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Das Kunstgewerbe in Elsaß-Lothringen — 5.1904-1905

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Kleine Mitteilungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.6480#0258

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248

Kleine Mitteilungen.

KLEINE MITTEILUNGEN

Ausstellung- von Goldsehmiedearbeiten im
Sehlesisehen Museum für Kunstgewerbe und
Altertümer zu Breslau. — Die Direktion des
Sehlesisehen Museums für Kunstgewerbe und
Altertümer in Breslau veranstaltet in der Zeit
vom i. Oktober bis Mitte November dieses
Jahres eine Ausstellung von Goldschmiede-
arbeiten sehlesisehen Ursprungs oder
aus schlesischem Besitze.

Schlesien war vom späteren Mittelalter an
bis tief in das 19. Jahrhundert das Land einer
blühenden Goldschmiedekunst. Mit der Haupt-
stadt Breslau wetteiferten viele kleinere Orte
durch treffliche Arbeiten. Ein glückliches Ge-
schick hat es gefügt, daß von den im Lande
entstandenen Werken sich überraschend viele
erhalten haben, in und außerhalb der Provinz,
im Besitze von Kirchen. Museen, Korporationen
und Privatpersonen. Schlesien ist aber auch
reich an hervorragenden Goldschmiedewerken,
die außerhalb der Landesgrenzen, an anderen
Kunststätten, wie Nürnberg, Augsburg, Dresden,
Leipzig, Berlin etc. verfertigt wurden. Aber
nur wenige kennen diese zum Teil schwer zu-
gänglichen Schätze. Eine Ausstellung, die den
ganzen jeizigen Besitz des Landes vereinigt und
auch die in der Fremde befindlichen sehlesisehen
Arbeiten an sich zieht, wird daher, wie wir
hoffen, allenthalben auf das dankbarste begrüßt
werden. Sie wird mehr als eine imposante Schau-
stellung kostbarer und kunstvoller, prunkender
und gleissender Erzeugnisse des edelsten Kunst-
handwerkes sein; sie wird bildend und anregend
auf unser Kunstgewerbe und das Publikum ein-
wirken und den Beweis liefern, dass Einheimische
und Fremde auch die schlesische Goldschmiede-
kunst unterschätzt haben, wie es bisher ja der
ganzen alten Kunstproduktion Schlesiens er-
gangen ist.

Denn auch die Wissenschaft hat bis vor
kurzem von all den Arbeiten, die die Ausstellung
vereinigen soll, noch sehr wenig Kenntnis ge-
nommen. Eine Geschichte der sehlesisehen Gold-
schmiedekunst ist aber eine Ehrenpflicht der
kunstgeschichtlichen Forschung in Schlesien.
Das Schlesische Museum für Kunstgewerbe und
Altertümer ist jetzt schon eifrig an den Vorarbeiten
für dieses weitausschauende Unternehmen tätig.
Die Ausstellung ist berufen, der Forschung eine
feste Grundlage zu verschaffen. Eine möglichste
Vollständigkeit der in Schlesien entstandenen
Arbeiten ist dazu unerläßlich. Nicht minder
sind die aus der Fremde nach Schlesien ver-
pflanzten Werke von Interesse, weil sie den
heimischen Goldschmieden vielfach als Vorbilder
dienten.

Das Museum wird sich bemühen, den dar-
geliehenen Gegenständen in seinen Räumen
eine in jeder Weise würdige, künstlerische und
lehrreiche Aufstellung zu verschaffen. Über alle
Modalitäten der Ausstellung orientieren die
nachstehend gedruckten Bestimmungen. Hier
bemerken wir nur. dass das Museum alle
Gegenstände gegen Feuersgefahr und Einbruch
versichern und für sorgfältigste Bewachung bei
Tag und bei Nacht sorgen wird. Wir bitten
daher die Besitzer von Arbeiten, die für die
Ausstellung von Interesse sind, diese dem
Museum vertrauensvoll für die Dauer der Aus-
stellung zu überlassen. Sie fördern damit ein
schönes und lokalpatriotisches Unternehmen.
Exzell. Fr. S. Bauer, Fürsterzbischof von Olmütz,

Dr. G.Bender, Oberbürgermeister von Breslau;

Dr. C. Buehwald, Direktorial-Assistent am
Sehlesisehen Museum für Kunstgewerbe und
Altertümer; Exzellenz 0. v. Essen, Kaiserl.
Russ. Staatsrat und General-Konsul; D. Dr.
Professor K. von Hase, Ober-Konsistorialrat
etc., etc.

Bestimmungen für die Ausstellung.

1. Art der Gegenstände. — Die Ausstellung umfasse :

■<. Kirchliche Gefäße und Geräte (Kelche, Ciborien,
Melikännchen, Monstranzen, Reliquienbehälter,Stand-,
Trag-und Brustkreuze. Taufschüsseln, Ampeln, Ante-
pendien, Leuchter etc.). b. Profane Gefäße und Geräte
(Weinkannen, Pokale Tafelgeriite, Teekessel, Zucker-
dosen, Bestecke, Leuchter etc.). c. Schmuck.

