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guten Weidemöglichkeiten, lässt die Annahme
einer frühen Besiedelung am Rande des Krelin-
ger Baches zu. Diese Vermutung wird durch die
nahen bronzezeitlichen Hügelgräber im Osten
des Dorfes bestätigt sowie durch das 1970/72
wieder hergerichtete, aus der jüngeren Steinzeit
stammende und damit noch ältere Krelinger
Steingrab, das in wesentlichen Teilen dem Stra-
ßen- und Brückenbau und sonstigen Plünderun-
gen widerstanden hat.
Seit der ersten urkundlichen Erwähnung „Krelin-
ges“ im Jahre 1195 gehörte die Ortschaft zum
Archidiakonat Ahlden im Bistum Minden. Sie
war Teil des Kirchspiels Düshorn, das mit der
alten Amtsvogtei Fallingbostel der Großvogtei
Celle angehörte.
Noch heute durchquert der alte Kirchweg nach
Düshorn den inneren Dorfkern diagonal, endet
aber am Bachlauf. Er führte ursprünglich auf die
alte Fußwegverbindung zur Kirche nach Düs-
horn (heute K 146). Die wichtige Verkehrsanbin-
dung des früheren Heer- und Handels- und
späteren Postweges von Bremen nach Celle
verlief weiter nördlich über die hochwasserfreie
Hohe Heide und dann über die nord-süd-ge-
richtete Dorfstraße im Osten weiter nach Süden.
Alle Nord-Süd-Verbindungen mussten den oft
reißenden Krelinger Bach überwinden, der, aus
dem östlichen erhöhten Endmoränengebiet der
Osterheide kommend, sich heute noch durch
das Dorf windet, um weiter westlich bei Hoden-
hagen in die Aller zu münden. Neben zahlrei-
chen Brücken werden bei Niedrigwasser auch
heute noch zwei altertümliche Furten benutzt,
die teilweise von einer Fußgängerbrücke beglei-
tet als Sandwege durch das Wasser führen (Im
Sande nahe Hof Nr. 21 und am nördlichen Dorf-
ausgang, nördlich von Hof Nr. 16).
Die Furten unterstützen den Eindruck eines
historischen Dorfbildes, das sich aus einer un-
gewöhnlich großen Gruppe aneinander gereihter
denkmalwerter Hofanlagen zusammensetzt, ein-
schließlich einiger bedeutender Einzeldenkmale.
Die ältesten Gebäude stammen aus dem
17.Jh., ebenso ihre Sandsteinbrunnen, u.a. auf
den Höfen Nr. 7 (17.Jh.) und Nr. 15 (1689).

Krelingen, Krelingen 1, Wohnwirtschaftsgebäude, 1688


Für die meisten der überwiegend großen Hof-
parzellen bildet der Bach heute noch die natürli-
che nordwestliche Grenze, während sie im Sü-
den und Osten durch die parallel verlaufenden,
zur Zeit der Verkopplung 1852 teilweise begra-
digten Straßen (An der Bünte) begrenzt und
erschlossen werden. Während bei den meisten
Hofanlagen der Parzellenzuschnitt unbeein-
trächtigt blieb, sind bei den Höfen Nr. 1,3, 5, 7,
9, 15 durch Teilung oder Zusammenlegung
sowie Neubebauung Veränderungen erfolgt. Hof
Nr. 4, am Westrand des alten Ortes, ist mit den
entsprechenden baulichen Veränderungen in
dem seit 1970 bestehenden großen Komplex ei-
ner kirchlichen Bildungseinrichtung aufgegan-
gen. Auf dem vom Abbau verschonten Rest der
großen Sanddüne, dem sog. Giltberg auf der
nördlichen, dem historischen Dorf abgewandten
Seite ist ab 1948 ein Friedhof mit einer Kapelle
(1953-56) entstanden, dessen natürliche Ab-
grenzung der bewachsene Steilhang zum Kre-
linger Bach hin vorgibt.
Dort, im Bereich zwischen dem Bach und der
sich gabelnden nord-süd-gerichteten Dorfstra-
ße, ist mit den Höfen Nrn. 1,6, 7, 9, 15, 16, 18
und 21 der östliche Teil des dörflichen Ensem-
bles in Form eines Haufendorfes entstanden.
Hier sind die ältesten erhaltenen Gebäude zu
finden, wie das bereits 1688 wieder aufgebaute
Wohnwirtschaftsgebäude auf der Parzelle des
früheren Vollhofs Nr. 1. Hinter der jüngeren Be-
bauung der geteilten Parzelle steht das Gerüst
dieses breit gelagerten Zweiständer-Hallenhau-
ses mit dem von profilierten Knaggen unter-
stützten, vorkragenden Giebeltrapez und dem
noch vorhandenen mittigen Einfahrtstor hinter
Vorschauer. In dem traufseitig eingezogenen
Gefüge des Wohnteils mit den querrechteckigen
Gefachen mussten jüngere Fenstereinbauten
hingenommen werden. Es ist, wie auch die
Nachbarhäuser, als Ersatzbau einer 1688 durch
Feuer zerstörten Ursprungsbebauung entstan-
den. Wie bei Nr. 1 ist auch die südlich anschlie-
ßende (bereits im 14.Jh. im Zusammenhang mit
Abgaben an das Celler Schloss urkundlich
erwähnte) Hofstelle Nr. 7 1889 durch Teilung in
den Hintergrund geraten. Das ost-west-gerich-
tete Wohnwirtschaftsgebäude ist wohl ebenfalls


