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Wagner, Heinrich
Kunstdenkmäler im Grossherzogthum Hessen: Inventarisirung und beschreibende Darstellung der Werke der Architektur, Plastik, Malerei und des Kunstgewerbes bis zum Schluss des XVIII. Jahrhunderts: Kreis Büdingen — Darmstadt: Bergstraesser, 1890

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https://doi.org/10.11588/diglit.18791#0190

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KREIS BÜDINGEN

noch Teile der alten Burg. Diese bildet den Gegenstand eines Abkommens, *)
das 1447 zwischen Henne von Buches und seinen Erben einesteils, Eberhard von
Buchenau, Ruprecht von Buches, seinem Schwager und ihren Erben andernteils
getroffen wurde. Nach Henne's Tod kauften 1449 seine Wittwe Metze, sowie
Henne, Eberhard und Johanna, ihre Söhne und Tochter, den übrigen 8 Ganerben
zu Höchst alle ihre Güter, Gefälle u. dergl. »an dem Walenecken und Hofsteden
des Schloses Hoeste mit allen sunderheiten , gemeinde und zugchörden Dorffern
u. s. \v.« ab. Daneben bcsassen auch die Herrn von Carben noch immer gewisse
Rechte zu Höchst, z. B. das Patronat der dortigen Kirche.

Als nun 1520 der Mannesstamm jenes Zweiges der Familie von Buches
ausstarb, ging die Burg Höchst mit Zubehör auf den Sohn der Erbtochter Gutta
von Buches, **) Wilhelm von Stockheim den Aelteren über.

Nach dem Erlöschen des stockheimischen Mannesstammes ,• um 1589, kam
Höchst nach längeren Streitigkeiten an Quirin von Karben. Durch die Heirat mit
der. Erbtochter des letzten Herrn von Karben gelangle 1721) Johann Friedrich von
Bernstein in den Besitz von Burg und Dorf. Sein Sohn Johann Karl Kasimir
überliess Höchst 1741 seinem Schwager Friedrich Wilhelm von Mansbach, und
dieser verkaufte es 1756 an Johann Maximilian von Günderode. ***) Das mitüber-
nommene ysenburgische Lehen bestand damals nur noch in dem Platze, auf welchem
Henne von Buches 1424 Haus, Hof und Wall angelegt hatte. Diese waren im
dreissigjährigen Kriege zerfallen und ein neuer Bau auf einer lehensfreien Stelle
errichtet worden. Desshalb wurde 1763 der Lehensverband mit Ysenburg gegen
die Summe von 550 fl. aufgehoben. Höchst kam 1806 unter Hessische Ploheit.
Alle der Patrimonial - Gerichtsherrschaft zustehenden Gerechtsame und Nutzungen
wurden 1823 an den Staat abgetreten.
Kapelle Die Kapelle zu Höchst war ein Filial der Kirche zu Hainchen (S. 152) und

und Kirche

stand wie diese unter dem Archidiakonat des Mainzer Marienstifts zu den Greclen.
In der Burg Höchst befand sich ein Altar, der mit dieser 1405 zerstört, später
aber wiederhergestellt worden sein muss, denn das Synodalregister des obengenannten
Stiftes bezeichnet den Altar als »jetzt zerstört« (sed nunc est destruetum) enthält
jedoch den von jüngerer Hand beigefügten Vermerk s>anno XXXl^III restauratumi.f)
Schon 1393 ist ein Pfarrer zu Höchst genannt und 1485 wird ausser dem Pfarrer
auch der Kaplan zu Höchst erwähnt. Die einstige Ortskapelle scheint also vor jener
Zeit Pfarrkirche geworden zu sein. Als solche (ecelesia parochialis) wird sie aus-
drücklich bezeichnet in einer Urkunde von 1510,ff) kraft welcher die dem h. Kilian
geweihte Pfarrkirche zu Höchst, auf Ansuchen ihrer Patronatsherren, Emmerich,
Karl, Ruprecht und Hermann von Karben, vom Erzbischof von Mainz der Pfarr-
kirche der Burg Friedberg einverleibt wurde, mit Einwiligung von Lorenz Hoffters-

*) Urk. von 1447 Samst. n. Andreastag (Dez. 2.) im Grossh. Haus- u. Staatsarch. zu Dannstadt. Ebendas.
Briefconcept Wilhelm's von Stockheim (s. u.) um r520, worin Mittcil. über den Kauf v. 1449, die damaligen Gan-
erben u. A. m. enthalten sind.

**) In Engeltbai begraben. (Siehe S. 134.) Ihr Vater Philipp ist 1520, Mai 31, als »kürzlich verstorben«
obne männliche Leibeserben erwähnt.

***) Irle, a. a. O. S. 27 und Simon, a. a. O. I, S. 242.

t) Würdtwein, Dioec. Mog. III, S. 150. — Baur, Hess. Urk. V, S. 259. — Grimm, Weist. III, S. 456. —
ff) Würdtwein, a. a. O. S. 45, No. 26.
 
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