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388 Droz: Histoire du regne de Louis XVI.
ben. Der König' lehnte das Begehren mit triftigen Gründen ab,
dass die Ruhestörungen die Anwesenheit der Truppen erforderten.
Doch die Hofpartei setzte jetzt die Entlassung Necker’s durch,
und sie diente zum Vorwände zu heftigen Unruhen. Der Pöbel
übt eine Menge Gewaltthaten. Die Bastille wird von ihm erstürmt.
Greuel folgt auf Greuel. Aufgeschreckt, begibt sich der .König
gegen den Willen seines Hofs in die Versammlung, und dann
nach Paris, um die Gemüther zu beschwichtigen, was ihm eini-
germassen gelingt. Er beruft Necker zurück, und dessen Rück-
kehr ist ein Triumphzug. Aber die Anarchie wuchs in furchtba-
rem Maasse. Die Regierung ermangelt aller Kräfte, ihr zu steu-
ern, und vergebens trägt Lally Tolendal in der Versammlung an,
wirksame Mittel gegen sie zu ergreifen. Endlich beschliesst sie
doch einige Massregeln auf das Andringen der Regierung; aber
im Ganzen mit geringem Erfolg. Doch gelingt es endlich der
neuen Stadtbehörde und Nationalgarde in Paris, die Ruhe herzu-
stellen. Aber die geheimen Umtriebe behalten überall ihren Fort-
gang. Inzwischen setzt die Versammlung ihre Verfassungsarbei-
ten fort. Da schlug Mirabeau vor, die Erklärung dor Menschen-
rechte bis zur Vollendung der Verfassung zu verschieben. Er
findet aber heftigen Widerspruch. In den Berathungen über
die Verfassung ziehen die Mässigen fast immer den Kürzern und
der Pöbel schaart sich auf die Seite ihrer Gegenpartei. Mou-
nier’s gründliche Warnung vor der Gefahr der unbeschränkten
Gewalt einer grossen Versammlung fand wenig Beachtung. Doch
schlug selbst Mirabeau vor, dass dem Könige das Veto unbe-
schränkt zugestanden werde. Aber Sieyes wollte gar keines, Bar-
nave und Petion nur ein suspensives. Dieses ward endlich be-
schlossen. Dagegen wider die Abtheilung in zwei Kammern
vereinigten sich alle Parteien, davon Schwächung gegenüber der
königl. Gewalt besorgend. Nur 89 Abgeordnete stimmten dafür.
Als die Beschlüsse der Versammlung dem Könige zur Sanktion
vorgelegt werden, fügte er diesen nur wenige Beschränkungen
bei, von denen er glaubte, dass die Gerechtigkeit sie fordere. Al-
lein auf des heftigen Chapelier’s Antrag fasste die Versamm-
lung den Beschluss: sie habe die königl. Sanktion nur in dem
Sinne einer Verkündung (promulgation) begehrt (467. 469.)*
Fünfzehn Abgeordnete schlugen nun, um den Thron zu retten,
der Regierung vor, ihren Sitz in einige Entfernung von Paris zu
verlegen. Doch der König, obgleich sein Staatsrath für die Ver-
legung war, beschloss in Versailles zu bleiben (471.), und er
 
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