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Innendekoration: mein Heim, mein Stolz ; die gesamte Wohnungskunst in Bild und Wort — 41.1930

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Wenzel, Alfred: Glossen über den Komfort
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https://doi.org/10.11588/diglit.10703#0040

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20

1NNEN-D EKO RATION

PROFESSOR EDMUND KÖRNER—ESSEN DAMENZIMMER IM HAUS Dr. BERG1US

GLOSSEN UBER DEN KOMFORT

Bei Betrachtungen über Architektur, nach wel-
chen Richtungen sie auch zielen mögen, geht
man seit langem von einer wesentlichen Scheidung
aus: indem man die Sphäre des sogenannten
»Zweckes«, über den sich immer halbwegs ge-
naues sagen läßt, von der Sphäre der »Kunst«
sondert, die sich über jenem erst entfaltet, schafft

man ein Fundament für alle Erörterungen.....

Soweit man dabei den Wohnbau im Auge
hat, kann man statt »Zweck« heute: »Komfort«
sagen. . Zweck, das heißt immer: das zunächst
und unbedingt zu Erfüllende, wie es unsere,
sagen wir, realen Lebensansprüche verlangen.
Wir verlangen heute von Haus und Wohnung
schon recht viel, was zunächst, vor allem andern
und unbedingt erfüllt werden soll; für diese ge-
steigerte, ausgebaute und schon sehr differen-
zierte Zweckdienlichkeit heutiger Form sagen wir
eben: »Komfort«, darin ist alles beschlossen,
was an materiellen Ansprüchen herangetragen
werden kann und zunächst befriedigt sein will.

Komfort ist nicht etwa gleichzusetzen mit
Luxus. Es gibt nur einen »einfacheren« und einen
»luxuriöseren« Komfort! Auch beim kleinsten
Siedlerhaus, auf einem Minimum von Quadratme-
teranzahl, wird vom ernsthaft modernen Architekt
der größtmögliche Komfort erstrebt; zwischen der
Badegelegenheit eines solchen Gehäuses und der
verglasten Sporthalle mit Marmorbassin im Luxus-
Einfamilienhaus ist nur ein Format-Unterschied. .



Der Komfort entspringt vor allem zwei be-
stimmenden Ansprüchen, — man stellte sie früher
kaum oder nur schüchtern und auf jeden Fall nicht
allgemein; der »Zweck«, den man früher von sei-
nem Gehäuse erfüllt sehen wollte, war primitiver,
— es sind: Hygiene und Bequemlichkeit. . .
Bequemlichkeit als Anspruch heißt: Zeit spa-
ren und Kraft sparen wollen. Dinge unserer Um-
gebung, die der Befriedigung solchen Anspruchs
entgegenkommen wollen, müssen alle Handreich-
ung und Handhabung »vereinfachen« oder nach
 
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