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Denkmalpflege: Auszug aus d. stenograph. Berichten d. Tages für Denkmalpflege 1900 - 1912 — 2.1913

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I. Die Praxis der Denkmalpflege
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1. Methodik der Ausgrabungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.29655#0025
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Methodik der Ausgrabungen.

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wieweit soll er es infolgedessen tun? In vielen Fällen ist die Frage einfach
gelöst, weil nichts zu konservieren ist. Wie schon gesagt, ist in sehr vielen
Fällen die Aufdeckung und Untersuchung gleichbedeutend mit Zerstörung.
Das gilt namentlich von Erdgrahungen, wo keine Mauern und ähnliches
freizulegen sind. Bei prähistorischen Wohnstelien, auch in gewissem Maße
hei römischen Erdbefestigungen, wie am Limes, in Haltern, Castra Yetera,
Oberaden, bleibt eben kaum etwas übrig. Für das, was übrig bleibt, aber
gibt es nur eine Möglichkeit, es annähernd zu erhalten, d. h. es möglichst
schnell wieder zuzudecken. In gewissem Umfange wenigstens bleibt so die
Möglichkeit, daß eine spätere Generation mit vielleicht geschärftem Be-
obachtungsvermögen Nachprüfungen vornimmt.

Aber auch wo es sich um festere Reste, um Mauerwerke handelt, muß
man sich darüber klar sein, daß die Ausgrabung die Erhaltung gefährdet.
Wie oft geschieht es, daß das aufgedeckte Mauerwerk nach wenigen Stunden
oder nach dem ersten kräftigen Regen zusammenrutscht. Das Mauerwerk,
das man aus dem Boden holt, ist in den seltensten Fällen mehr im stände,
dauernd der Witterung unter freiem Himmel stand zu halten. Es geht un-
weigerlich in kurzer Zeit zugrunde. Für den pflichtbewußten Ausgräber
folgt daraus die Pflicht, sich bei Beginn seiner Grabung darüber klar zu
sein, was die Zukunft seines Fundes sein soll. Ist es wünschenswert, daß
das Monument weiter erhalten bleibt, so muß man von Anfang an auf die
Konservierung bedacht sein. Konservieren kann man auf zweierlei Art:
entweder man sucht das Monument durch künstliche Mittel in einen Zustand
zu versetzen, daß es den Unbilden der Witterung gewachsen ist, oder man
decke es lieber wieder zu und überlasse der Erde, die das Monument so lange
geschützt hat, auch weiter den Schutz. Ersteres kostet viel und dauernd
Geld, oft viel mehr als die Ausgrabung, und die Schwierigkeiten, die es hat,
brauche ich Ihnen hier ja nicht erst zu schildern. Es liegt außerdem außer-
halb meines Themas. Für den Ausgräber muß ich nur die Forderung auf-
stellen, daß er sich von Anfang an auch dieser Sache bewußt sei, daß er
während der Grabung bereits sich klar macht, was in diesem Falle geschehen
kann und geschehen muß, und eventuell die nötigen Schritte tut, um dann
gleich das Nötige durchzuführen. Wieder eine Selbstverständlichkeit, und
doch wie oft wird dagegen gefehlt. Hier gilt es die Zusammenarbeit zwischen
dein Ausgräber und dem erfahrenen Denkmalpfleger und Techniker. So gut
der Archäologe verlangen muß, daß er bei Ausgrabungen zugezogen wird,
so gut muß er für Konservierungsfragen seinerseits sich bei dem dafür Sach-
verständigen Rat holen.

Damit lassen Sie mich diese Zusammenstellung von Selbstverständlich-
keiten schließen. Möchte sie dazu beitragen, in weiten Kreisen die Über-
zeugung zu stärken, daß Ausgraben kein Sport und kein Kinderspiel sei; daß
der Ausgräber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten hat; daß, wer eine
Ausgrabung unternimmt, sich ruhig prüfen möge, ob er den Pflichten ge-
wachsen ist. Möchten sie — verzeihen Sie, wenn es hart klingt — dazu bei-
tragen, möglichst viele vom Ausgraben zurückzuhalten oder sich doch bei-
zeiten den Rat, die Mitwirkung eines Fachmannes zu sichern. Es ist oft
viel verdienstlicher, eine Ausgrabung zu unterlassen oder
sie zu verhindern, als sie zu machen oder zu begünstigen.
Ich hörte einmal einen Kursus über erste Hilfe bei plötzlichen Unglücksfällen.
 
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