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Karze Anzeigen,

Privatgebrauch gleich geeigneten Text von zwei Schriften bieten, die zu
den gelegensten aber auch wichtigsten Plato’s gehören. Der griechische
Text schliesst sich bei der Politie zunächst an die Schneider’sche Re-
cension an, jedoch nicht ohne manche Abweichungeu, welche die Heraus-
geber da für nöthig erachtet haben, wo ihnen eine Rückkehr zu der
Lesart der ältesten, nicht interpolirten Handschriften unerlässlich er-
schien. In der grossem Ausgabe sind diese Abweichungen, eben so Avia
die der übrigen Hauptausgaben unter dem Texte sorgfältig aufgeführt;
damit verbunden aber auch zahlreiche eigene Bemerkungen und Verbes-
serungsvorschläge der Herausgeber, nebst manchen von andern Gelehrten
ihnen mitgetheilten Verbesserungen, was dieser durch ein so vorzügli-
ches Aeussere und eine so grosse Correctheit sich empfehlenden Ausgabe
noch einen besondern Werth verleiht. In der Vorrede zu Vol. XlV. hat
Hr. Prof. Winckelmann eine Reihe von sehr schönen Verbesserungsvor-
schlägen zu den Büchern über die Gesetze mitgetheilt, mit dem Ver-
sprechen, über die Behandlung des Textes und sein ganzes kritisches
Verfahren bei dieser Ausgabe uns noch näher zu belehren. Jedenfalls
aber kann der Leser darauf rechnen, sowohl bei den Büchern von den
Gesetzen, wie bei denen vom Staat einen Text zu erhalten, der zu der
kritisch reiusten und der Urform am nächsten gebrachten gehört.

H omeri Ilias. Mit erklärenden Anmerkungen von G. Gr. Crusius,
Subrector am Lyceum zu Hatmover. Zweites Heft. Fünfter bis
achter Gesung. Hannover. Verlag der Hahn’sehen Hofbuchhand-
lung. 1810. 148 S. gr. 8.
Vom ersten Hefte wurde Jahrgang 1810 p. 476 sq. dieser Blätter
berichtet. In gleicher Weise ist von dem verdienten Verf. auch dieses
zweite Heft bearbeitet worden, das in seinen Bemerkungen zu den auf
dem Titel genannten Gesängen der Ilias gleichmässig Sprache wie Sache
berücksichtigt, und gleich den früheren Heften auch für das Privatstu-
dium insbesondere nützlich erscheint.
 
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