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Die Gartenkunst — 9.1907

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Bücherschau
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https://doi.org/10.11588/diglit.22777#0088

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(Landgerichtsrat Dr. Boethke-Berlin), welchen die Deutsche
Barizeitung um Mitteilung seiner Ansicht ersucht hat, einer
anderen. In seinen Ausführungen wird zunächst darauf hin-
gewiesen, daß nach § 661 Ahs. 2 des Bürgerl. Gesetzbuches
die Entscheidung der Preisrichter für alle Teile verbindlich sei.
und eine Anfechtung dieser Entscheidung beim Fehlen einas
geordneten Rechtsmittelzugs nicht angängig sei. Anders liegt
es, wenn es sich um Ersatzansprüche für einen Schaden handele,
der sich als Folge einer unrichtigen Entscheidung des Preis-
gerichts darstelle. Sie könnten wohl in Fällen mit Aussicht
auf Erfolg geltend gemacht werden, wo bei der Entscheidung
offensichtliche Verstöße gegen Programmbestimmungen vor-
gekommen sind, nicht aber, wenn es sich darum handelt,
welcher von mehreren Entwürfen der bessere ist. Haftbar
machen ließe sich nach § 826 des BGB. der schuldige Preis-
richter, aber auch, was den Geschädigten vielleicht vorteil-
hafter ist, der Ausschreibende, in dessen Auftrag der Preis-
richter seines Amtes gewaltet hat (§ 278 des BGB.), Allein
die meisten Schadenersatzansprüche dürften daran scheitern»
daß der Nachweis der Höhe des erlittenen Schadens so gut
wie ausgeschlossen ist. Dadurch werden die Möglichkeiten,
welche die vorhin angeführten Paragraphen zu bieten scheinen,
wieder illusorisch und man kommt zu dem Ergebnis, daß die
Entscheidung des Preisgerichtes wenigstens nach den deutschen
Gesetzesbestimmungen fast unangreifbar ist. Der Jurist erörtert
dann noch die Möglichkeit, ob sich durch entsprechende Er-
gänzung der Wettbewerbsgrundsätze, wie sie vom Verband
deutscher Architekten- und Ingenieurvereine u. a. aufgestellt
sind, wirksame Abhilfe schaffen ließe, kommt aber zu dem
Ergebnis, daß dadurch das ganze Wettbewerbsverfahren so
umständlich und kostspielig gemacht würde, daß die Neigung
zur Veranstaltung von Wettbewerben und zur Übernahme des
Preisrichteramtes sehr darunter leiden würde. Und das kann
doch nicht im allgemeinen Interesse liegen.

Wilhelmshöher Allee, Kassel. Die Schloß Wilhelmshöhe
mit der Stadt Kassel verbindende, 4 Kilometer lange Wilhelms-
höher Allee, und zwar zunächst die Strecke vom Wilhelms-
höher Platz bis zur Berlepschstraße, soll nach einem Beschluß
der Stadtverordneten im nächsten Winter mit einem Kosten-
aufwands von 75 000 Mark (einschließlich der Pflasterarbeiten
auf dem Bürgersteig) neubepfianzt werden. Dieser Beschluß
hat vielfach Bedauern erregt, ist aber leider notwendig geworden,
weil die jetzige, über 100 Jahre alte Pflanzung zwar im ein-
zelnen noch teilweise sehr schöne Bäume aufweist, in der
Gesamtwirkung aber durch die zahlreichen Lücken und Nach-
pflanzungen ein nichts weniger als schönes Bild darbietet. Zu-
mal in der letzten Zeit sind verhältnismäßig viel Bäume ab-
gestorben. Es rächen sich jetzt die Sünden früherer Zeiten,
in denen infolge des Mangels an sachverständiger Aufsicht bei
Rohrlegungen usw. die Wurzeln rücksichtslos abgehauen und
die Burgersteige durchweg mit Zementplatten belegt wurden,
ohne in der Nähe der Bäume für eine mehr durchlässige Be-
festigung zu sorgen. Nach langen Verhandlungen hat man sich
entschlossen, für die Neupflanzung die Krimlinde (Tilia euchlora)
zu wählen wegen ihres geichmässigen Wuchses und des saftig-
grünen Blätterschmuckes, wenngleich andere Lindenarten das
Laub teilweise länger halten. Nach dem vom städtischen Garten-
inspektor Engeln aufgestellten Arbeitsplan wird am 1. Oktober
mit der Arbeit begonnen und diese so gefördert, dass bis zum
Sommer 1908 alles einschliesslich der Arbeiten am Bürgersteig
erledigt ist. " .

