Die Madonna Sixtina und der Kupferstich Ed. Mandel’s.
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machen. Letzteres bezieht sich auf das unter dem Namen der Ma-
donna di San Girolamo bekannte Altarbild Gorregio’s, von welchem es
im Jahre 1749 in Parma hiess, derselbe König August habe 14000
Zechinen dafür geboten, worauf die Gemeindeverwaltung Protest ein-
legte und den Handel rückgängig machte.
Piacenza war weniger glücklich als Parma. Anfangs schien Alles gut
zu gehen. Scribani erhielt den Auftrag, sich nach San Sisto zu begeben
und dem Abt und Gellerarius das höchste Missfallen über den eigen-
mächtig eingeleiteten Handel auszudrücken. Diese entschuldigten sich
so gut sie konnten und versprachen die Sache ungeschehen zu machen,
worüber Scribani am 2. Juli berichtete. König August aber war nicht
Willens, sich den Raphael ebenso wie den Coreggio entgehen zu lassen.
Am 26. November benachrichtigte der Abt Dom Benedetto Vittorio
Carracciolo den Rathspräsidenten von dem bevorstehenden Abschlüsse
des Gontracts über den höchsten Orts genehmigten Verkauf. Die Sache
war zwischen den beiden Höfen abgemacht worden, und vielleicht nur
der Form wegen hatte man hinter dem Rücken Scribani’s andere Mit-
glieder des Rathes um ihr gehorsamstes Gutachten ersucht. Am 17. Ja-
nuar 1754 zeigte der Präsident, der seine üble Laune officiell nicht
auslassen durfte, dem Staatssecretär in Parma an, der Abate Bianconi
sei mit mehreren Leuten angelangt, das Gemälde in Empfang zu nehmen.
Man hatte dann noch einige Schwierigkeiten mit der Zollverwaltung,
wegen der Ausfuhrrechte, welche die Zollpächter nach dem Massstabe
eines Preises von 27000 Zechinen bemessen wissen wollten. Auch diese
Schwierigkeit scheint wie alle übrigen mit Gratificationen erledigt worden
zu sein. Königlicherseits sparte man das Geld nicht und in Parma gab
es unter der neuen bourbonischen Verwaltung Hände genug, namentlich
fremde, französische wie spanische, die es annahmen. In Piacenza
scheint man den Verlust mit mehr Gleichgültigkeit ertragen zu haben
als anderwärts in ähnlichen Fällen geschehen ist, z. B. in Perugia, als
man Raphael’s Grablegung, in Pescia, als man dessen Madonna del
Baldacchino verkaufte, Bilder, die denn doch nicht äusser Landes gingen,
sondern in Rom und Florenz blieben. Die Verzögerungen bei dem
Abschluss des Handels, welche sich aus Hübner’s oben angeführtem
Aufsatz ergeben, sind wahrscheinlich durch die bezeichneten Umstände
entstanden.
Am 13. December 1873 schrieb mir Eduard Mandel, mit dem
ich die Projecte neuer Arbeiten, so von Stichen nach dem Violinspieler
und der Poesie Raphaels in der Stanza della Segnatura längere Zeit vor-
her besprochen hatte, Projecte, welche zum Theil an äussern Schwierig-
keiten scheiterten, wie folgt: »Sehr erstaunen werden Sie, zu erfahren,
VII 12
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machen. Letzteres bezieht sich auf das unter dem Namen der Ma-
donna di San Girolamo bekannte Altarbild Gorregio’s, von welchem es
im Jahre 1749 in Parma hiess, derselbe König August habe 14000
Zechinen dafür geboten, worauf die Gemeindeverwaltung Protest ein-
legte und den Handel rückgängig machte.
Piacenza war weniger glücklich als Parma. Anfangs schien Alles gut
zu gehen. Scribani erhielt den Auftrag, sich nach San Sisto zu begeben
und dem Abt und Gellerarius das höchste Missfallen über den eigen-
mächtig eingeleiteten Handel auszudrücken. Diese entschuldigten sich
so gut sie konnten und versprachen die Sache ungeschehen zu machen,
worüber Scribani am 2. Juli berichtete. König August aber war nicht
Willens, sich den Raphael ebenso wie den Coreggio entgehen zu lassen.
Am 26. November benachrichtigte der Abt Dom Benedetto Vittorio
Carracciolo den Rathspräsidenten von dem bevorstehenden Abschlüsse
des Gontracts über den höchsten Orts genehmigten Verkauf. Die Sache
war zwischen den beiden Höfen abgemacht worden, und vielleicht nur
der Form wegen hatte man hinter dem Rücken Scribani’s andere Mit-
glieder des Rathes um ihr gehorsamstes Gutachten ersucht. Am 17. Ja-
nuar 1754 zeigte der Präsident, der seine üble Laune officiell nicht
auslassen durfte, dem Staatssecretär in Parma an, der Abate Bianconi
sei mit mehreren Leuten angelangt, das Gemälde in Empfang zu nehmen.
Man hatte dann noch einige Schwierigkeiten mit der Zollverwaltung,
wegen der Ausfuhrrechte, welche die Zollpächter nach dem Massstabe
eines Preises von 27000 Zechinen bemessen wissen wollten. Auch diese
Schwierigkeit scheint wie alle übrigen mit Gratificationen erledigt worden
zu sein. Königlicherseits sparte man das Geld nicht und in Parma gab
es unter der neuen bourbonischen Verwaltung Hände genug, namentlich
fremde, französische wie spanische, die es annahmen. In Piacenza
scheint man den Verlust mit mehr Gleichgültigkeit ertragen zu haben
als anderwärts in ähnlichen Fällen geschehen ist, z. B. in Perugia, als
man Raphael’s Grablegung, in Pescia, als man dessen Madonna del
Baldacchino verkaufte, Bilder, die denn doch nicht äusser Landes gingen,
sondern in Rom und Florenz blieben. Die Verzögerungen bei dem
Abschluss des Handels, welche sich aus Hübner’s oben angeführtem
Aufsatz ergeben, sind wahrscheinlich durch die bezeichneten Umstände
entstanden.
Am 13. December 1873 schrieb mir Eduard Mandel, mit dem
ich die Projecte neuer Arbeiten, so von Stichen nach dem Violinspieler
und der Poesie Raphaels in der Stanza della Segnatura längere Zeit vor-
her besprochen hatte, Projecte, welche zum Theil an äussern Schwierig-
keiten scheiterten, wie folgt: »Sehr erstaunen werden Sie, zu erfahren,
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