Bachofen: Das lykische Volk.
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kurze Besprechung einer Auswahl der neuesten kirchenrechtlichen
Literatur gebracht werden. Es sind im Ganzen 25 Werke bespro-
chen, die von Laspeyres besorgte Ausgabe der summa Deere-
talium, Bernardi Papiensis von Prof. Dr. K u n s t m a η n zu München,
Daher über den Irrthum als trennendes Ehehinderniss von Seminar-
direktor Prof. Dr. Rampf zu Freysing, Walter’s Fontes juris ecc-
lesiastici in einer Selbstanzeige Walter’s, die übrigen von
dem unterzeichneten Herausgeber.
Endlich erwähnen wir noch die am Schlüsse des zweiten Heftes
vorkommende Miscelle über eine von Prof. Hüffer zu Bonn
vor Kurzem aufgefundene Quelle des Grati anischen
Dekretes. Es ist dieses eine in einer Handschrift der Pariser
Bibliothek enthaltene Sammlung theologischer und kirchenrechtlicher Ex-
cerpte des A1 g e r u s von Lüttich, über welche in Verbindung mit
anderen neu entdeckten älteren Dekretalen Prof. Hüffer in einem der
folgenden Hefte des Archivs die näheren Mittheilungen machen wird.
Fa*ie<I. Vering.
Das Lykische Volk und seine Bedeutung für die Entwicklung des
Alterthums von J. J. B a ch o f en, Professor zu Basel. Frei-
bürg im Breisgau. Herder’sche Verlagsbuchhandlung. 1862.
VII und 87 S. in gr. 8.
Der Verfasser war durch seine beiden grösseren, der gelehrten
Welt rühmlichst bekannten Werke über die Gräbersymbolik
wie über das M u 11 e r r e c h t, mehrfach auf das alte Lycien geführt
worden; er hat mit diesem Lande sich, wie kaum ein anderer Ge-
lehrter beschäftigt und war schon dadurch vorzugsweise berufen, eine
Darstellung dieses Landes und des dasselbe bewohnenden, durch
seinen eigenthümlichen Charakter gekennzeichneten Volkes, wie er
sie in dieser Schrift vorlegt, zu liefern: so hängt dieselbe innerlich
zusammen mit dem in den beiden andern Werken behandelten Gegen-
stände und kann selbst als eine Ergänzung derselben betrachtet
werden, während sie übrigens in dem, was sie bietet, eine volle
Selbständigkeit anzusprechen vermag. Das alte Lycien, früher wenig
bekannt und darum auch wenig beachtet, ist erst in der neuesten
Zeit durch die grossartigen, in diesem Lande gemachten Entdeckun-
gen, die vielfachen Werke der Kunst, die meist in das Gebiet der
Grabmale fallen, die bedeutenden, zum Theil noch wohl erhaltenen
Reste zahlreicher Städte, die seit Jahrhunderten dem Blicke des
gebildeten Europäers verborgen waren, in seiner vollen Bedeutung
hervorgetreten, die uns das Wenige, was die schriftlichen Quellen
des Alterthums über Land und Volk angeben, doppelt beachtungs-
werth gemacht hat. Um so mehr war es an derZeit, in einer Ge-
sammtbetrachtung Alles zusammenzufassen, was über dieses der ge-
lehrten Forschung nun geöffnete Land sich ermitteln lässt und da-
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kurze Besprechung einer Auswahl der neuesten kirchenrechtlichen
Literatur gebracht werden. Es sind im Ganzen 25 Werke bespro-
chen, die von Laspeyres besorgte Ausgabe der summa Deere-
talium, Bernardi Papiensis von Prof. Dr. K u n s t m a η n zu München,
Daher über den Irrthum als trennendes Ehehinderniss von Seminar-
direktor Prof. Dr. Rampf zu Freysing, Walter’s Fontes juris ecc-
lesiastici in einer Selbstanzeige Walter’s, die übrigen von
dem unterzeichneten Herausgeber.
Endlich erwähnen wir noch die am Schlüsse des zweiten Heftes
vorkommende Miscelle über eine von Prof. Hüffer zu Bonn
vor Kurzem aufgefundene Quelle des Grati anischen
Dekretes. Es ist dieses eine in einer Handschrift der Pariser
Bibliothek enthaltene Sammlung theologischer und kirchenrechtlicher Ex-
cerpte des A1 g e r u s von Lüttich, über welche in Verbindung mit
anderen neu entdeckten älteren Dekretalen Prof. Hüffer in einem der
folgenden Hefte des Archivs die näheren Mittheilungen machen wird.
Fa*ie<I. Vering.
Das Lykische Volk und seine Bedeutung für die Entwicklung des
Alterthums von J. J. B a ch o f en, Professor zu Basel. Frei-
bürg im Breisgau. Herder’sche Verlagsbuchhandlung. 1862.
VII und 87 S. in gr. 8.
Der Verfasser war durch seine beiden grösseren, der gelehrten
Welt rühmlichst bekannten Werke über die Gräbersymbolik
wie über das M u 11 e r r e c h t, mehrfach auf das alte Lycien geführt
worden; er hat mit diesem Lande sich, wie kaum ein anderer Ge-
lehrter beschäftigt und war schon dadurch vorzugsweise berufen, eine
Darstellung dieses Landes und des dasselbe bewohnenden, durch
seinen eigenthümlichen Charakter gekennzeichneten Volkes, wie er
sie in dieser Schrift vorlegt, zu liefern: so hängt dieselbe innerlich
zusammen mit dem in den beiden andern Werken behandelten Gegen-
stände und kann selbst als eine Ergänzung derselben betrachtet
werden, während sie übrigens in dem, was sie bietet, eine volle
Selbständigkeit anzusprechen vermag. Das alte Lycien, früher wenig
bekannt und darum auch wenig beachtet, ist erst in der neuesten
Zeit durch die grossartigen, in diesem Lande gemachten Entdeckun-
gen, die vielfachen Werke der Kunst, die meist in das Gebiet der
Grabmale fallen, die bedeutenden, zum Theil noch wohl erhaltenen
Reste zahlreicher Städte, die seit Jahrhunderten dem Blicke des
gebildeten Europäers verborgen waren, in seiner vollen Bedeutung
hervorgetreten, die uns das Wenige, was die schriftlichen Quellen
des Alterthums über Land und Volk angeben, doppelt beachtungs-
werth gemacht hat. Um so mehr war es an derZeit, in einer Ge-
sammtbetrachtung Alles zusammenzufassen, was über dieses der ge-
lehrten Forschung nun geöffnete Land sich ermitteln lässt und da-