HeidelbkPl AMMr
Buchdmckerei und Expedition: Krämergasse Nr. 1
Mittwoch, den 2. Juli
Webel.
und
i
1) Behaghel Hermann.
2) vr. Cantor Moritz.
3) Ditteney Josef.
4) Kerzinger Karl.
5) vr. Knaufs Franz.
6) Krall Georg.
7) Mai Franz.
8) Piazolo Otto.
9) Schweikart Joh. Theob.
10) Ueberle Friedr. Ad.
11) Winter Joh. Konrad.
Gefrorenes.
Hauptstraße 123.
Erscheint täglich, Sonntags ausge-
nommen. Preis monatlich 20 Pfg.,
mtt dem Illustrierten UnterhaltungS-
blatt nur 32 Pfg.
1884.
Mintz. m««!. Vereiv.
LitrunF I'rvitttA, ävn 4. ssuli,
ubeucks 8 klirr.
?rok. Nvr8liNLUll: lieber äen
inenban^ /.vviseben 6em Wärmewert
uirä äem Verlauf ebein. Heactioneu.
Or. Llovbiuavu: lieber äireirte Xerntei-
luuA iu äer XmbrxonalküUe cier
Leorpioue.
Höchstbesteuerten Gewählten:
1) vr. Bartsch Karl.
2) vr. Becker Otto.
3) Neger Albert.
4) vr. Blum Wilhelm.
b) vr. v. Dusch Theodor.
6) Heubach Rudolf.
7) Keller Wilhelm.
8) Knell Philipp.
9) v. Langsdorfs Otto.
10. Leimbach Karl.
11) Mays Albert.
12) Mohr Georg.
13) Odenwald Hermann.
14) Remler Johann.
15) vr. Thorbecke August.
16) vr. VulpiuS Gustav.
Nr. 152.
Wird in alle Häuser der Stadt
verteilt und an den Straßenecken
angeschlagen.
Alle Zusendungen werden franst
erbeten.
in die Gemeindevertretung, zu einem unbesoldeten Gemeindeamte, sowie einige Funktionen
in städtischen Verwaltungsangelegenheiten anzunehmen.
Zur Ablehnung einer Wahl oder eines Auftrages, sowie zum Austritt vor gesetzlich
abgelaufener Dienstzeit berechtigen folgende Gründe:
1) anhaltende Krankheit;
2) Geschäfte, die eine häufige oder lange andauernde Abwesenheit mit sich bringen;
3) ein Alter von über 60 Jahren;
4) sechs Jahre unbesoldeten Dienstes in der Gemeindeverwaltung oder Gemeinde-
vertretung für die nächsten 6 Jahre;
5) andere erhebliche Gründe, über deren Vorhandensein der Bürgerausschuß end-
giltig entscheidet.
Die Verweigerung der Annahme der auf einen Gemeindebürger gefallenen Wahl,
selbst wenn er als Stellvertreter gewählt worden ist, ohne genügende Entschuldigungs-
gründe zieht die Erlegung eines, auf Antrag des Stadtrates durch den Bezirksrat
endgiltig festzustellenden Betrages von 100 bis 300 Mark in die Gemeindekasse nach sich.
Hinsichtlich des Austritts vor gesetzlich abgelaufener Dienstzeit findet das Gleiche statt.
Eine Beschränkung der Wahl auf die einzelnen Klassen der Wahlberechtigten
findet nicht statt; es können also in jeder Klasse auch Angehörige der andern Klassen
gewählt werden.
Nur, wer in der Wählerliste eingetragen ist, kann zur Wahl zugelassen werden.
Bei der Wahl entscheidet die relative Stimmenmehrheit der erschienenen Wahl-
berechtigten.
Das Wahlrecht wird iy Person durch verdeckte Stimmzettel ohne Unterschrift
ausgeübt.
Die Stimmzettel müßen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren
Kennzeichen versehen sein.
In dem Stimmzettel sind die Namen Derjenigen, welchen der Wähler seine
Stimme geben will, handschriftlich oder durch beliebige Mittel der Vervielfältigung
einzutragen.
Die Vorgeschlagenen müssen mit ihren Familien- und ihren Vornamen, sowie
mit der Benennung, durch welche sie von Anderen gleichen Namens in der Gemeinde
unterschieden werden, so bezeichnet sein, daß kein Mißverständnis entstehen kann.
Um das Wahlgeschäft zu erleichtern, empfiehlt es sich, daß jeder Wähler bei
Abgabe des Wahlzettels die Nummer angibt, unter welcher seine Name in der ihm
zugestellten amtlichen Wählerliste aufgeführt erscheint.
Heidelberg, den 23.Juni 1884.
Der Stadtrat:
Bilabel.
