Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Die Herausgabe der Gesetze der Langobarden.

287

z. B. in der Beurtheilung Karls von Anjou, des Pabstes Klemens IV.
und einiger andern Persönlichkeiten oder Ereignisse) sind durchaus
nicht so erheblich, dass die Publizirung eines eigenen Werkes da-
durch motivirt erschiene. Die Polemik gegen Hrn. Höfler und dessen
Behandlung K. Friedrich II. ist an sich häufig begründet, aber schon
längst abgemacht (von Kortüm u. A.), und müsste, um, wieder auf-
genommen, Sinn und Erfolg zu haben, von ganz anderen Grundla-
gen aus und mit neuen Waffen geschehen.
Die Frage über K. Friedrich II. ist überhaupt eine der schwie-
rigsten und aber auch wichtigsten in der Geschichte des Mittelalters;
darum will sie aber wohl erwogen und gründlich vorbereitet sein.
Sie ist bis jetzt noch nicht gelöst, und einseitige Parteinahme für
den grossen Mann führt auch nicht zu dieser Lösung. Es ist un-
leugbar gegenüber der früheren hergebrachten absoluten Bewunde-
rung Friedrich’s seit einiger Zeit eine nicht ganz unmotivirte Reaktion
eingetreten, der nur zu wünschen ist, dass sie das Kind nicht mit
dem Bade verschütte. Offenbar muss aber, wenn „der Untergang
der Hohenstaufen“ entwickelt werden soll, mit K. Friedrich II. nicht
bloss begonnen, sondern, wenn wir uns nicht ganz täuschen, die
Darstellung seiner Politik in Deutschland und Italien zur Haupt-
sache gemacht werden; was nach ihm folgt, ist ja nur ein Nach-
spiel. Ein Bewusstsein dieses Verhältnisses ist beim Verf., wie wir
gerne anerkennen, allerdings vorhanden, aber die wünschenswerte
Folge hat er demselben nicht gegeben. Der Geschichte der Staufen
nach Friedrich II. ist im Verhältnisse zur Geschichte des Kaisers
selbst schon räumlich zu viel Platz eingeräumt, und was noch mehr,
die Capitalfragen sind zu wenig scharf gefasst und erörtert. In die
Tiefe wird nirgends gegangen, und findet sich der Verf., — wie
freilich so viele seiner Vorgänger — mit den herkömmlichen Stich-
wörtern „Kaisertum und Pabstthum“' ab, statt auf die von den
Namen verhüllten sehr fassbaren Realitäten loszugehen. Eine nicht
zu verkennende Gabe zu erzählen und die Thatsachen in äussere
Ordnung zu bringen, hat ohne Zweifel den nicht tadellosen Hrn.
Verf. zu dieser Uebereilung — denn etwas anderes ist dieses sein
Buch nicht — fortgerissen. Mit dieser Gabe allein reicht man aber
heutzutage nicht mehr aus, — am allerwenigsten bei mittelalterli-
chen Stoffen, — wenn man überhaupt sich höhere Zwecke setzt,
als den vergnüglichen Bedürfnissen des Tages zu dienen.
Jena im April 1856. Professor Wegele.

Edicta regum Langobardorum edita ad fidem optimorum codicum.
Monumenta historiae patriae. Taurini 1855. Vol. VIII. fol.
Der König Carl Albert von Sardinien bestimmte, bald nachdem
er die Regierung angetreten hatte, eine bedeutende Summe zur
Herausgabe der auf die Geschichte des sardinischen Staates Bezug
 
Annotationen