Frauenstädt: Der Materialismus.
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doch ohne wesentliche Abweichung übereinstimmen, mit der Bezeichnung:
„Ueb er ein s timm en“ oder „Ebenso“ und bei grösserer Verschiedenheit in
der Wortfassung mit der Bezeichnung: „Aehnlich“ angeführt. Von jenen
Verfassungsurkunden, welche eigentümliche Abweichungen von den frühe-
ren zeigen, sind, je nach der Bedeutung der Abweichung, die vollständigen
Texte, oder doch die wesentlich abweichenden Worte, abgedruckt worden, so
dass die Noten hauptsächlich den Zweck haben, die Stelle eines vergleichenden
Corpus juris publici in möglichster Gedrängtheit zu vertreten. Dadurch, dass
durchgehends die chronologische Reihenfolge der Verfassungsurkunden einge-
halten worden ist, wird der Leser in den Stand gesetzt, die legislative Fortbil-
dung der einzelnen Rechtssätze sofort mit einem Blicke zu überschauen , wo-
durch der Verfasser besonders den Praktikern einen nicht unwillkommenen Dienst
erzeigt zu haben glaubt. Ueberdies sind bei den einzelnen Lehren, wo irgend
der Stoff diese Sonderung erlaubte, die allgemeine Doktrin in ihrer geschicht-
lichen Fortbildung, oder die sog. Dogmengeschichte, das Recht der Reichszeit,
so wie das der Rheinbundszeit und die Bestimmungen der Bundesgesetze und
der Landesgesetze von einander geschieden und in sachgemässer Reihenfolge
vorgetragen worden. Die einschlägigen Bundesgesetze, welche sich bereits in
allgemein zugänglichen Sammlungen finden, sind mindestens ihrem wesentlichen
Inhalte nach, die übrigen, insbesondere die neuesten, seit der Wiederherstellung
der Bundesversammlung bis zum Jahre 1856 ergangenen, zur Zeit noch in keine
Sammlnng aufgenommenen Bundesgesetze aber vollständig ihrem ganzen dispo-
sitiven Wortlaute nach aufgenommen worden. Somit gibt auch dieser Band in
den einzelnen Materien das jetzt praktische Recht durchaus auf geschichtlicher
und positivrechtlicher Grundlage. Zoepfl.
Der Materialismus. Seine Wahrheit und sein Jrrthum. Eine Erwiderung auf
Dr. Louis Büchner’s „Kraft und Stoff“ von Dr. Julius Frauenstädt
Leipzig, F. A. Brockhaus. 1856. 12. S. XIV. 208.
Da die bisherigen Widerlegungen des Materialismus Frauenstädt unge-
nügend erscheinen, und er es für nicht wissenschaftlich hält, denselben entweder
lächerlich zu machen, oder als gefährlich hinzustellen, will er die Sache anders
anfangen.- zuerst die starke Seite desselben hervorheben, und an das Verdienst-
liche erst eine Besprechung des Mangelhaften knüpfen. Die Verdächtigungen,
meint er, könne der Materialismus leicht zurückweisen, wenn er einfach ent-
gegne, seine Anschauungsweise „sei nur eine andere Erklärung, aber nicht eine
Leugnung des Gewissens, sowie die Ableitung des Gedankens aus dem Gehirn nur
eine materialistische Erklärung, aber nicht eine Leugnung des Gedankens“ p. XIII.
I. Die Wahrheit des Materialismus. Diese soll eine formelle und
eine materielle sein. Als formelle Vorzüge und charakteristische Eigenschaften
werden folgende genannt: 1) „Sein methodisch richtiges Verfahren, vom Beson-
deren, Concreten ausgehend zum Allgemeinen, Abstrakten aufzusteigen“ p. 4.