Fahrnis-Versteigerung
Im Auftrag von Fräulein Grassel
werden
Donnerstag, den 3. Juli,
mittags 2 Uhr
Plöckstratze 28, 2 Stiegen hoch:
1 gutes Tafelklavier, 1 Kanapee, ein
Wasch- und 1 Nachttisch, 4 Kommode,
3 2thür. Schränke, Tische und Stühle,
1 Küchenschrank, 3 Bettladen mit Rost,
Matratzen, gute Federbettung, 1 Bücher-
gestell, 1 Spiegel und Bilder, Frauen-
kleider, eine Partie Weinflaschen, Glas
und Porzellan, Küchen- und sonstiges
Hausgeräte
gegen Barzahlung versteigert.
Gg. Kaytzer, Gerichtstaxator,
Burgweg 5.
Femlikll FrichtbmutMw
zum Ansitzen empfiehlt
Sl. Maier, Heumarkt.
SmMlWn Kinhenchir.
Heute Mittwoch halb 9 Uhr Probe für die
Herren.
cheUUs MiPlizeti-psMgckcties IVÜMMMM
Hrtsverein KeideLberg.
Freitag, den 4. Juli, abends halb 9 Uhr im kleinen Saale der Harmonie
(2. Stock)
Höhere Bürgerschule
(fiebkilklasßge Realschule).
Anmeldungen täglich zwischen 10 und 11 Uhr. Die Vcrbcreitungen für das Mitte September
beginnende Schuljahr erfordern es, daß die Anzahl der in Kl. VI eintretend n neunjährigen Schüler
vor dem 1. August diesseits zur Kenntnis kommt.
Der Gr. Vorstand: Salzer.
Sommerschuhe
(sog. Promenadeschuhe)
zum Schnüren und Knöpfen für
Damen, Herren, Mädchen und
Knaben empfiehlt in ganz be-
deutend großer Auswahl zu
billigen Preisen
Adolf Krechter,
Hauptstraße 87.
Danksagung.
Für die uns bewiesene freundliche Teilnahme
bei dem Verluste unseres lieben Kindes sprechen
wir Verwandten und Freunden hiermit unseren
Dank aus.
Eduard Dannbacher nebst Frau.
Heidelberg, den 1. Juli 1884.
Kirchweihe, Folks fest Weuenheim,
dm 6., 7. und 8. Juli, mittags 4 Uhr am Neckarvorland Sackhüpfen, Wettlaufen, Hutschlagen, Scheiben-
schießen,.Drachensteigen, Bretzel- und Preiswurstessen, Schnellphotographie u. s. w. Eintritt 20 Pfg.
Kinder 10 Pfg. Hierzu ladet freundlichst ein Comito
Die gestrige Wahlversammlung der Niederstbesteuerten schlägt den
Wählern folgende Liste vor:
Anhegger Robert.
Ballmaun Adam l.
Blatz Julius.
Claes Heinrich.
Ditteney Karl.
vr. Fehr Martin.
Gottmann Gabriel.
Hog Karl.
Popp Franz.
Saditzki August.
Schaaf Wilhelm.
Schneider Friedrich in Schlierbach.
Schweickart Martin.
Schweickart Valentin.
Wolf Gustav.
Würth Bernhard.
Die WaU-Kommisston-
1) Bartholomä Heinrich.
2) Bauer Lorenz.
3) Fries Georg.
4) Goos Ludwig in Schlierbach.
5) Krausmann Heinrich.
6) Rapp Georg.
7) Schäfer Georg.
8) Scholl Ludwig.
9) Scholl Michael.
10) Ueberle Kaspar.
11) Weißgsrber Karl.
12) Wirth Johann.
Pfänder-Versteigerung.
Mittwoch, den 9. Juli l. I.,
nachmittags 2 Uhr,
werden im städtischen Leihhaus dahier die
bis dahin weder ausgelösten noch erneuerten
Pfänder vom 1. bis 16. Oktober 1883, von
Nr. 48876 bis Nr. 49,998 öffentlich gegen
Barzahlung versteigert.
Am Bersteigerungstage bleibt die Anstalt
vormittags geschloffen.
Heidelberg, den 2. Juli 1884.
SM. Feihhaus-Dttwaltimg.
Bekanntmachung.
Die teilweise Neuwahl der Gemeinde-
Kollegien in Heidelberg betr.
Nach Z 39 der Städteordnung ist die Amtsdauer der Hälfte der Stadtverordneten
umlaufen und deßhalb eine Neuwahl vorzunehmen.
In Folge der vom 15.—27. Juli 1878 vorgenommenen Wahlen und der seither
stattgefundenen Ersatzwahlen
(bezw.*sind°b^ dagegen verbleiben noch 3 Jahre:
I. Von den durch die Klasse der Niederstbesteuerten Gewählten:
1) Anhegger Robert.