Kaiser Friedrich-Park, Aachen. Die Stadtverordneten-
versammlung bewilligte für die Anlage des Kaiser Friedrich-

parkes den Betrag von 180000 Mk., nach dem Entwurf und
Voranschlag des Gartendirektors Wessberg.

Jubiläumsausstellung 1907 Mannheim. Wir haben be-
reits in unserem Februarheft (Seite 37) mitgeteilt, daß in das
Ausstellungsprogramm eine Sonderausstellung für Gartenpläne,
Modelle, Entwürfe zu Lauben, Einfriedigungen, Springbrunnen
und sonstige Gartenausstellungssachen eingefügt worden ist.
Die Dauer dieser Sonderausstellung ist berechnet auf die Zeit
vom 15. Mai bis Ende August. Anmeldungen wolle man
baldigst an die Ausstellungsleitung (Mannheim, iriedrichs-
platz 14) richten. Es stehen im ganzen nur etwa 370 qm
Fläche (Wand und Tische) zur Verfügung. Die in Aussicht
genommene Hängekommission, der neben Gartenkünstlern von
Ruf auch hervorragende Architekten angehören, entscheidet
über die Zulassung der eingelieferten Gegenstände und waltet
zugleich als Jury.

Zu den von der Aussteßungsleitung ausgesetzten Preisen
(Medaillen und Ehrenurkunden) ist noch ein wertvoller Preis
hinzugekommen: Seine Königliehe Hoheit Prinz Arnulf
von Bayern hat einen Preis im Werte von lOOO Mk. ge-
stiftet, und zwar für

a) künstlerische Entwürfe von Städteanlagen unter
größtmöglichster Wahrung-und Verwertung 1 and-
schaftlicher Schönheiten und

b) künstlerische Entwürfe für Anlagen von Garten-
städten oder Stadtteilen mit sehr hervortretender
Verwendung von öffentlichen und privaten gärt-
nerischen Anlagen.

Mit Rücksicht auf diese Preisstiftung ist die Anmeldefrist
bis zum 15. April verlängert worden. H.

Bücherschau.

Prof. Dr. A. Wieler, Untersuchungen über die Ein-
wirkung schwefeliger Säure auf die Pflanzen. Berlin.
Gebr. Borntraeger. 1905. In einer sehr bedeutsamen und um-
fangreichen Arbeit behandelt Wieler die Einwirkung der
schwefeligsauren Gase auf die Pflanzen. Die Versuchsresultate
wurden teilweise im Laboratorium gewonnen, zum Teil aber
auch in den ßauchschadengebieten industriereicher Städte, wo-
durch der praktische Wert dieser Untersuchungen eine sehr
hohe Einschätzung verdient. Es ist unmöglich, in einem kurzen
Referat der grofsen Fülle des behandelten Stoffes auch nur
einigermafsen gerecht zu werden, und seien hier deshalb nur
einige besonders wichtige Ergebnisse hervorgehoben.

Die durch schwefelige Säure entstehenden Schäden werden
häufig erst einige Zeit nach der Einwirkung des Gases be-
merkbar. Diese Tatsache wird verständlich durch die Annahme,
dafs die schwefelige Säure in den Blattzellen gespeichert wird,
und in der Tat lief's sich auch im Innern der Blätter aus
Eauchschadengebieten S02 nachweisen. Dieser Nachweis ge-
lang sogar bei den Blattorganen der Bäume aus den Anlagen
der technischen Hochschule bei Aachen, wobei anzunehmen ist,
dafs die Säure hier aus dem Kohlenrauch der Luft herstammte,
zumal in der Nähe der Hochschule ein Bahnhof gelogen ist.
Von Haselhoff und Lindau wurde aber schon nachgewiesen,
dafs der Rauch aus der Steinkohlenfeuerung der Lokomotiven
unter Mitwirkung besonderer lokaler Verhältnisse sogar die
Nadelhölzer zum Absterben bringen kann.

Schwefelige Säure kommt normaler Weise in den Blatt-
organen der Holzgewächse nicht vor. Ihr Auftreten müfs hier
immer auf eine Aufnahme aus einer die Säure enthaltenden
Luft gedeutet werden. Die Blätter nehmen umsomohr von
 
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