Doch soll er dies Verdienst überschätzen p. 5, und mit den sich an Kant un-
mittelbar anschliessenden Richtungen, namentlich mit Herbart und Schopenhauer,
theilen. Im zweiten Theile wird dem Materialismus sogar nacbgewiesen, dass
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doch ohne wesentliche Abweichung übereinstimmen, mit der Bezeichnung:
„Ueb er ein s timm en“ oder „Ebenso“ und bei grösserer Verschiedenheit in
der Wortfassung mit der Bezeichnung: „Aehnlich“ angeführt. Von jenen
Verfassungsurkunden, welche eigentümliche Abweichungen von den frühe-
ren zeigen, sind, je nach der Bedeutung der Abweichung, die vollständigen
Texte, oder doch die wesentlich abweichenden Worte, abgedruckt worden, so
dass die Noten hauptsächlich den Zweck haben, die Stelle eines vergleichenden
Corpus juris publici in möglichster Gedrängtheit zu vertreten. Dadurch, dass
durchgehends die chronologische Reihenfolge der Verfassungsurkunden einge-
halten worden ist, wird der Leser in den Stand gesetzt, die legislative Fortbil-
dung der einzelnen Rechtssätze sofort mit einem Blicke zu überschauen , wo-
durch der Verfasser besonders den Praktikern einen nicht unwillkommenen Dienst
erzeigt zu haben glaubt. Ueberdies sind bei den einzelnen Lehren, wo irgend
der Stoff diese Sonderung erlaubte, die allgemeine Doktrin in ihrer geschicht-
lichen Fortbildung, oder die sog. Dogmengeschichte, das Recht der Reichszeit,
so wie das der Rheinbundszeit und die Bestimmungen der Bundesgesetze und
der Landesgesetze von einander geschieden und in sachgemässer Reihenfolge
vorgetragen worden. Die einschlägigen Bundesgesetze, welche sich bereits in
allgemein zugänglichen Sammlungen finden, sind mindestens ihrem wesentlichen
Inhalte nach, die übrigen, insbesondere die neuesten, seit der Wiederherstellung
der Bundesversammlung bis zum Jahre 1856 ergangenen, zur Zeit noch in keine
Sammlnng aufgenommenen Bundesgesetze aber vollständig ihrem ganzen dispo-
sitiven Wortlaute nach aufgenommen worden. Somit gibt auch dieser Band in
den einzelnen Materien das jetzt praktische Recht durchaus auf geschichtlicher
und positivrechtlicher Grundlage. Zoepfl.
Der Materialismus. Seine Wahrheit und sein Jrrthum. Eine Erwiderung auf
Dr. Louis Büchner’s „Kraft und Stoff“ von Dr. Julius Frauenstädt
Leipzig, F. A. Brockhaus. 1856. 12. S. XIV. 208.
Da die bisherigen Widerlegungen des Materialismus Frauenstädt unge-
nügend erscheinen, und er es für nicht wissenschaftlich hält, denselben entweder
lächerlich zu machen, oder als gefährlich hinzustellen, will er die Sache anders
anfangen.- zuerst die starke Seite desselben hervorheben, und an das Verdienst-
liche erst eine Besprechung des Mangelhaften knüpfen. Die Verdächtigungen,
meint er, könne der Materialismus leicht zurückweisen, wenn er einfach ent-
gegne, seine Anschauungsweise „sei nur eine andere Erklärung, aber nicht eine
Leugnung des Gewissens, sowie die Ableitung des Gedankens aus dem Gehirn nur
eine materialistische Erklärung, aber nicht eine Leugnung des Gedankens“ p. XIII.
I. Die Wahrheit des Materialismus. Diese soll eine formelle und
eine materielle sein. Als formelle Vorzüge und charakteristische Eigenschaften
werden folgende genannt: 1) „Sein methodisch richtiges Verfahren, vom Beson-
deren, Concreten ausgehend zum Allgemeinen, Abstrakten aufzusteigen“ p. 4.
Doch soll er dies Verdienst überschätzen p. 5, und mit den sich an Kant un-
mittelbar anschliessenden Richtungen, namentlich mit Herbart und Schopenhauer,
theilen. Im zweiten Theile wird dem Materialismus sogar nacbgewiesen, dass