2) Ballmann Adam I.
3) Bitzinger Anton.
4) CläS Heinrich.
5) Ditteney Karl.
6) Gottmann Gabriel.
7) Hatz Johann.
8) Hefft Valentin.
9) Helwerth Adolf.
10) Oberfeld Heinrich in Schlierbach.
11) Popp Franz.
12) Reis Wilhelm.
13) Saditzki August.
14) Schaafs Wilhelm.
15) Schweikart Martin.
16) Schweikart Valentin.
Die Ersatzmänner:
17) Emmerling Friedlich.
18) vr. Lobstein Eduard.
19) Rom C. W.
20) Seitz Friedrich.
II. Von den durch die Klasse der Mittelbesteuerten Gewählten:
1) Bussemer Wilhelm.
2) Goos Louis Kaufmann.
3) Greber Josef.
4) Haller Louis.
5) Hesselbach Anton.
6) Landfried Wilhelm.
7) Leonhard Eduard.
8) Mayer Leopold.
9) Mühlmann Max.
10) Strübe Hermann.
11) Vögely Karl.
12) Werner Johann.
13) vr. Wolf Franz.
14) Wolff Friedrich August.
15) Würlh Bernhard.
16) Zimmermann Ludwig.
Die Ersatzmänner:
17) Arnold Jakob.
18) Däcke C. F.
19) Fahlbusch Heinrich.
20) Köster Gustav.
21) Süpfle Heinrich.
III. Von den durch die Klaffe der
1) Alberti Berthold.
2) Frank Louis.
3) Hoffmeister Heinrich.
4) Klingel Max.
5) Künzle Philipp Jakob.
6) Landfried Philipp Jakob.
7) Lipowsky Eduard.
8) vr. Mittermaier Franz.
6) Müller Friedrich.
10) Pirsch Karl.
11) Reis Eduard.
12) Reil Karl.
13) vr. Renaud Achill.
14) Spengel Jakob.
15) Spitzer Karl.
16) Witzler Eugen.
Es sind hiernach zu wählen:
I. Durch die Klasse der Niederstbesteuerten 16 Stadtverordnete für eine 6jährige
4 Stadtverordnete für eine 3jährige Amtsdauer.
II. Durch die Klasse der Mittelbesteuerten 16 Stadtverordnete für 6jährige und
5 Ersatzmänner für 3jährige Amtsdauer.
III. Durch die Klasse der Höchstbestcuerten 16 Stadtverordnete auf 6 Jahre.
Die Wahlen finden statt:
Im Sitzungssaale des Stadtrates, Zimmer Nr. 6 im 2. Stock des Rathauses und zwar
I. Für die Klaffe der Niederstbesteuerten:
a) zur Wahl von 16 Stadtverordneten:
Donnerstag, den 3. Inti d. I., von morgens 8 bis nachmittags 1 Uhr nud nach-
mittags von 3 bis 6 Uhr."
b) zur Wahl von 4 Ersatzmännern:
Freitag, den 11. Juli d. I., von morgens 9 dis nachmittags 1 Uhr."
II. Für die Klaffe der Mittelbesteuerten:
a) zur Wahl von 16 Stadtverordneten:
Montag, den 7. Juli d. I., von morgens 8 bis nachmittags 1 Uhr."
b) zur Wahl von 5 Ersatzmännern:
Montag, den 14. Juli d. I., von morgens 10 bis nachmittags 1 Uhr."
III. Für die Klaffe der .Höchstbestenerten:
zur Wahl von 16 Stadtverordneten:
„Mittwoch, de« 9. Inti d. I., von morgens 10 bis nachmittags 1 Uhr."
Indem wir zur Wahl hiermit einladen, bemerken wir:
Wahlberechtigt
sind alle im Vollbesitze der Rechtsfähigkeit und der bürgerlichen Ehrenrechte befindlichen,
männlichen, nicht im aktiven Militärdienst stehenden Angehörigen des deutschen Reiches,
welche seit 2 Jahren:
a) Einwohner des Stadtbezirks sind;
d) das 24 Lebensjahr zurückgclegt und eine selbständige Lebensstellung, d. h. entweder
einen eigenen Hausstand haben oder ein Gewerbe auf eigene Rechnung betreiben,
oderan direkten ordentlichen jährlichen Staatssteuern mindestens 20 Mark bezahlen;
c) keine Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen haben;
ä) die ihnen obliegenden Abgaben an die Gemeinde entrichtet haben;
e) im Großherzogtum eine direkte ordentliche Staatssteuer bezahlen. (Das Wahl-
recht geht also namentlich auch verloren durch den Wegfall der Pflicht zur Ent-
richtung einer direkten ordentlichen Staatssteuer im Großherzogtum.)
