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884

Weifs, Archiv der KirchenrechtswisscHschaft.

schlag zu bringen, so dafs der Kirchenobere nunmehr
an dieses eine gebunden wird, und jede Berücksichti-
gung des zuerst Vorgeschlagenen demseiben entzogen
ist. Keiner von den beiden Vertheidigern der einander
gerade entgegengesetzten Meinungen kann ein positives
Gesetz für sich anführen, nur dafs die von Dr. Vermehren
vertheidigte Ansicht von der Praxis unterstützt wird.
Die in 6. noch geänderte Bedenkiichkeit scheint nicht
so grolses Gewicht zu verdienen , als der Verf. darauf
legt. Denn dafs eine Variation nur so lange stattfinden
könne, als derPräsentirte vom Bischof noch nicht in-
stituirt ist, versteht sich wohl von selbst.
Vif. Bemerkungen über den landesherrli-
chen Tischtite 1 der kath. Priester in Wür-
fe mb erg. Von Prof. Dr. C. Scheurlen. 8. 13? —
148. Der Verf. versucht unter historischer Entwicklung
des Tischtitels den §. 81. der Verfassungsurkunde mit
dem §. 28. der Verordnung vom 30. Januar 1830, welche
letzte in allen Staaten der Oberrheinischen Kirchenpro-
vinz Gesetzeskraft hat, zu vereinigen, und die Fälle
)eder Bestimmung darzustellen. Das Resultat ist: der
Tischtitel hafte ohne Rücksicht, ob das Amt des Ordi-
nirten mit einem Benehcium verbunden war oder nicht,
für alle Fähe der unverschuldeten Dienstunfähigkeit,
und sey basirt auf den Intercalarfond; dagegen habe der
Staat die Sorge für die Reichung des Lebensunterhaltes
für solche Geistliche, welche durch ihr Verschulden
ihres Amtes verlustig geworden sind, ohne zugleich aus
dem Stande der Ordinirten auszutreten, durch die Ver-
fassungsurkunde übernommen. — Hieraus ist zu erse-
hen, dafs die König!. Würtembergische Regierung die
kath. Geistlichen mit grölserer Liberalität behandelt, als
irgend Einen der Staatsdiener, weiche durch irgend ein
Versehen die Entsetzung vom Amte sich zugezogen
haben. Ob aber diese Liberalität nicht geradezu bei-
tragen wird , die Zahl der unsittlichen Geistlichen zu
vermehren, wird die Zukunft lehren. Hat ja doch die
ältere Kirche die Geistlichen, welche durch ein Ver-
 
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