Literatur. Dänemark
Kon. Mait. jarlich 100 Taler geben, wurde ehr aber newe Arbeit auf! Kön. Mait. Beuell machen, die-
selbige soll Ihme nach Stücken bezaltt werden. Sub Dato Friderichsburgk den 18 Februarii Ao. 80."
(Nye danske Magazin. 2. Bd. Kjebenhavn 1806. S. 99.)
8) „Coritract mit Hansen Kniper wegen der Tapeten, so inn grossen Sali zu Cronenburg khommen sollen,
geschlossen. Kronenburgh den 9. Decbr. Ao 1581.
Wir Friderich der Ander, von Gottes Gnaden zu Dennemarken, Norwegen, der Wenden vnd Gotten
König, Herzog zu Schlesswigk, Holstein, Stormarn vnd Dietmarschen, Graff zu Oldenburg vnd Delmen-
horst, hiermitt thuen kundt öffentlich, dass Wir mitt Hansen Knipern, auff folgende Mass handeln
vnd schliessen lassen, als erstlich, dass ehr soll vnd will, der hundert vnd elffen vor Vns gewesenen
Königen zu Dennemarkken, vnd den auch Vnser, auch Vnsers geliebten Shonss Hertzogen Christians
Contrafecten ihn Tapeten verfertigen, vnd oben eines Jeden Königs Haubtt, die Zeitt der Regierung, Im
gleichen auch, wie vnd who dieselbige gehalten vnd entlich was das Ende derselbigen gewesen, vnder
den Füssen aber das Herkommen, dabey auch des Reichs Insignia, setzen vnd ordnen. Die Lenge aber
solcher Contrafecten soll sein, von den Bencken im grossen Tanzsall (da dari solche Tapeten sollen
gebraucht werden) bis an den Schwigbogen vnder der Tecke an denn Bodenn, die Breitte aber soll
sein, wie die Pilern zwischen den Fenstern, nach der Stadt hinauss gemacht vnd fundiret seindt, also
dass der berurte grosse Tanzsall durchauss mitt solchen Tapeten bekleidet werde, aussgenhommen do
Vnser vnd Vnserer geliebten Gemahlin Tisch stehen sollen, dan daselbst soll ein Himmel mit dem Rück-
stück, wie gebreuchlich auffgerichtett werden, ahn denen Orten aber, da die gedachten Contrafecten
nicht zulangen werden, soll ehr andere Tapeten mit Jagten oder was Wir ihme beuhelen mochten,
auff diesen Contract fertigen. Es soll auch gedachter Hans Knieper zu solcher Arbeit feine Seide vnd
flemisch garn nemen, vnd vorgedachte Tapeten damitt verfertigen, gleich den andern Tapeten, so ehr
verflossenen Jaren vor Vns gemacht, aber auch sich nicht desto weniger eussersten Vermuegens befleis-
sigen, dass an der Arbeit aller konstlichen proportionirten Geschicklichkeit halben, nichts erwiende
oder mangle, vnd hernacher solchs vor jedermenningklich, die dessen Verstandt haben ohne Tadeil zu
bestehen. Ehr soll auch neben solcher vnd vorberürten Arbeitt der Tapeten auch mit die Patronen
vnd Malwergk, nach welchem die Contrafecten inn Tapeten zu wircken vnd zu weben, auff diesen
Vns, oder dem Wir es beuelen, vbergeben vnd eingeantwortet werden. Ehr soll sich auch befleissigen,
damitt solche Arbeitt mitt dem schleunigsten vnd besten mochte fertig werden, vnder des aber vor
keinem andern zu arbeitten mechtig sein, dardurch diese Vnsere verdingtte Arbeitt kondte verhindert
vnd zurück gesetzt werden. Dargegen vnd vor solche obberurte Zall der Tapeten, beide wass die Mate-
rialia auch Arbeilt vnd andere Vnkosten betrifft, wollen Wir Ihme in alles Neun Tausend Thaler geben
vnd entrichten, auch auff solche Summa, nach advenant, vnd nach dem die Arbeitt vor sich gehet, auff
Rechnung vorstrecken, Ihme auch solchs hernacher in der Rechnung ahn der gantzen abgedachten
Summen der Neun tausent Thaler abkürtzen lassen. Wurde aber vielgedachter Hans Knieper, mitt Vnser
gnedigsten Erleubniss, mittler Zeit, inn seinen eigen Gescheften, ausserhalb Vnserm Reich verreisen,
als soll ehr auff den Fall verpflicht sein, vns vor die Summe Geldes, so ehr auff die Handt entpfangen,
dafür aber nicht fulgethan, glaubwürdige vnd gnugsame Burgen, mitt welchen Wir zufrieden sein
mochten, zu stellen, vnd dem allen so oben ausstrücklich gesetzt, ohne einigen Mangell mitt vnuermeiss-
lichen Gebuer nachzusetzen. Vhrkundtlich vnder Vnserm Handtzeichen vnd Secret, gegeben auff Vn-
serm Schloss Cronenburgk den neundten Monats Tagh December Anno etc. Ein vnd Achtzigk."