Das Bürgerrecht und die Wahlberechtigung ruht jedoch (Z 7 der Städteordnung)
1) bei den Entmündigten, Mundtoten und Verbeistandeten;
2) in Folge der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte während der Dauer
dieses Verlustes;
3) nach eröffnetem Gantverfahren, während der Dauer desselben und so lange die
Gläubiger nicht befriedigt sind;
4) in Folge des Eintritts in den aktiven Militärdienst auf die Dauer dieses Verhältnisses.
Wählbar
zum Stadtverordneten sind alle Stadtbürger, deren Bürgerreckt nicht ruht (siehe oben);
ausgenommen sind ferner:
a) diejenigen Beamten und Mitglieder von Behörden, welchen die staatliche Aufsicht
über die Stadt übertragen ist;
b) die Stadträte;
c) die besoldeten Gemeindebeamten.
Nach 8 7 e der Städteordnung ist jeder Gemeindebürger verpflichtet, eine Wahl
*) Di« AuStretendeu find wieder wählbar.
Jncarnat, empfiehlt zu ermäßigtem,
billigem Preise
Gg- Morr.
Arauerei Kutden.
Wgerbm im der tiMuKlMm).
Wahl-Aufruf.
Mitbürger! Wiederum stehen wir am Termine des Wahltages, um unser Votum abzugeben
über eine Anzahl von Vertretern im städtischen Kollegium, welche über das Wohl und Wehe und
die Interessen der Stadt zu beraten hat, sowie über die Frage, ob iu der städtischen Vertretung bisher
der legale Ausdruck der gesamten Bürgerschaft die ihr gebührende Repräsentation habe.
Wähler der 3. Klasse! Es ist kaum eine Frage, daß die Interessen des Gewerbes und ganz
besonders die Frage, bei Vergebung von Submissionsarbeiten bisher aus den Kreisen des Handwerks
eine ungenügende Vertretung hatte, und doch gehört der größte Teil der Wahlberechtigten der 3. Klasse
bezw. dem Handwerkerstande an.
Mitbürger! Morgen tritt an Euch die Frage: Wollt Ihr, daß dieser Zustand forterhalten
bleibe oder soll der Stand der Wahlberechtigten, dem die größte Mehrheit angehört, eine stärkere Ver-
tretung haben?
Jeder sei sich seiner Pflicht bewußt und ermesse, wohin ihn dieselbe ruft; darum auf zur Wahl!
Kein Wahlberechtigter versäume seine Stimme in die Wagschaale zu legen, um dm Beweis zu
liefern, daß unter dfisem Stande das Interesse sür das Wohl der Stadt noch nicht erloschen ist.
j Wir erlauben uns daher, folgenden Wahlvorschlag zu machen:
- Antoni Emil, prakt. Arzt. Atzler Ernst, Tapezier. Dürr Friedrich, Hauptlehrer. Geisen-
dörfer Georg, Buchdruckereibesitzer. Hnmmel Christian, Kleidermacher. Lösch Jakob, Glaser,
j Lorsch I. Z., Privatmann. Reinhard Leonhard, Klcidermacher. Sammler Otto, Buch-
' binder. Schalter Ernst, Schreinermeister. Scherer Anton, Schlossermeister. Schück Christoph,
Flaschnermcister. Schwab Jakob, Instrumentenmacher. Schweickardt Theobald, Landwirt.
Srckinger Andreas, Friseur. Weingärtner Louis, Schuhmachermeister.
Heidelberg, den 2. Juli 1884.
_Der Hminonker-Dmin Keideibrrg.
OsnsnsI-VsessmmIunZ.
1) Vortrag des Herrn Professor vr. Wassermann über die konstituierende
Versammlung des Allg. ev.-prot. Missionsverein in Weimar.
2) Wahl eines Mitgliedes des Vorstandes des Ortsvereins.
3) Feststellung der Statuten des Ortsvereins.
Die Mitglieder werden um zahlreiches Erscheinen gebeten. Zum Vortrage sind
auch Nichtmitglieder freundlichst eingeladen.
_Der Uir-and des Ortsomiw.
Der H. R.-C. beehrt sich, die Freunde des Ruder-
sports auf die bei Gelegenheit seines Stiftungsfestes am
' 5. Juli, nachmittags 3 Uhr abzuhaltenden Wettfahrten
^lund nautischen Spiele aufmerksam zu machen.
Näheres enthalten die am Festplatz (Krahnen) zur
^Verteilung kommenden Programme.
Der Aorstand.
Flaschenbier
in '/, und '/- Flaschen empfiehlt
C. Maehler, Rohrbacherstr. 16.
Lebende Krebfe^
Kuppen- L Tafel-Krebse
St-ingasse Nr. 7.
