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Wagner, Heinrich
Kunstdenkmäler im Grossherzogthum Hessen: Inventarisirung und beschreibende Darstellung der Werke der Architektur, Plastik, Malerei und des Kunstgewerbes bis zum Schluss des XVIII. Jahrhunderts: Kreis Büdingen — Darmstadt: Bergstraesser, 1890

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https://doi.org/10.11588/diglit.18791#0193

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KONRADSDORF

'77

sich sodann 1578 dabin verglichen, dass alle 3 Häuser gleichen Anteil u. A. am
Kloster Konradsdorf mit allen seinen Zugehörigkeiten haben und dasselbe gemein-
sam verwalten sollten. Bei der 1601 vorgenommenen Teilung des Ortenberger
Landgerichts war Konradsdorf der Grafschaft Hanau im Loos zugefallen.*) Später
kam es aus der Hanau-Münzenberger Erbschaft an Hessen-Kassel, welches es 1810
tauschweise an Hessen - Darmstadt abtrat. Jetzt bildet Konradsdorf eine eigene
Gemarkung des Kreises Büdingen und besteht aus einem grossen Hof mit Gütern,
welche gleich den Gebäuden des ehemaligen Klosters zu den Hausdomänen
gehören. ^

Das Kloster Konradsdorf**) gehörte zum Prämonstratenser Orden und war,
inhalls einer Urkunde von 1219, anfänglich Mönchskloster, muss aber in ein
Frauenkloster umgewandelt worden sein vor 1270, in welchem Jahr eine »Magistra
Agnes« als Vorsteherin des Klosters erwähnt wird. Durch Kauf und Schenkung
erlangte Konradsdorf einen ansehnlichen
Güterbesitz und steigende Wohlhabenheit,
wovon die noch erhaltenen Gültbücher
von 1333 und 1338 einen Begriff geben.
Um 1333 bis 40 zählte es etwa 64 Nonnen,
vier Geistliche, einen Probst, zwei Kapläne
und einen Altaristen, sowie eine zahlreiche
Dienerschaft.

Das Kloster stand unter der geist-
lichen Gerichtsbarkeit des Abtes von Sel-
bold, bis dieser 1404 auf seine Rechte
grossenteils verzichtete,***) sich aber das

Recht der Inspektion und der Bestätigung Fig. 8(5. Konradsdorf. Grundriss der Kirche.

des Probstes vorbehielt. Aus einem von

Meisterin und Konvent zu Konradsdorf 1417 erlassenen Bitt- und Kollektenbrief J)
für das abgebrannte Kloster ist zu schliesscn, dass dasselbe in dem genannten Jahr
beträchtlichen Feuerschaden erlitten hatte. Ferner beurkundeten 1492 Meisterin,
Priorin und Konvent zu Konradsdorf, dass das Kloster nicht in das Landgericht
Ortenberg gehöre, sondern frei eigen sei. Nach der Reformation kamen in der
Verwaltung des Klosters allerlei Unordnungen vor, welche den Schirmvögten öfter
Veranlassung gaben in die inneren Angelegenheiten desselben einzugreifen. Die
Zahl der Nonnen war mehr und mehr gesunken und als 1580 oder 1581 die
Meisterin Agnes von Trohe und die letzten drei Nonnen ausschieden um sich zu
verehelichen, scheint das Kloster als geistliches Stift aufgehört zu haben zu be-
stehen. Konradsdorf stand hierauf einige Zeit unter gemeinherrschaftlicher Ver-
waltung, und von den Einkünften wurde die Schule zu Hirzenhain bestritten, bis
1593 deren Aufhebung erfolgte.

*) Grossh. Haus- u. Staats-Arch. zu Darmstadt, Urk. über Kffolderbach.
**) Abbildungen der Sigel, siehe Simon, Gesch. d. reichsst. Hauses Y. u. B. III, bei S. 312, die Be-
schreibung, I, S. 262.

***) Würdtwein, Dioec. Mog. IH, S. 200.
t) Repert. d. Ortenb. Arch.
 
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