(Nye Danske Magazin. 2. Bd. Kjobenhavn, 1806. S. 99/100.)
') Nye Danske Magazin, II. S. 102.
Knieper verpflichtet sich in der in deutscher Sprache niedergelegten Urkunde „nach dem Contrafect,
als ehr entworffen vnd Vns zugestellett, ein Rugstück mit einem Himmell vber Vnseren Tisch auff dem
grossen Sale alhie (Kronborg), zu machen dergestallt, dass der Himmel Siebende halb Seiendische Ein
lang und fünfte halb Ein breitt sein, vnd vnten von den Friesen oder Leisten ahn, biss auf die Bencke
reichen oder hengen, vnd der Abhang des Himmels vmbher einer halben Ein breitt sein solle. Dieser
Himmell vnd Rugstück samt den Vmbhang am Himmell soll von Goldt, Silber vnd guter Seiden sein
also, dass alles so nach den Farben vnd Musler, welches ehr, wie obgedacht entworffen, vnd Vnss vber-
antwortet, gelb ist von Gold, was weisse, von Silber, was Rothe, von rotter Seiden, die Bilder aber, so
sich mit Seiden nicht wollen aussfüllen lassen, seindt Wir gnedigst zufrieden, dass sie von guten flemi-
schen Garn (Wolle) gewircket werden, welches ehr alles selbst auff seine Uncost dazu verschaffen soll,
gemacht vnd also gefertigt werden, dass es vnstrefflich sei, vnd ehrs für Tapetzerey verstendigen Mei-
stern vnd Leuthenn mit Eheren verantwortten kan: bevor aus, dass ehr kein Garn nehme da es mit
Seiden kan autzgefüllt werden: Die Frensen aber soll ehr nicht dazu thun, sondern Wir wollen diesel-
bige auf vnsere Vnkosten machen lassen, dan ehr solches aussbedingt. Vor diese gantze Arbeit vnd was
datzu biss aufferwente Frensen gehörett, wollen Wir ihme in alles zwei Thausendt Reichstaler auss un-
zerm zollen alhie gnedigst erlegen vnd zalen, von der Summa aber nach der Handt etwas auff Rechen-
schaft fürstrecken lassen. Woinach sich Vnsere Zölner zu richten, vnd in der entlichen Abrechnung,
den Vorstrack ihme wiederumb abzuziehen werden wissen."
John Böttiger, Svenska Statens Sämling af Väfda Tapeter, Stockholm, 1896.
J0) F. R. Fräs, a. a. O., S. 335.
") „Alexandri Magni. Rechtfertigkeit" (oben links), „Beleugi. Bestendigkeit" (oben rechts), „Cambysis.
Vorsichtigkeit" (unten links), „Traiani. Billigkeit" (unten rechts).
12) John Böttiger, a. a. O., II, T. XVII, XVIII.
") Königl. Bibl. Kopenhagen, k. S. 868 ka, 4 to.
F. R. Friis, a. a. O., S. 347.
t4) „Er soll auch zur Verfertigung der Arbeidt nottorflige gesellen zu halten verpflichtet sein, bevoraus
aber soll er vnsere Tapezerey, als auff vnserm hause Croneburg auf den beiden Saalen seinn, wann
es ihme befolen werdt, aufhengen, abnemen vnd wiederum beilegen vnd reinlich halten, damit sie vor
Wurmen verwaret vnd vnvertorben pleiben mugen. Dagegen wollen wir ihme iehrlich, solange er in
dieser vnser Bestellung seinn werdt, Hundert Taler zu Jargeldt geben, dass sol er auch das Hauss
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Kon. Mait. jarlich 100 Taler geben, wurde ehr aber newe Arbeit auf! Kön. Mait. Beuell machen, die-
selbige soll Ihme nach Stücken bezaltt werden. Sub Dato Friderichsburgk den 18 Februarii Ao. 80."