Fußbodenlack
vorzüglichste Qualität empfiehlt
_184 Haupstratze 184.
Badehauben
werden wegen Aufgabe dieses Artikels billig ab-
«egeben.
A. Seckinger, Hauptstraße 100.
Hacherlbrärr (kellerfrisch)
»um Waschen und Bügeln wird ange-
nommen und schnell und billig besorgt,
Plöckstraß« 25.
Buchdmckerei und Expedition: Krämergasse Nr. 1
Mittwoch, den 2. Juli
Webel.
und
i
1) Behaghel Hermann.
2) vr. Cantor Moritz.
3) Ditteney Josef.
4) Kerzinger Karl.
5) vr. Knaufs Franz.
6) Krall Georg.
7) Mai Franz.
8) Piazolo Otto.
9) Schweikart Joh. Theob.
10) Ueberle Friedr. Ad.
11) Winter Joh. Konrad.
Gefrorenes.
Hauptstraße 123.
Erscheint täglich, Sonntags ausge-
nommen. Preis monatlich 20 Pfg.,
mtt dem Illustrierten UnterhaltungS-
blatt nur 32 Pfg.
1884.
Mintz. m««!. Vereiv.
LitrunF I'rvitttA, ävn 4. ssuli,
ubeucks 8 klirr.
?rok. Nvr8liNLUll: lieber äen
inenban^ /.vviseben 6em Wärmewert
uirä äem Verlauf ebein. Heactioneu.
Or. Llovbiuavu: lieber äireirte Xerntei-
luuA iu äer XmbrxonalküUe cier
Leorpioue.
Höchstbesteuerten Gewählten:
1) vr. Bartsch Karl.
2) vr. Becker Otto.
3) Neger Albert.
4) vr. Blum Wilhelm.
b) vr. v. Dusch Theodor.
6) Heubach Rudolf.
7) Keller Wilhelm.
8) Knell Philipp.
9) v. Langsdorfs Otto.
10. Leimbach Karl.
11) Mays Albert.
12) Mohr Georg.
13) Odenwald Hermann.
14) Remler Johann.
15) vr. Thorbecke August.
16) vr. VulpiuS Gustav.
Nr. 152.
Wird in alle Häuser der Stadt
verteilt und an den Straßenecken
angeschlagen.
Alle Zusendungen werden franst
erbeten.
in die Gemeindevertretung, zu einem unbesoldeten Gemeindeamte, sowie einige Funktionen
in städtischen Verwaltungsangelegenheiten anzunehmen.
Zur Ablehnung einer Wahl oder eines Auftrages, sowie zum Austritt vor gesetzlich
abgelaufener Dienstzeit berechtigen folgende Gründe:
1) anhaltende Krankheit;
2) Geschäfte, die eine häufige oder lange andauernde Abwesenheit mit sich bringen;
3) ein Alter von über 60 Jahren;
4) sechs Jahre unbesoldeten Dienstes in der Gemeindeverwaltung oder Gemeinde-
vertretung für die nächsten 6 Jahre;
5) andere erhebliche Gründe, über deren Vorhandensein der Bürgerausschuß end-
giltig entscheidet.
Die Verweigerung der Annahme der auf einen Gemeindebürger gefallenen Wahl,
selbst wenn er als Stellvertreter gewählt worden ist, ohne genügende Entschuldigungs-
gründe zieht die Erlegung eines, auf Antrag des Stadtrates durch den Bezirksrat
endgiltig festzustellenden Betrages von 100 bis 300 Mark in die Gemeindekasse nach sich.
Hinsichtlich des Austritts vor gesetzlich abgelaufener Dienstzeit findet das Gleiche statt.
Eine Beschränkung der Wahl auf die einzelnen Klassen der Wahlberechtigten
findet nicht statt; es können also in jeder Klasse auch Angehörige der andern Klassen
gewählt werden.
Nur, wer in der Wählerliste eingetragen ist, kann zur Wahl zugelassen werden.
Bei der Wahl entscheidet die relative Stimmenmehrheit der erschienenen Wahl-
berechtigten.
Das Wahlrecht wird iy Person durch verdeckte Stimmzettel ohne Unterschrift
ausgeübt.
Die Stimmzettel müßen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren
Kennzeichen versehen sein.
In dem Stimmzettel sind die Namen Derjenigen, welchen der Wähler seine
Stimme geben will, handschriftlich oder durch beliebige Mittel der Vervielfältigung
einzutragen.
Die Vorgeschlagenen müssen mit ihren Familien- und ihren Vornamen, sowie
mit der Benennung, durch welche sie von Anderen gleichen Namens in der Gemeinde
unterschieden werden, so bezeichnet sein, daß kein Mißverständnis entstehen kann.
