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Tejadn: Sobre et diezmo y sobre la propricdnd

Die kirchliche Frage in Spanien.
Voto particular y discursos del Sennor I). Santiago de Tejada, dipu-
tado por la provincia de Logronno, sobre el diezmo y sobre la pro-
priedad de los bie.nes de la iylesia ; en la dtscusion del dictamen de
la comision nombrada por el Congreso, sobre dotacion del culto y
clero. Madrid imprenta del colegio de sordo-mudos. 1840. 97 S. 8.
Die politische Krisis, in Welcher sich »Spanien gegenwärtig
befindet, hat bereits dortselbst alle jene Streitfragen entzündet,
welche in einem »Staate unvermeidlich, ja eigentliche Lebensfragen
sind, in welchem es einmal durch eine unglückselige Verwicklung
der Ereignisse dahin gekommen ist, dass die bürgerliche Ordnung
sich aus »den Trümmern gewaltsam vernichteter Institutionen nicht
nur neu entwickeln und gestalten, sondern sich selbst erst viel-
fach neue Fundamente erbauen muss. So ist auch in Spanien das
Verhältniss von Staat und Kirche während der Cortes-Sitzung
vom J. 1840 zur Sprache gekommen, und hierzu liefert die obige
Schrift einen um so interessanteren Beitrag, je höher sich der
Verf. über das Getriebe der politischen Partheien erhoben und ei-
nen wissenschaftlichen Standpunkt zu erstreben gesucht hat. Ref.
hatte vor einiger Zeit Gelegenheit gehabt, den Verf. persönlich
kennen zu lernen, als er längere Zeit in Deutschland verweilte,
zu dem Zwecke, die deutschen Unterrichtsanstaltcn, und zwar
nicht nur die höheren, sondern insbesondere auch .die niederen und
mittleren, der eigentlichen Volksbildung gewidmeten Schulen ken-
nen zu lernen, um nach Wiederkehr der Ruhe ähnliche segens-
reiche Anstalten in seinem Vaterlande in das Leben zu rufen.
Wenige Personen sind von der Natur so reich begabt, Wenigen
ist der Stempel einer höheren Weihe, des Berufes, für das Edle,

del Belgio de Gibt io Beviiig. Prima traduzione ltaliana , coli’
applicazione al dritto civile del Regno delle due Sicilie, per eura
dell Avvocato Professore Matteo de August in is. Es liegt also
dieser Bearbeitung nicht das Original, sondern die französische Ue-
bersetzung des Herrn Bcving zum Grunde: *und soll in derselben
auf das Civilrecht des Königreichs beider Sicilien Rücksicht genom-
men werden. Das erste Heft dieser italienischen Uebersetzung,
(—das Ganze ist auf acht Bände berechnet, die in etwa 12 Liefe-
rungen oder Heften erscheinen sollen } -—) sollte bereits im Januar
1840 ausgegeben werden; bis jetzt (Dee. 1840) ist uns jedoch das-
selbe noch nicht zugekommen.
 
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