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Denkmalpflege: Auszug aus d. stenograph. Berichten d. Tages für Denkmalpflege 1900 - 1912 — 2.1913

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I. Die Praxis der Denkmalpflege
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7. Kennzeichnung wiederhergestellter Teile an alten Baudenkmälern
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8. Erhaltung, Restaurierung und Pflege plastischer Kunstwerke
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https://doi.org/10.11588/diglit.29655#0215
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Erhaltung plastischer Kunstwerke.

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gewisses Interesse an der Sache vorausgesetzt werden muß, ist selbstverständ-
lich; solches können auch Laien sehr wohl haben, aber auch die Fachleute
werden nie in der Lage sein, bei jedem Bauwerk, das sie sehen, vorher oder
nachher Studien zu machen. Das muß man den Spezialforschern auf diesem
Gebiete überlassen. Also gerade für den Laien, den Herr Kollege Ratzel
angeführt hat, gerade für den Laien, den vorübergehenden Passanten, für
solchen, der mit Kunstgenuß usw. reisen will, sind diese Inschriften das beste
Auskunftsmittel.

Ich hätte dann noch eine andere Frage — das streift ja beinahe schon
wieder das Gebiet der Neubauten und der Inschriften an Neubauten, die ich
absichtlich fortgelassen habe, die aber heute in der Debatte wieder aufge-
treten ist —: Warum soll gerade der Architekt, der sich doch auch zu den
Künstlern zählt, immer unerwähnt bleiben? Jeder Maler, jeder Bildhauer
schreibt an viel kleinere Arbeiten als unsere großen Monumentalbauten uns
seinen Namen, und der Architekt soll für eine oft viel längere und viel größere
Arbeit nie seinen Namen nennen? Ich glaube, es wäre nicht unbescheiden,
wenn die Architekten dafür einträten, daß das allmählich abgeschafft wird
und daß grundsätzlich jeder Architekt an sein Kunstwerk auch seinen
Namen setzt. Er zeigt damit nur den berechtigten Stolz auf eine Leistung,
die er nach bestem Wissen und Können gemacht hat, und ich glaube nicht,
daß man ihm das als Eitelkeit auslegen wird. Die Vereinigung Ber-
liner Architekten hat z. B. den ausdrücklichen Beschluß gefaßt, daß
es durchaus angebracht sei, daß die Architekten sich in dieser Form nennen.
Das ist aber ein Gebiet, das gar nicht hierher gehört, und ich meine deswegen
von weiterer Erörterung absehen zu sollen. Es hat mit der Frage, die uns
hier beschäftigt, gar nichts zu tun.

Eine andere Frage aber ist noch zu erwähnen. Es ist wiederholt
davon die Rede gewesen, daß an einem Pokal oder irgend etwas ähnlichem
kein »Sandsteinblock“ mit einer großen Inschrift angebracht werden könne.
Ja, meine Herren, das ist doch auch sicher nicht die Meinung in meinen
Leitsätzen gewesen. Aber so gut wie jeder Uhrmacher in der feinsten
Taschenuhr seine Reparatur einzeichnet, so gut kann jedenfalls auch an einer
wiederhergestellten kunstgewerblichen Arbeit, sei es auf der Rückseite, sei
es an irgend einer bescheidenen Stelle, ein Kennzeichen angebracht werden.

Hierauf wird folgende Resolution einstimmig angenommen:

DieWiederherstellung an einem Denkmal ist durch An-
bringung der Jahreszahl und durch Zeichen, welche eine Unter-
scheidung der alten von den neuen Teilen ermöglichen,
kenntlich zu machen. Die Art der Kennzeichnung bleibt dem
leitenden Künstler überlassen.

8. Erhaltung, Restaurierung und Pflege plastischer
Kunstwerke
Düsseldorf 1902
Referent: Professor Borrmann-Berlin:

Der ehrenvollen Aufforderung durch unseren Herrn Vorsitzenden, in
diesem Kreise den einleitenden Vortrag über Maßnahmen zum Schutze von
Werken der monumentalen Plastik zu halten, habe ich ohne Zögern ent-
 
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