Um das Wahlgeschäft zu erleichtern, empfiehlt es sich, daß jeder Wähler bei
Abgabe des Wahlzettels die Nummer angibt, unter welcher seine Name in der ihm
zugestellten amtlichen Wählerliste aufgeführt erscheint.
Heidelberg, den 23.Juni 1884.
Der Stadtrat:
Bilabel.
Fahrnis-Versteigerung
Im Auftrag von Fräulein Grassel
werden
Donnerstag, den 3. Juli,
mittags 2 Uhr
Plöckstratze 28, 2 Stiegen hoch:
1 gutes Tafelklavier, 1 Kanapee, ein
Wasch- und 1 Nachttisch, 4 Kommode,
3 2thür. Schränke, Tische und Stühle,
1 Küchenschrank, 3 Bettladen mit Rost,
Matratzen, gute Federbettung, 1 Bücher-
gestell, 1 Spiegel und Bilder, Frauen-
kleider, eine Partie Weinflaschen, Glas
und Porzellan, Küchen- und sonstiges
Hausgeräte
gegen Barzahlung versteigert.
Gg. Kaytzer, Gerichtstaxator,
Burgweg 5.
Femlikll FrichtbmutMw
zum Ansitzen empfiehlt
Sl. Maier, Heumarkt.
SmMlWn Kinhenchir.
Heute Mittwoch halb 9 Uhr Probe für die
Herren.
cheUUs MiPlizeti-psMgckcties IVÜMMMM
Hrtsverein KeideLberg.
Freitag, den 4. Juli, abends halb 9 Uhr im kleinen Saale der Harmonie
(2. Stock)
Höhere Bürgerschule
(fiebkilklasßge Realschule).
Anmeldungen täglich zwischen 10 und 11 Uhr. Die Vcrbcreitungen für das Mitte September
beginnende Schuljahr erfordern es, daß die Anzahl der in Kl. VI eintretend n neunjährigen Schüler
vor dem 1. August diesseits zur Kenntnis kommt.
Der Gr. Vorstand: Salzer.
Sommerschuhe
(sog. Promenadeschuhe)
zum Schnüren und Knöpfen für
Damen, Herren, Mädchen und
Knaben empfiehlt in ganz be-
deutend großer Auswahl zu
billigen Preisen
Adolf Krechter,
Hauptstraße 87.
Danksagung.
Für die uns bewiesene freundliche Teilnahme
bei dem Verluste unseres lieben Kindes sprechen
wir Verwandten und Freunden hiermit unseren
Dank aus.
Eduard Dannbacher nebst Frau.
Heidelberg, den 1. Juli 1884.
Kirchweihe, Folks fest Weuenheim,
dm 6., 7. und 8. Juli, mittags 4 Uhr am Neckarvorland Sackhüpfen, Wettlaufen, Hutschlagen, Scheiben-
schießen,.Drachensteigen, Bretzel- und Preiswurstessen, Schnellphotographie u. s. w. Eintritt 20 Pfg.
Kinder 10 Pfg. Hierzu ladet freundlichst ein Comito
Die gestrige Wahlversammlung der Niederstbesteuerten schlägt den
Wählern folgende Liste vor:
Anhegger Robert.
Ballmaun Adam l.
Blatz Julius.
Claes Heinrich.
Ditteney Karl.
vr. Fehr Martin.
Gottmann Gabriel.
Hog Karl.
Popp Franz.
Saditzki August.
Schaaf Wilhelm.
Schneider Friedrich in Schlierbach.
Schweickart Martin.
Schweickart Valentin.
Wolf Gustav.
Würth Bernhard.
Die WaU-Kommisston-
1) Bartholomä Heinrich.
2) Bauer Lorenz.
3) Fries Georg.
4) Goos Ludwig in Schlierbach.
5) Krausmann Heinrich.
6) Rapp Georg.
7) Schäfer Georg.
8) Scholl Ludwig.
9) Scholl Michael.
10) Ueberle Kaspar.
11) Weißgsrber Karl.
12) Wirth Johann.
Pfänder-Versteigerung.
Mittwoch, den 9. Juli l. I.,
nachmittags 2 Uhr,
werden im städtischen Leihhaus dahier die
bis dahin weder ausgelösten noch erneuerten
Pfänder vom 1. bis 16. Oktober 1883, von
Nr. 48876 bis Nr. 49,998 öffentlich gegen
Barzahlung versteigert.
Am Bersteigerungstage bleibt die Anstalt
vormittags geschloffen.
Heidelberg, den 2. Juli 1884.
SM. Feihhaus-Dttwaltimg.
Bekanntmachung.
Die teilweise Neuwahl der Gemeinde-
Kollegien in Heidelberg betr.
Nach Z 39 der Städteordnung ist die Amtsdauer der Hälfte der Stadtverordneten
umlaufen und deßhalb eine Neuwahl vorzunehmen.