(Nye danske Magazin. 2. Bd. Kjebenhavn 1806. S. 99.)
8) „Coritract mit Hansen Kniper wegen der Tapeten, so inn grossen Sali zu Cronenburg khommen sollen,
geschlossen. Kronenburgh den 9. Decbr. Ao 1581.
Wir Friderich der Ander, von Gottes Gnaden zu Dennemarken, Norwegen, der Wenden vnd Gotten
König, Herzog zu Schlesswigk, Holstein, Stormarn vnd Dietmarschen, Graff zu Oldenburg vnd Delmen-
horst, hiermitt thuen kundt öffentlich, dass Wir mitt Hansen Knipern, auff folgende Mass handeln
vnd schliessen lassen, als erstlich, dass ehr soll vnd will, der hundert vnd elffen vor Vns gewesenen
Königen zu Dennemarkken, vnd den auch Vnser, auch Vnsers geliebten Shonss Hertzogen Christians
Contrafecten ihn Tapeten verfertigen, vnd oben eines Jeden Königs Haubtt, die Zeitt der Regierung, Im
gleichen auch, wie vnd who dieselbige gehalten vnd entlich was das Ende derselbigen gewesen, vnder
den Füssen aber das Herkommen, dabey auch des Reichs Insignia, setzen vnd ordnen. Die Lenge aber
solcher Contrafecten soll sein, von den Bencken im grossen Tanzsall (da dari solche Tapeten sollen
gebraucht werden) bis an den Schwigbogen vnder der Tecke an denn Bodenn, die Breitte aber soll
sein, wie die Pilern zwischen den Fenstern, nach der Stadt hinauss gemacht vnd fundiret seindt, also
dass der berurte grosse Tanzsall durchauss mitt solchen Tapeten bekleidet werde, aussgenhommen do
Vnser vnd Vnserer geliebten Gemahlin Tisch stehen sollen, dan daselbst soll ein Himmel mit dem Rück-
stück, wie gebreuchlich auffgerichtett werden, ahn denen Orten aber, da die gedachten Contrafecten
nicht zulangen werden, soll ehr andere Tapeten mit Jagten oder was Wir ihme beuhelen mochten,
auff diesen Contract fertigen. Es soll auch gedachter Hans Knieper zu solcher Arbeit feine Seide vnd
flemisch garn nemen, vnd vorgedachte Tapeten damitt verfertigen, gleich den andern Tapeten, so ehr
verflossenen Jaren vor Vns gemacht, aber auch sich nicht desto weniger eussersten Vermuegens befleis-
sigen, dass an der Arbeit aller konstlichen proportionirten Geschicklichkeit halben, nichts erwiende
oder mangle, vnd hernacher solchs vor jedermenningklich, die dessen Verstandt haben ohne Tadeil zu
bestehen. Ehr soll auch neben solcher vnd vorberürten Arbeitt der Tapeten auch mit die Patronen
vnd Malwergk, nach welchem die Contrafecten inn Tapeten zu wircken vnd zu weben, auff diesen
Vns, oder dem Wir es beuelen, vbergeben vnd eingeantwortet werden. Ehr soll sich auch befleissigen,
damitt solche Arbeitt mitt dem schleunigsten vnd besten mochte fertig werden, vnder des aber vor
keinem andern zu arbeitten mechtig sein, dardurch diese Vnsere verdingtte Arbeitt kondte verhindert
vnd zurück gesetzt werden. Dargegen vnd vor solche obberurte Zall der Tapeten, beide wass die Mate-
rialia auch Arbeilt vnd andere Vnkosten betrifft, wollen Wir Ihme in alles Neun Tausend Thaler geben
vnd entrichten, auch auff solche Summa, nach advenant, vnd nach dem die Arbeitt vor sich gehet, auff
Rechnung vorstrecken, Ihme auch solchs hernacher in der Rechnung ahn der gantzen abgedachten
Summen der Neun tausent Thaler abkürtzen lassen. Wurde aber vielgedachter Hans Knieper, mitt Vnser
gnedigsten Erleubniss, mittler Zeit, inn seinen eigen Gescheften, ausserhalb Vnserm Reich verreisen,
als soll ehr auff den Fall verpflicht sein, vns vor die Summe Geldes, so ehr auff die Handt entpfangen,
dafür aber nicht fulgethan, glaubwürdige vnd gnugsame Burgen, mitt welchen Wir zufrieden sein
mochten, zu stellen, vnd dem allen so oben ausstrücklich gesetzt, ohne einigen Mangell mitt vnuermeiss-
lichen Gebuer nachzusetzen. Vhrkundtlich vnder Vnserm Handtzeichen vnd Secret, gegeben auff Vn-
serm Schloss Cronenburgk den neundten Monats Tagh December Anno etc. Ein vnd Achtzigk."