Krelingen, Krelingen 7, Wohnwirtschaftsgebäude, wohl
1688

nach dem Brand von 1688 als Zweiständer-
Hallenhaus unter hohem Halbwalmdach mit
ähnlichen Konstruktionsmerkmalen, u.a. der
Vorkragungen, wieder aufgestellt worden. Unge-
wöhnlich sind hier die vollständig horizontal und
vertikal verbohlten Gefache an Traut- und Gie-
belseite des Wirtschaftstraktes, die auf groben
Feldsteinen gegründet sind sowie die aufwendig
gestaltete, traufseitige Eingangstür aus dem 18. /
19.Jh.
Das anschließende, ehemals als Krug (1750)
und heute als Pension genutzte Vierständerhaus
mit dem südseitigen Zwerchhaus über dem
Eingangsbereich von 1892 (mit Umbauten seit
1927) auf Hof Nr. 9 vervollständigt die Reihe
dieser ehemals auf schmalen langgestreckten
Parzellen angesiedelten Hofanlagen am Ostrand
des Dorfes.
Auf dem nördlich an diesen Abschnitt anschlie-
ßenden weitläufigen Gelände von Hof Nr. 6
steht die älteste, 1662 errichtete Längsdurch-
fahrtsscheune Krelingens. Ihr hohes, z.Zt. blech-
gedecktes Dreiviertelwalmdach ragt deutlich aus
den übrigen, ebenfalls gut erhaltenen Hofgebäu-
den (überwiegend des 19.Jh.) heraus. Das hier,
wie üblich, vollständig verbohlte Fachwerkgerüst
in Oberrähmkonstruktion mit eingehälsten
Ankerbalken wird im Bereich der giebelseitigen
Auskragung von profilierten Knaggen unterstützt
und steht auf einem hohen, teilweise verputzen
Ziegelsockel. Das Haupthaus des ehemaligen
Halbhofes ist ein langgestreckter Vierständerbau
von 1850, dessen Wirtschaftstrakt in historisie-
render Bauweise mit Vorkragungen auf profilier-
ten Balkenköpfen erst 1896 angefügt worden
ist. Ganz hinten am Rand des bewaldeten
Grundstücks steht der kleine Zweiständerbau
des früheren, zu Anfang des 19.Jh. errichteten
Häuslingsauses. Trotz Umbauten zeigt er unver-
änderte, breit gelagerte Gefache mit gekrümm-
ten Eckverstrebungen und Kopfbändern am
Wirtschaftsgiebel. Der etwa gleich alte, an den
Waldrand gestellte Treppenspeicher von 1826
ist einer von zwei in Krelingen erhaltenen. Er ist
1 1/2-geschossig, mit einfach verzapften
Geschossbalken und mit intakter Außentreppe
unter dem vorkragenden Dach des Südgiebels.
Ein verbohlter Hofschafstall von 1842 sowie der
1889 noch in Fachwerk erbaute Schweinestall,
jeweils längsseits des Haupthauses errichtet,
vervollständigen das eindrucksvolle Bild der
Hofanlage, die bis auf das abgeteilte Waldstück
im Nordosten noch die gleiche Fläche wie 1770
einnimmt.
Im Westen schließen sich die bereits im 16.Jh.
verzeichneten Kothöfe Nr. 15, 16 und 18 sowie
Nr. 21 an. Sie liegen unterhalb der Schleife des
Krelinger Baches zwischen den Verbindungs-
wegen nach Norden in die Ortschaft Bockhorn
bzw. in das heute entsiedelte Fahrenholz
jenseits der Autobahn. Sie prägen den nörd-
lichen Dorfeingang mit einigen prächtigen
Wohnwirtschaftsgebäuden, die z.T. inmitten von
zahlreichen Hofgebäuden stehen. Den Auftakt
bildet das weitgehend freistehende, stattliche
Wohnwirtschaftsgebäude von Hof Nr. 15 mit
dem unverändert hohen Dreiviertelwalmdach,
das am Fuße des steil ansteigenden, bewachse-
nen Giltberges jenseits der kleinen Holzbrücke
liegt. Dieser großräumige, vermutlich im 17.Jh.
errichtete und somit wohl älteste Zweiständer-

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