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748 Aschbacb: Geschichte Kaiser Sigmund’»
bach gerade dieses nicht sagt, dafs Sigmund, wie sein Grofs-
vater Johann, immer unterwegs, immer einmischend, immer
überall und doch am Ende nirgends war. Auch prellt er,
wie sein Grofsvater, die Leute, denen er Hülfe verspricht,
an allen Ecken und Enden um ihr Geld, und verschwendet,
wie dieser, was er seinen Unterthanen geraubt hat, auf tolle
Weise in der Fremde. Wenn daher die Geschichte von den
an einem Abende ausgetheilten 40,000 Ducaten (welche übri-
gens der Yerf. S. 265 dem Zinkgreff und Aeneas Sylvius
nicht hätte nachschreiben oder doch nicht in den Text auf-
nehmen sollen) auch nicht wahr ist, -so ist sie doch ganz
passend erfunden.
Anziehender durch seinen Inhalt ist das vierzehnte Ka-
pitel , in welchem von den Kirchen- und deutschen Reichs-
angelegenheiten von 1404 — 1410 die Rede ist. Auffallend
ist es zuerst hier, dafs der Yerf., nachdem er gesagt hat,
dafs Wenzel nach seiner Wiedereinsetzung wie ein wildes
Thier oder wie ein Rasender wüthete, und nachdem er die
einzelnen Anekdoten darüber beigebracht, S. 267 hinzufügt;
„Wenzel habe dessen ungeachtet, weil er im Ganzen
milde regiert (obgleich er am delirium tremens und an
dessen Ursache viehischer Trunkenheit und an Mord Mono-
manie litt), die Anhänglichkeit der Böhmen gehabt, weil
Sigmund während der anderthalb Jahr der stellvertretenden
Regierung für seinen Bruder , noch ärger gewesen sey.61
Arme Menschheit, welcher Trost, wenn das wahr ist!! Ob
das Märbacher Bündnifs (Sept. 1405) nicht zur Erhaltung des
Landfriedens und zur Wiederherstellung einiger Ordnung
durchaus nöthig war, ist eine Frage, die so leicht nicht zu
entscheiden seyn möchte als Hr. Aschbach zu glauben scheint.
Dafs man es gegen Ruprecht benutzen konnte, ist gewifsj
aber es hatte doch auch damals das Ansehen, als ob sich
Ruprecht ebensowohl, als sein College Wenzel, um das Reich
so wenig kümmere, als das Reich um ihn und Wenzel. Die
Bestätigung des Marbacher Bündnisses führte wenigstens ei-
nen Zustand herbei, der erträglicher war; es waren doch
seitdem Spuren von Ordnung und Sicherheit vorhanden.
Der Vf. hat Unrecht, wenn er bei Gelegenheit der kirch-
lichen Händel S. 273 sagt: Man habe nach dem Tode des in
Rom residirenden Fabstes Bonifacius IX. (Oct. 1404) ebenso
wie nach dem Tode von dessen Nachfolger Innocenz VII.
 
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