907

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Schön, Theodor von: Schwäbische Biographien: Herzogin Maria Augusta von Württemberg, [3]
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https://doi.org/10.11588/diglit.18486#0140

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— 128 —

das Testament umstieß und die Administra-
tion u u t e r A u s s ch l u ß d e r H e r z o g i u -
Witwe und d e s Mi tv o rm uu d s, des
Bischofs von Würzburg und Bam-
berg, beanspruchte. Die Ernennung des
letzteren war allerdings wohl gegen das
bisherige württembergische Herkommen, die
Ernennung der Herzogin-Witwe aber
keineswegs. Denn die Witwe des Her-
zogs Christoph, Anna Maria, war Vor-
mündern! des Herzogs Lndwig, ebenso
die Witwe des Herzogs Johann Friedrich
für Herzog Eberhard III., die Witwe
des Herzogs Wilhelm Lndwig für Herzog
Eberhard Lndwig gewesen, somit war
es nach württembergischem Herkommen
zulässig, daß die Witwe eines regierenden
Herzogs für ihren minderjährigen Sohn
Mitvorinünderin war. Der Umstand, daß
Maria Angnsta katholisch war, schloß sie
natürlich von der Mitvormundschaft nicht
aus, da ja ein Katholik, wie das Beispiel
Karl Alexanders zeigt, sogar regierender
Herzog sein konnte. Der Ausschluß
Maria Angustas von der Mitvormund-
schaft war demnach, man mag sagen was
mar. will, ein Rechtsbrnch.

In der Zwischenzeit hatte General
v. Remchingen die Offiziere für die
Herzogin-Witwe gewonnen, dadurch, daß
er behauptete: „man gehe damit nm, die
Trnppen zu vermindern und einen grcßen
Teil der Offiziere zu entlassen", nnd es
war anch davon bereits die Rede, das
Testament des Herzogs durch die Stabs-
ossiziere beschwören zu lassen. Ferner
hatte General v. Remchingen ohne
Wissen nnd Willen des Herzogs Karl
Rudolf am 15. März die Leibwache der
Herzogin-Witwe mit 100 Mann vermehrt
uud iu deu beiden darauf folgenden Tagen
den Befehlshabern der Festnngen nnd der
im Land verteilten Truppen eine von der
Herzogin-Witwe bereits am 13. März
unterzeichnete Order eröffnet, nach welcher
denselben geboten wurde, in Militärsachen
keine anderen Befehle anzunehmen, als
welche unmittelbar von derverwitweten, mit-
regierenden Herzogin und ihm unterzeichnet
seien oder von ihm aus Auftrag der Herzogin-
Witwe erteilt werden würden. Allein auch
die Partei des Herzogs Karl Rudolf, der
entschlossen war, die Herzogin-Witwe bei

der Verwaltung des Landes, entgegen
dem Wortlaut des Testamentes
Karl Alexanders, das Herzog Karl
Rudolf nicht anerkannte, nicht mit zuzu-
lassen, war nicht müßig. Sie hatte sich, um
die Offiziere für sich zu gewiuueu, an
die landständischen Ausschüsse gewandt,
welche auf die an sie gestellte Frage, „ob
sie noch ferner die Truppen unterhalten
wollten", geantwortet: „sie würden sich
nach Kräften angreifen, daß diese ihren
Unterhalt haben möchten". Später sind
allerdings trotz dieses Versprechens die
Truppen reduziert worden I Nuu sielen
die Offiziere vou der Herzogin-Witwe ab.

Bei dem am 11. Mai 1737 festgesetzten
feierlichen Leichenbegängnis wollte man
eine Prozession zwar unter der Bedinguug
gestatteu, daß das Kreuz vorgetragen und
die katholische Geistlichkeit die Leiche be-
gleite, wenn die Herzogin-Witwe mittels
eines verbindlichen Reverses sich dahin er-
kläre, „daß sie diesen Fürgang auf keinerlei
Prozessionen hinkünftig zielen, noch anch
überhaupt deu Reversalien des verstorbenen
Herzogs andurch präjudiziereu wolle".
Mein Maria Augusta erklärte am 15.
April,

„daß sie keine Reversalien dieserwegen und
zwar um so weniger von sich geben könne, als
nicht allein sie in die ihr zustehende Coadmini-
stration noch nicht eingesetzt und konfirmiert,
sondern überdies es auch ein solcher Aktus sei,
der zwischen den Mauren des Schlosses, mithin
ganz privatim geschehe; da zumalen auch die
Vortragung des Kreuzes bei Leichenbegängnissen
in gar vielen evangelischen Ländern
üblich und auch zwischen einem und sonderlich
diesem im Schloß geschehenden Leichenbegräbnis
und einer förmlichen Prozession ein großer Unter-
schied sei."

Weil man aber dessenungeachtet auf jeuer
Bedingung beharrte, so legte die Herzogiu-
Witwe sowohl bei Herzog Karl Rudolf
als dem Geheimen Rat und dem Hof-
marschallamt eine förmliche Protestation ein.

Sobald man der Offiziere sicher war,
schritt die Partei Herzog Karl Rudolfs
gegeu die Anhänger Maria Angustas ein.

(Fortsetzung folgt.)

Die Jahrgänge des „D.-A." von t897—1904
werden fortwährend eingetauscht gegen solche
von 1905—07. Red.

Stuttgnrt, Vuchdvuckerei der Akt.-Ges. „Deutsches VvIkZblcut"
 
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