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s°. 17. HEIDELBERGER i84(>.
JA H.RII Ü C HEH ö E R LITERAT üR.
- . i , ja
Schriften über das höhere Unterrichtswesen und die
Universitäten Belgiens.
( Fo r t s et zun g.)
Als ausübender Beamter des Rathes ist der Studien-Inspec-
tor, welcher übrigens Mitglied ist, zu betrachten; ein unter seinem
Vorsitze von vier Professoren gebildeter Studien-Ausschuss be-
reitet die wissenschaftlichen Fragen für die Entscheidung des
g rossen Rathes vor. (Unläugbar ist der seit Gründung der Univer-
sität mit diesem Amte bekleidete Deputirte und Professor Ver-
haegen seiner Stelle sehr gewachsen}. Die Professoren zerfal-
len in vier Classen: 1. ordentliche, mit Gehalt; 2. ausserordentliche,
ebenfalls besoldet; 3. ordentliche Ehren-Professoren, welche Vor-
lesungen halten, aber ohne Gehalt; endlich 4. Ehren-Professoren,
ohne irgend wirkliche Theilnahme, blos „honoris causa“ ernannt.
Die ersten Ernennungen gingen natürlich vom Verwaltungsrathe
aus. Die späteren Besetzungen wurden, in Nachahmung franzö-
sischer Art, mittelst Concurses bewerkstelligt; allein es hat sich
der Verwaltungsrath jetzt wieder, gewiss sehr richtiger Weise,
von dieser Ernennungsweise abgewendet, und es werden alle Wah-
len durch diesen Rath, somit im Wesentlichen durch Professoren,
vorgenommen. Privat -Docenten sind bis jetzt nicht aufgetreten,
und unter dem System des Concurses konnte der Gedanke auch
Niemanden kommen. Es ist im Interesse der Universität zu hof-
fen, dass der jetzt beabsichtigte Plan, die von derselben zu er-
nennenden (wissenschaftlichen) Doctoren, welche eines der beiden
höchsten Zeugnissgrade erlangt, und eine selbstgeschriebene Dis-
sertation öffentlich vertheidigt haben werden, sich zu affiliiren und
vorzugsweise zur Besetzung erledigter Lehrämter zu bestimmen,
auch denselben schon früher, mit Bewilligung der betreffenden Fa-
cultät, die Erlaubniss zum Lesen zu geben, durchgeführt und we-
nigstens theilweise das Institut der Privat-Docenten ersetzen wird.
— Unter den Professoren ist übrigens in so fern ein wesentlicher
Unterschied, als nur ein Theil derselben das Lehramt zu seiner
ausschliesslichen oder auch nur hauptsächlichsten Beschäftigung
\\\Ut Jahrg. 1 Heft |7
 
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