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Schmidt, Gustav
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler der Provinz Sachsen (Band 14): Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Oschersleben — Halle a. d. S., 1891

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https://doi.org/10.11588/diglit.41155#0232

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Kreis Oschersleberl.

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Halberstädter Grossvogts Werner und verschiedener Einwohner von Schw. die
Leistlingen der Litonen des Klosters in Schw., von jeder Hufe waren 10 Schill, zu
zinsen, 2 Morgen Klosterland zu mähen und 3 Marktscheffel nach dem Kloster zu
fahren: die Inhaber einer halben Hufe hatten die halbe Verpflichtung. 1152 Mai9
bestätigte zu Goslar feierlich König Friedrich I. den Besitz. Die Vogtei über diese
Güter hatte anfangs der Halberstädter Grossvogt, später trug sie (vom Bischof von
Hildesheim?) der Edle Hermann von Harbke zu Lehn, nach dessen Tode seine
Witwe Isabella (Beleke) ihre Rechte 1227 dem Kloster verkaufte, obgleich Graf
Siegfried von Blankenburg die Anwartschaft hatte. 1306 erklärt der damalige In-
haber von Schw., Graf Burchard von Mansfeld (s. o.), dass er an dem Gute keine
Gerechtigkeit habe (nullam jurisdictionem vel jus aut aliqua servitia). 4 Hufen
verkaufte das Kloster 1320 an das Stift S. Bonifätii in Halberstadt. Auch der andere
Besitz ist allmählich im Laufe der Jahrhunderte in andere Hände übergegangen,
mit Ausnahme dessen, was die Kirche besass, deren Patronat dem Kloster bis zu
seiner Aufhebung verblieben ist. Nach dem Schutzheiligen des Klosters ist das
Jürgenholz (früher das Nordholz) im Westen der Stadt genannt, das später halb
zum Schlosse, halb zur Kirche gehörte, aber seit 1821 in Acker verwandelt ist.
Auch die Klöster Michaelstein und S. Burchardi in Halberstadt hatten Acker
in der Feldflur. Letzterem, bez. der Fronleichnams-Kapelle (s. u.) gehörte ein
Haus in der Convents- (1488) oder Klosterstrasse, der sogen. Klosterhof. Nach dem
Brande von 1674 im Jahre 1691 neu gebaut, trägt es eine Holztafel mit der Inschrift:
haeC serVatorI DICto Con-
sVrgat honorI
aeDes HlCqVß LoCVs qVI
fVIt ante foCVs.
1624 Nov. 12 verkaufte der Rath dem Kloster das sogen. Dippenholz am Huy
für 180 Th Ir.
Das heutige Schw. besteht aus der eigentlichen Stadt (im W.) und dem Dorfe
(im O.), dessen Name Büblingen erst der neueren Zeit angehört. Die frühere
Zwitterstellung, indem es theils selbständig (d. h. unter dem Amte Groningen),
theils dem Servis und der Accise (die Handwerksmeister auch dem Schoss des
Rathes) unterworfen war, die Aecker aber durcheinander lagen, gab zu vielen
Streitigkeiten und Prozessen Veranlassung. 1808 wurden beide zu einem
Gemeindeverbande vereinigt, 1817 aber wieder getrennt. Nach der zweiten Ver-
einigung vom 6. Mai 1829 liess der Magistrat ein sonderbares Siegel anfertigen,
das allerdings schon lange nicht mehr im Gebrauch ist; auf demselben ist unter
einer Krone ein Schild mit 2 Wappen und Helmzier dargestellt, dem der Stadt mit
dem Schwan im Schilde und auf dem Helme, und einem fingirten des Dorfes mit
einer Glocke (Büblingen = Bimmelingen!) und Hacke und Sense, den Zeichen
des Ackerbaues, als Helmzier; darunter 2 verschlungene Hände. — Ich gebe hier
zwei ältere Siegel der Stadt, von denen das eine an einer Urkunde von 1516
hängt, das zweite 1682 in Gebrauch war. Das dritte ist das jetzt benutzte
(Nr. 104 — 106, S. 211).
Das Dorf (Büblingen), die villa, ist älter als die Stadt, und ebenso seine
Kirche: es bestand zuerst neben dem Schlosse, bei dem sich allmählich die spätere
 
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