(Nye Danske Magazin. 2. Bd. Kjobenhavn, 1806. S. 99/100.)
') Nye Danske Magazin, II. S. 102.
Knieper verpflichtet sich in der in deutscher Sprache niedergelegten Urkunde „nach dem Contrafect,
als ehr entworffen vnd Vns zugestellett, ein Rugstück mit einem Himmell vber Vnseren Tisch auff dem
grossen Sale alhie (Kronborg), zu machen dergestallt, dass der Himmel Siebende halb Seiendische Ein
lang und fünfte halb Ein breitt sein, vnd vnten von den Friesen oder Leisten ahn, biss auf die Bencke
reichen oder hengen, vnd der Abhang des Himmels vmbher einer halben Ein breitt sein solle. Dieser
Himmell vnd Rugstück samt den Vmbhang am Himmell soll von Goldt, Silber vnd guter Seiden sein
also, dass alles so nach den Farben vnd Musler, welches ehr, wie obgedacht entworffen, vnd Vnss vber-
antwortet, gelb ist von Gold, was weisse, von Silber, was Rothe, von rotter Seiden, die Bilder aber, so
sich mit Seiden nicht wollen aussfüllen lassen, seindt Wir gnedigst zufrieden, dass sie von guten flemi-
schen Garn (Wolle) gewircket werden, welches ehr alles selbst auff seine Uncost dazu verschaffen soll,
gemacht vnd also gefertigt werden, dass es vnstrefflich sei, vnd ehrs für Tapetzerey verstendigen Mei-
stern vnd Leuthenn mit Eheren verantwortten kan: bevor aus, dass ehr kein Garn nehme da es mit
Seiden kan autzgefüllt werden: Die Frensen aber soll ehr nicht dazu thun, sondern Wir wollen diesel-
bige auf vnsere Vnkosten machen lassen, dan ehr solches aussbedingt. Vor diese gantze Arbeit vnd was
datzu biss aufferwente Frensen gehörett, wollen Wir ihme in alles zwei Thausendt Reichstaler auss un-
zerm zollen alhie gnedigst erlegen vnd zalen, von der Summa aber nach der Handt etwas auff Rechen-
schaft fürstrecken lassen. Woinach sich Vnsere Zölner zu richten, vnd in der entlichen Abrechnung,
den Vorstrack ihme wiederumb abzuziehen werden wissen."
John Böttiger, Svenska Statens Sämling af Väfda Tapeter, Stockholm, 1896.
J0) F. R. Fräs, a. a. O., S. 335.
") „Alexandri Magni. Rechtfertigkeit" (oben links), „Beleugi. Bestendigkeit" (oben rechts), „Cambysis.
Vorsichtigkeit" (unten links), „Traiani. Billigkeit" (unten rechts).
12) John Böttiger, a. a. O., II, T. XVII, XVIII.
") Königl. Bibl. Kopenhagen, k. S. 868 ka, 4 to.
F. R. Friis, a. a. O., S. 347.
t4) „Er soll auch zur Verfertigung der Arbeidt nottorflige gesellen zu halten verpflichtet sein, bevoraus
aber soll er vnsere Tapezerey, als auff vnserm hause Croneburg auf den beiden Saalen seinn, wann
es ihme befolen werdt, aufhengen, abnemen vnd wiederum beilegen vnd reinlich halten, damit sie vor
Wurmen verwaret vnd vnvertorben pleiben mugen. Dagegen wollen wir ihme iehrlich, solange er in
dieser vnser Bestellung seinn werdt, Hundert Taler zu Jargeldt geben, dass sol er auch das Hauss
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