2. Material. — Es wird in der Hauptsache nur auf

Gegenstande aus Silber, vergoldetem .Silber oder
Gold reflektiert. Eine Ausnahme machen die mittel-
alterlichen Kultgeräte, die vielfach aus ver-
goldetem unedlem Material bestehen, aber in denselben
stilistischen Formen wie die aus echtem Material
gehalten sind.

3 Örtliche Begrenzung. — Die Ausstellung soll ent-
halten : a. Gegenstände sehlesisehen Ursprungs, d. h.
die in Schlesien entstanden sind, mögen sie sich jetzt
in oder ausserhalb Schlesiens bclinden. b Gegen-
stände aus schlesischem Besitze, d. h. solche, die
gegenwärtig in öffentlichem oder privatem Besitze
in Schlesien aufbewahrt werden.

Unter «Schlesien» ist in beiden Fällen nur die
jetzige Provinz Schlesien zu verstehen, nicht
Teile die in früheren Zeiten zu Schlesien gehörten.
Aus Osterreichisch-Schlesien z. B. werden daher nur
Arbeiten aufgenommen, die in dem jetzigen Schlesien
entstanden sind, während z. B. die Lausitz, obwohl
sie erst 1815 zu Schlesien gekommen ist, in beide
Abteilungen unserer Ausstellung gehört. Arbeiten
n i c h t sc h 1 e s i sc h e r Herkunft, die sich schon seit
langer Zeit in Schlesien belinden, werden unbe-
dingt für die Ausstellung erbeten, während solche,
die erst der Kunsthandel der letzten Dezennien
hierher gebracht hat, nur dann von Interesse sind,
wenn sie sich durch besonderen künstlerischen Wert
auszeichnen.

4. Zeitliche Begrenzung. — Von Arbeiten sehlesisehen

Ursprungs sind alle erbeten aus der Zeit des Mittel-
alters bis zur Gegenwart. Von späten Breslauer
Arbeiten sind namentlich auch die von Interesse, die
vor der Auflösung der Goldschmiedezunft (1S93) ver-
fertigt wurden. Für nicht schlesische Arbeiten wird
als oberste Zeitgrenze die Empirezeit angenommen.

5. Mittel zur Bestimmung des sehlesisehen Ursprunges

von Goldschmiedewerken. — Bei Arbeiten aus der
Zeit vor der Mitte des lb. Jahrhunderts lälli sich der
Ursprungsort — außer durch stilistische Schlüsse —
höchstens aus Inschriften bestimmen. Von der Mitte
des Ib. Jahrhunderts an geben die selten fehlenden
Beschauzeichen (Marken. Stempell einen festen An-
haltspunkt. Gewöhnlich bringt jedes Werk zwei
verschiedene Stempel, von denen der eine in Initialen
den Namen des Meisters, der andere die Stadt be-
deutet, in der der Meister zunftberechtigt war. Als
Beschauzeichen führt :

Breslau bis Ende des 17. Jahrhunderts ein W
(Wraiislawia), von da ab den Johanneskopf (Kopf
Johannes des Täufers auf der Schüssel). — Bunzlau :
3 Tortürme. — Brieg: einen Dreianker. — Glogau:
ein G ohne Krone oder einen Raben auf einem Ast.
— Görlitz: ein gekröntes G. — Liegnitz : zwei ge-
kreuzte Schlüssel (wie andere Städte, z. B. Regens-
burg). — Neiße : eine Lilie. — Ratihor : einen halben
Adler und ein halbes Rad. — Schweidnitz: einen
laufenden oder aufrecht stehenden Eber. — Striegau:
Schlüssel mit Schwert gekreuzt. - Waldenburg:
einen Baum.

6. Auswahl von Gegenständen für die Ausstellung. —

Auf Wunsch der Besitzer entsendet das Museum auf
seine Kosten nach jedem Orte der Provinz einen
seiner Beamten, um aus einer größeren Anzahl von
Gegenständen die für die Ausstellung geeignete Aus-
wahl zu treffen.

7. Zeit der Absendung an die Ausstellung. — Die Gegen-

stände werden in der Zeit vom 1.—15. September an
die Adresse : Kunstgewerbemuseum, Breslau, Grau-
penstrasse, erbeten. Auf Wunsch werden besonders
wertvolle Gegenstände von Organen des Museums ab-
geholt, eingepackt und wieder zurückgestellt werden.
Das Museum trägt sämtliche Transportkosten, auf
Wunsch auch die Kosten für die Verpackung.

8. Zeit der Zuriicksenduncr — Bis Mitte Dezember d. J.

werden alle Gegenstände wieder den Besitzern zu-
rückgestellt sein.
9 Versicherung. — Wenn der Aussteller nicht in der
Lage ist, eine richtige Abschätzung seiner Aus-
stellungsgegenstände abzugeben, so ist die Direktion
bereit die Abschätzung zu übernehmen.

Für die Redaktion verantwortlich : Prof. Dr. Leitschuh in Straßburg.
 
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