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AuHerdem genehmigte der Bürgerausschuß den Ankauf ver-
schiedener Liegenschaften zur Abrundung städtischen Besitzes, ftir
Straßenbau, fiir die neue Friedhofanlage zum Gesamtanschlag
von 14407 Mk.; ferner die vvrübergehende Aufnahme eines
Kapitalbetrages bis zur Löhe von 500000 Mk. zu 4'/r°/» im
Wege des Bankkredits bei der Volksbank.
Weitere Beschlüfse des Bürgerausschufses betrafen:
1. Die Satzungen der Oberrealschule.
2. Die Verbrauchsteuerordnung.
3. Den Gebührentarif für die Benützung des städtischen
Schlacht- und Viehhofs und seiner Einrichtungen.
4. Den Gebührenbezug der Mitglieder der Gemeinde-
kollegien und der Beamten der Stadtgemeinde.
5. Den Beizug der Angrenzer zu den Straßenkosten bei
Erweiterung des Straßennehes.
6. Die Luartier- und Naturalleistung im Frieden.
Der Stadtrat wirkte mit bei Festsetzung folgender orts
polizeilicher Vorschriften:
1. Abänderung der Bauordnung der Stadt Äeidelberg.
2. Abänderung der Bauweise im südwestlichen Teil des
Rohrbacher Baubezirks. (Änderung des § 19 der städtischen
Bauordnung.)
3. Neue Vauordnung für die Stadt Leidelberg mit Auf
hebung aller früheren Vorschriften.
4. Bebauung des westlichen Teils der Ladenburger Straße
und ihrer Amgebung.
5. Abänderung der Vauweise im südwestlichen Teil des
Rohrbacher Baubezirks. (Änderung des Z 4 der städtischen
Bauordnung.)
6. Vollzug des Ortsstraßengesehes.
7. Vollzug der neuen Bauordnung der Stadt Keidelberg
vom 9. Juni 1910.
Endlich haben die im Iahre 1909 gefaßten wichtigen
Beschlüsse auf dem Gebiete des fiädtischen Beamtenrechts in
diesem Jahre eine bedeutsame Fortsehung erfahren, indem der
Bürgerausschuß unterm 25. Iuli einen neuen Gehaltstarif für
das städtische Orchester mit Wirkung vom 1. Ianuar genehmigte.
AuHerdem genehmigte der Bürgerausschuß den Ankauf ver-
schiedener Liegenschaften zur Abrundung städtischen Besitzes, ftir
Straßenbau, fiir die neue Friedhofanlage zum Gesamtanschlag
von 14407 Mk.; ferner die vvrübergehende Aufnahme eines
Kapitalbetrages bis zur Löhe von 500000 Mk. zu 4'/r°/» im
Wege des Bankkredits bei der Volksbank.
Weitere Beschlüfse des Bürgerausschufses betrafen:
1. Die Satzungen der Oberrealschule.
2. Die Verbrauchsteuerordnung.
3. Den Gebührentarif für die Benützung des städtischen
Schlacht- und Viehhofs und seiner Einrichtungen.
4. Den Gebührenbezug der Mitglieder der Gemeinde-
kollegien und der Beamten der Stadtgemeinde.
5. Den Beizug der Angrenzer zu den Straßenkosten bei
Erweiterung des Straßennehes.
6. Die Luartier- und Naturalleistung im Frieden.
Der Stadtrat wirkte mit bei Festsetzung folgender orts
polizeilicher Vorschriften:
1. Abänderung der Bauordnung der Stadt Äeidelberg.
2. Abänderung der Bauweise im südwestlichen Teil des
Rohrbacher Baubezirks. (Änderung des § 19 der städtischen
Bauordnung.)
3. Neue Vauordnung für die Stadt Leidelberg mit Auf
hebung aller früheren Vorschriften.
4. Bebauung des westlichen Teils der Ladenburger Straße
und ihrer Amgebung.
5. Abänderung der Vauweise im südwestlichen Teil des
Rohrbacher Baubezirks. (Änderung des Z 4 der städtischen
Bauordnung.)
6. Vollzug des Ortsstraßengesehes.
7. Vollzug der neuen Bauordnung der Stadt Keidelberg
vom 9. Juni 1910.
Endlich haben die im Iahre 1909 gefaßten wichtigen
Beschlüsse auf dem Gebiete des fiädtischen Beamtenrechts in
diesem Jahre eine bedeutsame Fortsehung erfahren, indem der
Bürgerausschuß unterm 25. Iuli einen neuen Gehaltstarif für
das städtische Orchester mit Wirkung vom 1. Ianuar genehmigte.