Dr. E. M. Schilling, Abhandlungen.
1215
concessionirten ei büchen Kirchenständen in Glasstühlen,
Emporkirchen, Betstuben und Capellen.
Die zweite Schrift zerfäüt nach einer Einleitung
über einige aügenieine in Ehesachen stattfindenden Ver-
fassungs- und Rechtsverhältnissen in 2 Hauptstücke,
deren erstes in mehreren Unterabtheiinngen von den
Gründen, aus welchen, und den Rechtsgrundsätzen,
nach welchen eine Trennung des Ehevertrages stattfindet,
und deren zweites gleichfalls in mehreren Unterabthei-
lungen von dem richterlichen Verfahren im Eheschei-
dungsprocesse handelt, in einem Anhänge wird noch
gesprochen von den Wirkungen der Trennung der Ehe
durch Tod und wegen der aus dem Kriege nicht zu-
rückgekehrten Ehegatten, von den Ehestiftungen, von
den Dispensationsbehörden in Ehesachen und dergl.
Ref. gesteht gerne, dafs der Verf. mit vieler Bele-
senheit beide Schriften redigirte, nur mufs er bedauern,
aussprechen zu müssen, dafs durch den Inhalt nur ein
Praktiker Befriedigung finden wird, da der Geist der
Wissenschaft fehlt. Um diese Ansicht zu rechtfertigen,
will ich in Ansehung der ersten Schrift nur anführen ,
dafs man vergebens nach der Zeit und Art der Entste-
hung der Kirchenstühle sucht. Jeder wissenschaftlich
gebildete Mann wird aber nicht damit sich begnügen,
dafs Kirchenstühle existiren, sondern er wird auch zu
erfahren wünschen, wann und in welcher Einrichtung
und mit welchen verschiedenen Modilicationen sie bis
in die neueste Zeit existiren.
In dem Ehescheidungs Processe wird vermifst eine
Aufzählung derjenigen Personen, welchen das Recht zu-
steht, die Gültigkeit einer Ehe zu bestreiten: die jedem
einzelnen Ehescheidungsgrunde möglicher Weise ent-
gegenzusetzenden Einreden sind nicht angegeben, und
fast jeder §. erinnett daran, dafs die Ansichten anderer
Schriftsteller und die Urtheilssprüche der Consistorien
ohne wissenschaftliche Bearbeitung zusammengeschrie-
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concessionirten ei büchen Kirchenständen in Glasstühlen,
Emporkirchen, Betstuben und Capellen.
Die zweite Schrift zerfäüt nach einer Einleitung
über einige aügenieine in Ehesachen stattfindenden Ver-
fassungs- und Rechtsverhältnissen in 2 Hauptstücke,
deren erstes in mehreren Unterabtheiinngen von den
Gründen, aus welchen, und den Rechtsgrundsätzen,
nach welchen eine Trennung des Ehevertrages stattfindet,
und deren zweites gleichfalls in mehreren Unterabthei-
lungen von dem richterlichen Verfahren im Eheschei-
dungsprocesse handelt, in einem Anhänge wird noch
gesprochen von den Wirkungen der Trennung der Ehe
durch Tod und wegen der aus dem Kriege nicht zu-
rückgekehrten Ehegatten, von den Ehestiftungen, von
den Dispensationsbehörden in Ehesachen und dergl.
Ref. gesteht gerne, dafs der Verf. mit vieler Bele-
senheit beide Schriften redigirte, nur mufs er bedauern,
aussprechen zu müssen, dafs durch den Inhalt nur ein
Praktiker Befriedigung finden wird, da der Geist der
Wissenschaft fehlt. Um diese Ansicht zu rechtfertigen,
will ich in Ansehung der ersten Schrift nur anführen ,
dafs man vergebens nach der Zeit und Art der Entste-
hung der Kirchenstühle sucht. Jeder wissenschaftlich
gebildete Mann wird aber nicht damit sich begnügen,
dafs Kirchenstühle existiren, sondern er wird auch zu
erfahren wünschen, wann und in welcher Einrichtung
und mit welchen verschiedenen Modilicationen sie bis
in die neueste Zeit existiren.
In dem Ehescheidungs Processe wird vermifst eine
Aufzählung derjenigen Personen, welchen das Recht zu-
steht, die Gültigkeit einer Ehe zu bestreiten: die jedem
einzelnen Ehescheidungsgrunde möglicher Weise ent-
gegenzusetzenden Einreden sind nicht angegeben, und
fast jeder §. erinnett daran, dafs die Ansichten anderer
Schriftsteller und die Urtheilssprüche der Consistorien
ohne wissenschaftliche Bearbeitung zusammengeschrie-