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Jahrbuch für Photographie und Reproduktionstechnik — 1.1887

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Statuten der Photographischen Gesellschaft in Wien
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https://doi.org/10.11588/diglit.42281#0407

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Statuten der Photographischen Gesellschaft
in Wien.

I. Zweck und Mittel.
§ 1. Der Zweck der photographischen Gesellschaft in
Wien ist die Vervollkommnung, Ausbreitung und mög-
lichste Förderung der Photographie.
§ 2. Die Mittel, welche die Gesellschaft zur Erreich-
ung dieses Zweckes nach Massgabe der ihr zu Gebote
stehenden Kräfte anwendet, sind: al Periodische Ver-
sammlungen. — b) Mittheilung ihrer Verhandlungen und
Arbeiten, sowie der ihr zugekommenen und gut befunde-
nen Aufsätze in einer Fachzeitschrift. — c] Anlegung von
zweckdienlichen Sammlungen. — d) Prüfungen neuer Er-
findungen oder Verbesserungen auf dem Gebiete der Pho-
tographie und Bekanntgebung derselben. •— e) Zeitweise
Ausschreibung von Preisen. — f) Veranstaltung öffent-
licher Ausstellungen. — g) Verlosung von Photographien
und anderen photographischen Gegenständen.
II. Mitglieder, deren Beeilte und Pflichten.
§ 3. Die photographische Gesellschaft in Wien be-
steht aus wirklichen und Ehrenmitgliedern.
Wirkliche Mitglieder.
§ 4. Als wirkliches Mitglied kann Jedermann aufge-
nommen werden, der sich mit Photographie beschäftigt
oder überhaupt dafür Interesse hat.
§ 5. Die Aufnahme findet nach vorheriger Anmeldung
beim Vorstande oder Secretär durch Beschluss der näch-
sten Plenarversammlung statt.
 
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