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Müller: Alter und Heimath der lex Salica,

witis scitis etc. gefundenen Urtheils. Man sehe z. B. nur die Vor-
rede zur Lex Ripuariorum: Theodoricus rex Francorum — ele-
gil viros sapientcs} qui in regno suo legibus antiquis eruditi
erant: ipso autem die t ante (d. h. unter seinem eigenen
Vorsitz) jussit conscribere Legem Francorum etc. — Dieselbe
Bedeutung- des dictare tritt sodann noch in der L. Frisionum und
der L. Thuringorum hervor, wo Vulemarus und Saxmundus „ju-
dicia dictavere“, d. h. Im Namen des fränkischen Königs die neuere
Rechtsaufzeichnung leiteten. Dasselbe Verhältnis^ erwähnt auch
schon Tacitus, wenn er Germ. c. 12. erzählt: „Eliguntur in iis-
dern conciliis et principes (gerade so die vier proeeres im Pro-
log der L. Salica) qui jura per pagos vicosque r e d du nt .u
Auch hier ist nicht an ein Rechtsprechen, d. h. nicht an ein Ur-
theilfinden der principes zu denken, sondern nur an dieses dictare
der LL. Barbarorum; denn ausdrücklich erwähnt Tacitus neben
den principes die centenos comites (die Gerichtshunnen) als „Con-
silium“ (d. h. als Rathmannen, Rachimburgi, Schöffen, Ur-
theilsfinder) und als „auxilium simul“ (d. h. als executive
Macht), so wie sich wirklich in dem Begriffe des Fronboten und
des Anleiter beide Begriffe des Consilium und auxilium bis zum
Verfalle der Schöffenverfassung vereinigt erhielten. Wäre übri-
gens die Annahme, dass die vier proeeres des Prologs. Gaukö-
nige gewesen wären, richtig und zulässig, so würde ich nicht
umhin können, auch noch in einer anderen Beziehung auf die
Gleichheit des Ausdruckes bei Tacitus und in dem Prolog der
Lex Salica hinzuweisen. Man vergleiche die Worte: „jura per
pagos vicosque reddere“ bei Tacitus, und „per tres mallos con-
venire“ im Prolog. Mallus ist die Gerichtsstätte, nicht der Ge-
richtstag; wir sehen also die vier proeeres des Prologs, wie die
principes des Tacitus durch die Gaue wandern und dort die
Rechtsaufzeichnung leiten, und unverkennbar steht die Zahl drei
„tres malli“, mit den beigefügten drei Gau-Namen Salagheve,
Bodogheve und Windogheve in Verbindung und Beziehung, was
ja nicht übersehen werden darf.

(Der Beschlust folgtj
 
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