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Nr. 57. HEIDELBERGER 1848.

JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Geographie «l’Aboiilfecla par Reinaiid.


(Schluss.)
Referent hat schon in seinem Leben Mohammeds (S. 291) die
irrige Meinung d’Ohsson’s in Betreff der verschiedenen Ceremonien der
Pilgerfahrt berichtigt. Es gibt keine Kapelle, noch irgend eine heilige
Stätte, welche Omra heisst, sondern das Zeitwort Omra, eigentlich Omratu,
bedeutet im Allgemeinen nur ein Besuch der bekannten heiligen Plätze
in und um Mekka. Äusser der in bestimmten Monaten vorgeschriebenen
Wallfahrt nach Mekka, welche das Wort hadj oder hidjat bezeichnet, ist,
nach Ansicht der orthodoxen Theologen, ein nochmaliger Besuch des
Tempels, unter denselben Ceremonien, wie bei der Wallfahrt, mit Aus-
nahme des Aufenthalts auf dem Berge Arafat, jedem Gläubigen geboten.
Diese Ansicht stützt sich auf die Worte des Korans*): „Vollbringet die
Wallfahrt und den Besuch des Tempels (alhadja wa-l-Omrata). Nach
einer von Djabir aufbewahrten Tradition soll freilich der Prophet erklärt
haben, Hadj allein sei geboten, Omra aber bloss eine freiwillige gott-
gefällige Handlung. Diese Tradition wird aber als ungiltig betrachtet,
weil sie auch einer Andern von dem Chalifen Omar widerspricht, der im
Namen des Propheten, sowohl omra als hadj, als ein göttliches Gebot
erklärt hat. Nun kann man auf verschiedene Weise die doppelte Pflicht
des hadj und Omra erfüllen. Entweder zu verschiedener Zeit, auf zwei
Reisen (ifrad), oder in einem und demselben Jahre und zwar entweder
zugleich, ohne dazwischen das Pilgergewand abzulegen (ikran), oder mit
einer kleinen Unterbrechung (tamattu’). Ersteres ist die vollkommenste
Art sich seiner Verpflichtungen zu entledigen, dann kömmt Letztere und
die unterste Stufe nimmt die mit ikran (Verbindung) bezeichnete Art ein.
Bei der ersten Pilgerfahrt hatte Abulfeda Omra und hadj verbunden, diess-
fflal aber beide mit einiger Unterbrechung verrichtet „nach der Vorschrift
des Imam Schafei“ nicht „ainsi quele permet l’Imam Schafey“, da

*) Sur II. V. 192.
XLI. Jahrg. 6. Doppelheft.

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