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1168

Weifs: Verfassniigsrecht von Hessen.

kanntlich bewahrte sich in Deutschland besonders das Trin-
ken des Weilbacher Wassers, nach Umständen mit warmer
Milch versetzt. Ref.3
In Bezug auf die Behandlung der syphilitischen Form
liefse sich manches erinnern, die grofsen und schnellen Wir-
kungen der Weinholdschen Pulver scheinen die Verf. gar
nicht zu kennen.
Endlich besprechen sie noch den Nutzen der Tracheoto-
mie, welche die Verf. fünf mal in der Phthisis laryngea und
73 mal im Croup gemacht haben. Dieser Abschnitt zeigt zur
Genüge, dafs in Deutschland diese Operation nicht nach Ge-
bühr gewürdigt wird. Die Abbildungen beziehen sich auf die
pathologische Anatomie der Kehikopfsschwindsucht.
Hey f e l d e r.
System des Verfassungsrechts des Grojsherzogthums Hessen, von Dr, Karl
Eduard Weifs, Prof, in Giefsen. Darmstadt bei Heil, 1837. XXlV
u. 576 p. 8 A. u. d. T. System des öffentlichen Hechts des Grofsk.
Hessen. Erster Band.
Mit aufrichtiger Freude begrüfst der Unterz. das Er-
scheinen eines neuen Werkes aus dem deutschen Landes-
rechte. Durch jede gründliche Schrift dieser Art wird unsere
Kenntnifs von dem öffentlichen Rechtszustande unseres ge-
sammten Vaterlandes wesentlich gefördert; jede derselben
ist ein stillschweigender aber mächtiger Bundesgenosse in
Zurückdrängung des bodenlosen Geredes über allgemeines
deutsches Staatsrecht, in Besiegung der hieraus hervorge-
henden Unwissenschaffüchkeit und practischen Unbrauchbar-
keit; jede trägt wesentlich zur Befestigung und Verbreitung
eines rechtlich begründeten , daher einer Seits gewesenen,
andrer Seits aber festen verfassungsmäfsigen Sinnes in Volke
bei. Jetzt ist wenigstens kein irgend gröfserer constitutfo-
neller Staat mehr in Deutschland, (Hannover kann ja leider
nicht mehr in deren Reiche gelten,3 welchem nicht das täg-
lich sich fühlbar machende Bedürfnifs des Lebens und des
wissenschaftlichen Sinnes eine mehr oder weniger ausführ-
liche und vollendete Darstellung der positiven Rechte seines
Fürsten und seiner Bürger verschafft hätte.

(Der Beschlufs folgt.)
 
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