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Repertorium für Kunstwissenschaft — 7.1884

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Springer, Anton: Das jüngste Gericht: eine ikonographische Studie
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https://doi.org/10.11588/diglit.62526#0467

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Das jüngste Gericht.
Eine ikonographische Studie1).
Von Anton Springer.
Der biblische Bilderkreis des Mittelalters zerfällt in zwei Gruppen,
je nachdem der bildlichen Darstellung ein einziger Schrifttext zu Grunde
gelegt erscheint, oder mehrere Scenen, verschiedene Schrifttexte in der-
selben zusammengefasst und vereinigt werden. Die Bilder der ersten
Kategorie und selbst jene der zweiten, welche aufeinander folgende
Scenen in einen Raum neben oder unter einander stellen, lassen sich
leicht deuten; schwieriger, aber auch für den Forscher fesselnder ist die
Erklärung der Kunstwerke, zu welchen der Inhalt erst aus mannig-
fachen Quellen zusammengetragen wurde. Eine Reihe von Fragen harrt
in solchen Fällen der Lösung. Wer hat die verschiedenen Texte zu-
sammengebracht? wann geschah es und unter welchen Umständen?
Hat die Gombination ihre ursprüngliche Fassung beibehalten oder wurde
diese im Laufe der Zeiten verändert und weiter entwickelt? Das wichtigste
aus der Verbindung mehrerer Schriftstellen hervorgegangene Bild ist
unstreitig jenes vom jüngsten Gericht.
Die Schriftstellen, welche auf das jüngste Gericht Bezug nehmen,
sind bereits unzählige Male zusammengestellt worden. Es genügt daher
hier, sie nur im Allgemeinen anzudeuten. Äusser den häufigen An-
x) Anlass, mit dieser vor langer Zeit entworfenen Studie jetzt vorzutreten,
gab mir die jüngst publicirte Abhandlung: Die Darstellung des Weltgerichts bis auf
Michelangelo von Dr. P. Jessen. Berlin 1883. Da ich andere Wege der Forschung
eingeschlagen habe und zu entgegengesetzten Resultaten gelangt bin, hielt ich es
für meine Pflicht, auch diese den Fachgenossen vorzulegen. Erst während der end-
giltigen Niederschrift des Aufsatzes kam mir das Buch von F. X. Kraus über die
Wandgemälde zu Oberzell auf der Reichenau in die Hand, worin er auch
über das jüngste Gericht ausführlich handelt. Ich stimme in allen wesentlichen
Punkten mit ihm überein und konnte mich daher über manches kürzer fassen, mich
oft begnügen, seine Abhandlung in Einzelheiten zu'ergänzen. D. V.
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