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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 25.1900

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Heft 4
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Körte, Alfred: Zu dem Ehrendekret für die Phylekämpfer
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https://doi.org/10.11588/diglit.39818#0406

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396

ALFRED KOERTE

so bleibt die Datirung unter Pvthodoros noch immer sehr he-
denldich. Denn mag auch Protts Scheidung der διαλλαγαί von
den συνΟήκαι berechtigt sein, sicherlich war der Zwischenraum
zwischen beiden von den spartanischen διαλλακταί geleiteten
Massnahmen nur ganz kurz (Άθην.πολ. 38.4 vgl. Andok.
1,90), und in dieser Zwischenzeit hat man für Beschlüsse zu
Ehren verdienter Metöken gewiss keine Müsse gehabt. Auch
die Worte des Psephisma seihst sprechen gegen seine Ent-
stehung in jenen Tagen, die Zeitbestimmung οτε αί διαλλαγαί
έγένοντο lässt diese Vorgänge als der Vergangenheit angehö-
rig erscheinen.
So verdient meiner Überzeugung nach der Ansatz unter
Xenainetos unbedingt den Vorzug. Dann müssen wir freilich
auch das Psephisma des Archinos, mit dem das unsrige so eng
zusammengehört, in jene Zeit herabrücken, und dem steht,
so viel ich sehe, nichts im Wege. Eine genaue Zeitbestimmung
ist aus Aischines' Angaben nicht zu gewinnen,aber eine Ein
zelheit deutet doch darauf hin, dass der Beschluss nicht un-
mittelbar nach den Kämpfen zn Stande kam. Wir lesen Aisch.
111, 187 καί ουδέ τούτο εΐκή πράξαι κελεύει, άλλ’ άχριβώς την (3ου-
Λην αχείίταμένην , όσοι έπί Φυλή Ιπολιορκήθησαν, οτε Λακεδαιμόνιοι
καί οί τριάκοντα προσέβαλλον τοΐς καταλαβοΰσι Φυλήν. Sorgfältige
Ermittelungen des Rats über die Teilnahme an der Verteidi-
gung Phyles waren weniger nötig, wenn die Belohnung
den Thaten auf dem Fusse folgte, als wenn seitdem eine ge-
raume Zeit verstrichen war. Die Besorgniss, dass die Zahl der
Phylekämpfer nachträglich etwa so anwachsen könnte wie in
unseren Tagen die Zahl der Veteranen und Kriegerwaisen
aus dem amerikanischen Secessionskriege, war gewiss be-
gründet.
Beide Beschlüsse, der des Archinos für die Bürger und der
von ihm oder einem Gesinnungsgenossen eingebrachte für die
Metöken stehen in deutlichem Gegensatz zu den radikalen Plä-
nen des Thrasybulos. Dessen vom Volke zunächst gebilligten
Antrag, πάσι τοΐς εκ Πειραιεως συγκατελθουσι das Bürgerrecht zu
geben, hatte Archinos durch die Klage παρανόμων zu Falle ge-
 
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