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Die Dioskuren: deutsche Kunstzeitung ; Hauptorgan d. dt. Kunstvereine — 6.1861

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https://doi.org/10.11588/diglit.13515#0442

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Die LLpedilion der Dioskuren

ersucht die geehrten Kreuzöaudaöonnenfen des Journals um rechtzeitige Lrneuermig der Aöoittlemeilts, um danach den
Druck der Kreuzhandadressen für den neuen Jahrgang bestimmen zu können.

Von allen Kreuzöand-Abomimten, welche weder vor Ablauf des alten Jahres das Jahresabonnement einsandten
noch die ersten beiden Nummern des neuen Jahrgangs mit dem Vermerk, dass sie das Abonnement aufgeben wollen,
zurückweisen, wird vorausgesetzt, dass sie die LrHeöung des Aöomiements für den ganzen Jahrgang per Aostvorfchust
wünschen — was dann bei Uebersendung der No. 3 geschehen wird.

Berlin, den 12. December 1861. ,

Die Expedition der „Dioskuren“.

Akademie der schönen Künste zu Rotterdam.

zr: Kunst-Ausstellung von 1862. — [97]

Die Unterzeichnete Direktion zeigt hiermit den verehrt deutschen Künstlern ergebenst an, dass in dem grossen
Saal der Gesellschaft „Harmonie“ eine Ausstellung roll Hemälden und andern Kunstwerken leöender Künstler stattünden
wmd, welche am 4. Mai 1862 eröffnet und am 1. oder 15. Juni geschlossen werden soll. Indem die Direktion die deutschen
Künstler von Ruf zur Betheiligung an dieser Ausstellung einladet, fügt sie zugleich die Bedingungen bei, unter denen
die Annahme von Werken erfolgt:

1. Alle Kunstwerke (Gemälde und Zeichnungen in passenden Rahmen) müssen vom 14. bis 26. April 1862,
an die „Commission directrice de l’Exposition des Beaux-Arts, dans la grande salle de la Societe Harmonie ä Rotterdam“
adressirt, franco eingesandt werden, begleitet mit einem Schreiben, worin der Aamc und Wohnort des Künstlers, sowie
der für den Katalog bestimmte Hiicl (resp. Erklärung) des Werkes genau anzugeben sind; auch der (Preis, falls sich
die Künstler in Betreff des Verkaufs der Kommission bedienen wollen, welche zur Deckung der Kosten 5% in Ab-
rechnung bringt.

•2. Kopien und bereits ausgestellt gewesene Werke sind ausgeschlossen; ebenso solche Werke, welche von der
Kommission als unwürdig für die Ausstellung erachtet werden.

3. Auswärtige Künstler haben zugleich die Mittel und Wege zu bezeichnen, wodurch die nicht verkauften
Werke zurückgesandt werden sollen. Detzteres geschieht gleich nach dem Schluss der Ausstellung, und zwar bis zur
holländischen Grenze auf Kosten der Kommission.

Dis Kommission wird, falls die Betheiligung seitens des Publikums es möglich macht, eine Lotterie von Kunst-
werken der Ausstellung veranstalten. — Die Regierung hat sechs goldne Medaillen von je 30 Dukaten Werth als Prämien
ausgesetzt, wovon drei an auswärtige Künstler vertheilt werden können; die städtische Verwaltung ebenfalls sechs goldne
Medaillen, wovon zwei für auswärtige Künstler bestimmt sind.

Rotterdam im December 1861.

Die Direktion der Akademie der schönen Künste zu Aotterdam.

P. van der Bussen van Beeftingh (Präsident). C. G. Schutze van Honten. (Sekretair).

Leflerreichischer KunffcUeretti in Tüten.

Stadt. Tuchlauben 562. 1. Stock.

[85]

Polygrades-Bleistifte

für

Künstler, Kunstschulen und Bureaux in

Seit Wieder-Eröffnung des Kunstausstellungs-Lokals dieses Vereines Haben die
Ausstellungen des 11. Vereinsjahres mit dem November d. I. begonnen; woraus
die p. T. Herren Künstler aufmerksam gemacht werden.

Ebenso werden die Herren bildenden Künstler auf die permanente Aus-
stellung des österreichischen Knnstvereins aufmerksam gemacht. Derselbe übernimmt
allmonatlich in- und ausländische, sowohl verkäufliche als unverkäufliche
Kunstwerke zur Ausstellung in seinen Sälen."

Gehörig zuvor avisirte Einsendungen neuer Original-Werke der Malerei
und der zeichnenden Künste, ohne Unterschied ihrer Provenienz, brauchen auf ordinärem
Frachtwege nicht frankirt zn sein, und haben im Falle ihres Nichtverkaufes in
der Ausstellung nur die Retour- oder Weiterfracht zu tragen.

Uebrigens wird von Fall zu Fall über gestellten brieflichen Antrag die vollständige
Frankatur für den Hin- und Rückweg zugestanden.

Die an den Verein zu sendenden brieflichen Aviso müssen den Vor- und Zu-
namen des Künstlers, seine genaue Adresse, das Knnstfach und den Gegen-
stand des Werkes, dann dessen Verkäuflichkeit und definitiven Verkaufspreis,
oder dessen Eigenthümer und Haftnugswerth, endlich das Kistenzeichen (Marke
des Eollo) und den Bestimmungsort ängeben, wohin das Werk im Nichtverkaufsfalle
zu schicken ist.

Die Dauer der Ausstellung ist nur vier Wochen, und findet ohne zuvor eingeholte
Zustimmung des Einsenders keine Versendung von Kunstwerken an die Filialausstellungen
des Vereines statt.

Der Verein vermittelt nicht nur ans allen Ausstellungen sehr beträchtliche Ankäufe
und Bestellungen durch Ausstellungsbesucher; er kauft auch selbst seinen Verloosungs-
bedarf im durchschnittlichen Betrage von 12—20,000 fl. ausschließlich aus den Aus-
stellungen. Ein Drittheil der Vereins-Ankäufe fällt statutenmäßig aus-
ländischen Kunstwerken zu.

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Wien, im November 1861.

Die Geschästsieitung.

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