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Der Dampf-Courier der Bergstraße: Anzeige- und Unterhaltungsblatt für Stadt und Land ((Januar-März)): Der Dampf-Courier der Bergstraße: Anzeige- und Unterhaltungsblatt für Stadt und Land — 1839

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Nr. 10 - Nr. 17 (2. Februar - 27. Februar)
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https://doi.org/10.11588/diglit.42415#0069
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Dampf-Courier der Bergstraße
Anzeige- und Unterhaltungsblatt für Stadt und Land.

M?. 17. Mittwoch, den 27. Februar. 1KAN.

.Historische Notizen der Vorzeit.

Mehrmalige Belagerungen und Einnahmen
der Stadt und Festung Landau.
(Fortsetzung.)
Nach ihrem eigenen Geständnisse war bei dem sechsten
Ausfälle die Anzahl ihrer Tobten und Verwundeten sehr
beträchtlich. Als »nn endlich alle Auffenwcrke entwe-
der verloren waren, oder über den Haufen lagen, be-
stürmten auch noch am 18. Angust die Franzosen den
halben Mond, und machten sich nach einem sstündigen
Gefechte Meister davon. Den 19. war der Prinz Ale-
xander Willens zu unterhandeln, weil man aber über
die Uebcrgabspnnkte nicht einig werden konnte, so fin-
gen Mittags die Feindseligkeiten von neuem wieder an,
und wahrsten bis den 20. Morgens früh, da dann der
Prinz den Oberst Uslar, einen Major und den Stadt-
schulthciß in das Hauptquartier des Marschall von Vil-
lars, nach Essingcn schickte, worauf dieser gegen Mit-
tag dem Prinzen seine Carosse schickte, der nach ge-
schlossenen Uebergabspnnktcn mit ihm zu Mittag speiste.
Weil diese Kapitulation nur in acht kleinen Artikeln
besteht, so sollen sie hier beigesetzt werden, sie lauten:
1) Ergibt sich die Besatzung als Kriegsgefangene, und
soll nicht weiter, als bis nach Hagenau gebracht wer-
de», auch die Bagage der Offiziere soll ungehindert
nach Philippsbnrg, oder weiter zu versenden, erlaubt
sein.
2) Soll dem Prinzen eine Zeit von 3 Monaten of-
fen und frei stehen, hin zu gehen, wo ihm gefällig ist.
3) Alle» Offiziers wird ihr Gewehr gelassen.
4) Weil das Anspach'sche Regiment beordert gewe-
sen ist, ans Landau zu marschircn, der Prinz Alexander
aber dessen ungeachtet dasselbe genöthigt hat, die Be-
lagerung mit anszuhaltcn, so soll auch dasselbe, auf
Erlaubniß des Marschall von Villars, Gewehr und
Zelte behalten.
5) Soll den meisten Offiziers erlaubt sein, ihren
Privatgeschäften nachzngehen.
6) Soll kein Soldat unter keinem Borwand, was es
auch sein möchte, gezwungen sein, bei den Franzosen
Dienste zu nehmen, vielweniger ihm seine Montur auS-
gezogcn werden.
ISchluß folgt.)
Deutschland.
Die Karlsruher Zeitung Nro. 53 und 54 ent-
hält eine Bekanntmachung der großherz. Regie-

rung des Mittelrheinkrcises, d. d. Rastatt, 5. Fe-
bruar. Durch höchste Ordre Sr. kduigl. Hoh.
des Großhcrzogs ist eine Felddicnstanszcichnung
gestiftet, auf welche alle diejemgeu Änspruch ha-
be» , welche bisher in dem großhcrzogl. Armee-
korps, in der Lime oder Landwehr gut gedient
und einen Feldzug tadellos mitgemacht haben.
Die Felddicnstauszeichnung besteht für alle Grade
in einer Medaille von Geschützgut, die auf ihrer
Vorderseite einen strcitfertigcn Greifen dar-
stellt, einen Schild mit dem badischen Schräg-
balken' in der linken und ein Schwert in der
rechten Pranke haltend, mit der Umschrift: „Für
Badens Ehre", und auf ihrer Kehrseite, von
einem Eichenkranz umfaßt, die Inschrift führt:
„Leopold für treuen Dienst im Kriege."
Dieselbe wird an einem orangefarbenen Band
mit roth und weißer Sakllciste auf der linken
Brust getragen; ohne die Medaille darf das Band
niemals allein getragen werden.
Ausführlicher Bericht über das schon in die-
sem Blatt erwähnte Attentat von St. Leon.
Am 19. Febr., früh halb 8 Uhr, ereignete sich
in der Kirche dahier eine Schrcckensscenc. Der
hiesige allgemein geschätzte und geliebte Pfarrer
Volz wurde während der Abhaltung der heili-
gen Messe auf dem Altar von einem unerwartet
herangcschlichenen Mörder überfallen , welcher ihm
mit einem Beil schnell nach einander vier Hiebe
auf den Kopf versetzte; der greise Geistliche hatte
jedoch noch so viel Kraft, ihn zurück zu stoßen
und einige in der Kirche Anwesende eilten schnell
zu Hilfe, und als der Mörder noch einmal ein-
hauen wollte, rissen sie ihm das Beil aus der
Hand, nahmen ihm die noch weiter bei.sich ge-
habten 2 Dolche ab und hielten ihn fest. Der
Mörder wurde nun auf das Rathhaus gebracht,
wo er sich als den Schwager des Pfarrers, Sei-
lermeister Anton R. von Mosbach, erklärte, und
bald daraus dem ordentlichen Richter, dem Be-
zirksamte Philippsburg, überliefert. Auffallend
ist dabei, daß sich der Mörder vorher durch ei-
nen Brief angekündigt haben soll. Pfarrer Bolz
 
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