In Folge der vom 15.—27. Juli 1878 vorgenommenen Wahlen und der seither
stattgefundenen Ersatzwahlen
(bezw.*sind°b^ dagegen verbleiben noch 3 Jahre:
I. Von den durch die Klasse der Niederstbesteuerten Gewählten:
1) Anhegger Robert.
2) Ballmann Adam I.
3) Bitzinger Anton.
4) CläS Heinrich.
5) Ditteney Karl.
6) Gottmann Gabriel.
7) Hatz Johann.
8) Hefft Valentin.
9) Helwerth Adolf.
10) Oberfeld Heinrich in Schlierbach.
11) Popp Franz.
12) Reis Wilhelm.
13) Saditzki August.
14) Schaafs Wilhelm.
15) Schweikart Martin.
16) Schweikart Valentin.
Die Ersatzmänner:
17) Emmerling Friedlich.
18) vr. Lobstein Eduard.
19) Rom C. W.
20) Seitz Friedrich.
II. Von den durch die Klasse der Mittelbesteuerten Gewählten:
1) Bussemer Wilhelm.
2) Goos Louis Kaufmann.
3) Greber Josef.
4) Haller Louis.
5) Hesselbach Anton.
6) Landfried Wilhelm.
7) Leonhard Eduard.
8) Mayer Leopold.
9) Mühlmann Max.
10) Strübe Hermann.
11) Vögely Karl.
12) Werner Johann.
13) vr. Wolf Franz.
14) Wolff Friedrich August.
15) Würlh Bernhard.
16) Zimmermann Ludwig.
Die Ersatzmänner:
17) Arnold Jakob.
18) Däcke C. F.
19) Fahlbusch Heinrich.
20) Köster Gustav.
21) Süpfle Heinrich.
III. Von den durch die Klaffe der
1) Alberti Berthold.
2) Frank Louis.
3) Hoffmeister Heinrich.
4) Klingel Max.
5) Künzle Philipp Jakob.
6) Landfried Philipp Jakob.
7) Lipowsky Eduard.
8) vr. Mittermaier Franz.
6) Müller Friedrich.
10) Pirsch Karl.
11) Reis Eduard.
12) Reil Karl.
13) vr. Renaud Achill.
14) Spengel Jakob.
15) Spitzer Karl.
16) Witzler Eugen.
Es sind hiernach zu wählen:
I. Durch die Klasse der Niederstbesteuerten 16 Stadtverordnete für eine 6jährige
4 Stadtverordnete für eine 3jährige Amtsdauer.
II. Durch die Klasse der Mittelbesteuerten 16 Stadtverordnete für 6jährige und
5 Ersatzmänner für 3jährige Amtsdauer.
III. Durch die Klasse der Höchstbestcuerten 16 Stadtverordnete auf 6 Jahre.
Die Wahlen finden statt:
Im Sitzungssaale des Stadtrates, Zimmer Nr. 6 im 2. Stock des Rathauses und zwar
I. Für die Klaffe der Niederstbesteuerten:
a) zur Wahl von 16 Stadtverordneten:
Donnerstag, den 3. Inti d. I., von morgens 8 bis nachmittags 1 Uhr nud nach-
mittags von 3 bis 6 Uhr."
b) zur Wahl von 4 Ersatzmännern:
Freitag, den 11. Juli d. I., von morgens 9 dis nachmittags 1 Uhr."
II. Für die Klaffe der Mittelbesteuerten:
a) zur Wahl von 16 Stadtverordneten:
Montag, den 7. Juli d. I., von morgens 8 bis nachmittags 1 Uhr."
b) zur Wahl von 5 Ersatzmännern:
Montag, den 14. Juli d. I., von morgens 10 bis nachmittags 1 Uhr."
III. Für die Klaffe der .Höchstbestenerten:
zur Wahl von 16 Stadtverordneten:
„Mittwoch, de« 9. Inti d. I., von morgens 10 bis nachmittags 1 Uhr."
Indem wir zur Wahl hiermit einladen, bemerken wir:
Wahlberechtigt
sind alle im Vollbesitze der Rechtsfähigkeit und der bürgerlichen Ehrenrechte befindlichen,
männlichen, nicht im aktiven Militärdienst stehenden Angehörigen des deutschen Reiches,
welche seit 2 Jahren:
a) Einwohner des Stadtbezirks sind;
d) das 24 Lebensjahr zurückgclegt und eine selbständige Lebensstellung, d. h. entweder
einen eigenen Hausstand haben oder ein Gewerbe auf eigene Rechnung betreiben,
oderan direkten ordentlichen jährlichen Staatssteuern mindestens 20 Mark bezahlen;
c) keine Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen haben;
ä) die ihnen obliegenden Abgaben an die Gemeinde entrichtet haben;
e) im Großherzogtum eine direkte ordentliche Staatssteuer bezahlen. (Das Wahl-
recht geht also namentlich auch verloren durch den Wegfall der Pflicht zur Ent-
richtung einer direkten ordentlichen Staatssteuer im Großherzogtum.)
