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1026

Schulschriften.

starke Verblendun«' Unrecht geben kann. Sie sind: 1) In
wie ferne kann der nielern Gelehrtenschule eine bestimmte
sittliche Verkehrtheit unserer gebildeten Zeitgenossen Schuld
gegeben werden? In wie ferne könnte diesem Uebelstande
durch die Vorschläge von D. E. abgeholfen werden? 33 Ist
es zweckmäfsig, solche Ansichten und Vorschläge in Schul-
reden niederzulegen ?
Die Behauptung, dafs das Lesen der aus Klassikern ge-
nommenen Bruchstücke in den bei uns eingeführten Chresto-
raathieen, wozu in den niedern Gelehrtenschulen die Knaben
2 bis 4 Jahre angehalten werden, Schuld an der unter un-
sern gebildeten Zeitgenossen herrschenden sittlichen Ver-
dorbenheit sey, gleicht so sehr dem vor 50 Jahren in einer
eigenen Schrift zum Scherz bewiesenen Satze: „dafs der
Dr. Bahrdt an dem Erdbeben in Calabrien Schuld sey,“ —■
dafs wirklich keine kleine Selbstverläugnung dazu gehörte,
sich so ernsthaft und so tief eingehend auf eine Widerlegung
einzulassen. Der V. hat diefs aber so allseitig gethan, dafs es
schwer seyn möchte, etwas Bedeutendes hinzuzusetzen, das
nicht berührt wäre. Ein Punct ist dabei, wo sein Gegner
glauben möchte, ihn fassen zu können, nämlich da, wo er
sagt: „es könne der niedern lateinischen Schule nicht zuge-
muthet werden, Erzieherin zu seyn: der Lehrer einer solchen
Schule sey vorzugsweise Lehrer, nicht Erzieher, Avie es
der Lehrer der "Volksschule seyn müsse.“ So schroff hinge-
stellt kann der Satz wohl den Widerspruch Vieler aufrufen,
die sonst mit Hrn. Dr. E. eben nicht sehr sympathisiren. Ja
ein von seiner Pflicht durchdrungener Lehrer dürfte Avohl er-
klären : Nur der akademische Lehrer dürfe sich von der Pflicht,
erziehend auf seine Schüler einzuwirken, dispensirt glauben:
ein Lehrer eines niedern oder hohem Gj mnasiums, könne so
Avenig, als ein Volksschullehrer, wenn er seine Pflicht in ih-
rem ganzen Umfang kenne und erfüllen wolle, eine solche
Dispensation Avünschen, ja er dürfe sich eine solche Einwir-
kung gar nicht nehmen lassen. Indessen erklärt sich der Vf.
darüber so, dafs man ihn (wenn man ihm auch nicht alle
Sätze auf S. 3—5 unbedingt zugeben möchte3 fast absicht-
lich mifsverstehen müfste, Avenn man ihn der Gleichgültig-
keit beschuldigen, oder ihm Schuld geben Avollte, er glaube
gar nicht auf die Jugend erziehend eimvirken zu müssen. —
Sehr beherzigenswerth ist die S. 12. ausgesprochene Erfah-
rung von den Fällen, avo sich die entschiedenste sittliche
Verdorbenheit gefunden habe, und von der der Sittlichkeit
gefährlichsten Zeit, die nicht in das Lebensalter vor dem
vollendeten 14ten Jahre falle, sondern später. S. 13 hätte
S werden müssen: es sey höchst seltsam gerathen, der
ig soll oder möge immerhin „die Klassiker“ zAvei
und dreimal lesen, und der Vf. der Schrift „K. u. B.“ müsse
einen wunderlichen Begriff von dem Umfang der klassischen
 
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