Das Bürgerrecht und die Wahlberechtigung ruht jedoch (Z 7 der Städteordnung)
1) bei den Entmündigten, Mundtoten und Verbeistandeten;
2) in Folge der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte während der Dauer
dieses Verlustes;
3) nach eröffnetem Gantverfahren, während der Dauer desselben und so lange die
Gläubiger nicht befriedigt sind;
4) in Folge des Eintritts in den aktiven Militärdienst auf die Dauer dieses Verhältnisses.
Wählbar
zum Stadtverordneten sind alle Stadtbürger, deren Bürgerreckt nicht ruht (siehe oben);
ausgenommen sind ferner:
a) diejenigen Beamten und Mitglieder von Behörden, welchen die staatliche Aufsicht
über die Stadt übertragen ist;
b) die Stadträte;
c) die besoldeten Gemeindebeamten.
Nach 8 7 e der Städteordnung ist jeder Gemeindebürger verpflichtet, eine Wahl
*) Di« AuStretendeu find wieder wählbar.
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Gg- Morr.
Arauerei Kutden.
Wgerbm im der tiMuKlMm).
Wahl-Aufruf.
Mitbürger! Wiederum stehen wir am Termine des Wahltages, um unser Votum abzugeben
über eine Anzahl von Vertretern im städtischen Kollegium, welche über das Wohl und Wehe und
die Interessen der Stadt zu beraten hat, sowie über die Frage, ob iu der städtischen Vertretung bisher
der legale Ausdruck der gesamten Bürgerschaft die ihr gebührende Repräsentation habe.
Wähler der 3. Klasse! Es ist kaum eine Frage, daß die Interessen des Gewerbes und ganz
besonders die Frage, bei Vergebung von Submissionsarbeiten bisher aus den Kreisen des Handwerks
eine ungenügende Vertretung hatte, und doch gehört der größte Teil der Wahlberechtigten der 3. Klasse
bezw. dem Handwerkerstande an.
Mitbürger! Morgen tritt an Euch die Frage: Wollt Ihr, daß dieser Zustand forterhalten
bleibe oder soll der Stand der Wahlberechtigten, dem die größte Mehrheit angehört, eine stärkere Ver-
tretung haben?
Jeder sei sich seiner Pflicht bewußt und ermesse, wohin ihn dieselbe ruft; darum auf zur Wahl!
Kein Wahlberechtigter versäume seine Stimme in die Wagschaale zu legen, um dm Beweis zu
liefern, daß unter dfisem Stande das Interesse sür das Wohl der Stadt noch nicht erloschen ist.
j Wir erlauben uns daher, folgenden Wahlvorschlag zu machen:
- Antoni Emil, prakt. Arzt. Atzler Ernst, Tapezier. Dürr Friedrich, Hauptlehrer. Geisen-
dörfer Georg, Buchdruckereibesitzer. Hnmmel Christian, Kleidermacher. Lösch Jakob, Glaser,
j Lorsch I. Z., Privatmann. Reinhard Leonhard, Klcidermacher. Sammler Otto, Buch-
' binder. Schalter Ernst, Schreinermeister. Scherer Anton, Schlossermeister. Schück Christoph,
Flaschnermcister. Schwab Jakob, Instrumentenmacher. Schweickardt Theobald, Landwirt.
Srckinger Andreas, Friseur. Weingärtner Louis, Schuhmachermeister.
Heidelberg, den 2. Juli 1884.
_Der Hminonker-Dmin Keideibrrg.
OsnsnsI-VsessmmIunZ.
1) Vortrag des Herrn Professor vr. Wassermann über die konstituierende
Versammlung des Allg. ev.-prot. Missionsverein in Weimar.
2) Wahl eines Mitgliedes des Vorstandes des Ortsvereins.
3) Feststellung der Statuten des Ortsvereins.
Die Mitglieder werden um zahlreiches Erscheinen gebeten. Zum Vortrage sind
auch Nichtmitglieder freundlichst eingeladen.
_Der Uir-and des Ortsomiw.
Der H. R.-C. beehrt sich, die Freunde des Ruder-
sports auf die bei Gelegenheit seines Stiftungsfestes am
' 5. Juli, nachmittags 3 Uhr abzuhaltenden Wettfahrten
^lund nautischen Spiele aufmerksam zu machen.
Näheres enthalten die am Festplatz (Krahnen) zur
^Verteilung kommenden Programme.
Der Aorstand.
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