malerisch unterstützen, sind sie am Mus.-Bild ungenau und körnig, nur ungefähr
an den richtigen Stellen angebracht. So wirkt das Mus.-Bild in allen Details
etwas fleckiger als das genau ausgeführte Weinb.-Bild. An den Vergrößerungen
der Details sieht man deutlich die Verschiedenheit der malerischen Technik.
Trotz des teilweise gleichen Gegenstandes sind die werkmäßigen Unterschiede
beider Bilder sehr bedeutend, so daß sie unmöglich von ein und derselben Hand
gemalt worden sein können.
Die Perspektive war den Malern beider Bilder geläufig, wenn sie auch nicht
gerade in den figuralen Teilen in großer Freiheit angewandt ist. Dort herrscht
eine gewisse Ängstlichkeit im Neben- und Hintereinander der Figuren, Profil-
stellungen sind bevorzugt, so daß die Illusion der Wirklichkeit nicht ganz voll-
kommen erreicht wird. Im Gegensatz dazu zeigt die Landschaft am Weinb.-
Bild, die einen riesigen Naturausschnitt wiedergibt, höchstens perspektivisches
Können.
Um einen Einblick in die perspektivische Konstruktion der beiden Bilder zu
gewinnen, eine Untersuchung, die besondere Fachkenntnisse erfordert, wandte
ich mich an Herrn Zivilarchitekt Ing. Otto Hoffmann, der folgendes Gutachten
mit zwei perspektivischen Skizzen abgab. Abb. 3 und 4.
Gutachten
Die mir vorgelegten zwei Photographien zweier Ölgemälde habe ich einer
Prüfung in Bezug auf ihre zeichnerische Perspektive unterzogen. Bild I, im
Querformat, soll im folgenden das Querbild, Bild II, im Hochformat, soll das
Hochbild genannt werden.
Das Querbild zeigt zwei Horizonte, einen für die Figurengruppe und das Bau-
werk und einen darüber liegenden für die Landschaft. Der Horizont H 1, für die
Figurengruppe und das links befindliche Bauwerk bestimmt, verläuft in ungefährer
Kopfhöhe der am weitesten rückwärts befindlichen Figuren. Die Konstruktion
dieses Horizontes erfolgt durch den Schnittpunkt der beiden Geraden 1-2 und 3-4,
die als Lagerfugen des Ziegelmauerwerkes des Gebäudes als horizontal angenom-
men werden können und die in einer vertikalen Ebene liegen. Der Schnittpunkt
ergibt den Fluchtpunkt F 1 für alle zu den genannten Geraden parallelen
Strahlen. Interessanterweise fällt der Fluchtpunkt F 2, der aus dem Marterholz
rekonstruiert ist, genau in denselben Horizont, ein Beweis für die Richtigkeit der
Annahme eines gemeinsamen Horizontes für Bauwerk und Figurengruppe, dessen
perspektivische Konstruktion als richtig anzuerkennen ist.
Unabhängig vom Bauwerk und den Figuren ist die Landschaft perspektivisch
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an den richtigen Stellen angebracht. So wirkt das Mus.-Bild in allen Details
etwas fleckiger als das genau ausgeführte Weinb.-Bild. An den Vergrößerungen
der Details sieht man deutlich die Verschiedenheit der malerischen Technik.
Trotz des teilweise gleichen Gegenstandes sind die werkmäßigen Unterschiede
beider Bilder sehr bedeutend, so daß sie unmöglich von ein und derselben Hand
gemalt worden sein können.
Die Perspektive war den Malern beider Bilder geläufig, wenn sie auch nicht
gerade in den figuralen Teilen in großer Freiheit angewandt ist. Dort herrscht
eine gewisse Ängstlichkeit im Neben- und Hintereinander der Figuren, Profil-
stellungen sind bevorzugt, so daß die Illusion der Wirklichkeit nicht ganz voll-
kommen erreicht wird. Im Gegensatz dazu zeigt die Landschaft am Weinb.-
Bild, die einen riesigen Naturausschnitt wiedergibt, höchstens perspektivisches
Können.
Um einen Einblick in die perspektivische Konstruktion der beiden Bilder zu
gewinnen, eine Untersuchung, die besondere Fachkenntnisse erfordert, wandte
ich mich an Herrn Zivilarchitekt Ing. Otto Hoffmann, der folgendes Gutachten
mit zwei perspektivischen Skizzen abgab. Abb. 3 und 4.
Gutachten
Die mir vorgelegten zwei Photographien zweier Ölgemälde habe ich einer
Prüfung in Bezug auf ihre zeichnerische Perspektive unterzogen. Bild I, im
Querformat, soll im folgenden das Querbild, Bild II, im Hochformat, soll das
Hochbild genannt werden.
Das Querbild zeigt zwei Horizonte, einen für die Figurengruppe und das Bau-
werk und einen darüber liegenden für die Landschaft. Der Horizont H 1, für die
Figurengruppe und das links befindliche Bauwerk bestimmt, verläuft in ungefährer
Kopfhöhe der am weitesten rückwärts befindlichen Figuren. Die Konstruktion
dieses Horizontes erfolgt durch den Schnittpunkt der beiden Geraden 1-2 und 3-4,
die als Lagerfugen des Ziegelmauerwerkes des Gebäudes als horizontal angenom-
men werden können und die in einer vertikalen Ebene liegen. Der Schnittpunkt
ergibt den Fluchtpunkt F 1 für alle zu den genannten Geraden parallelen
Strahlen. Interessanterweise fällt der Fluchtpunkt F 2, der aus dem Marterholz
rekonstruiert ist, genau in denselben Horizont, ein Beweis für die Richtigkeit der
Annahme eines gemeinsamen Horizontes für Bauwerk und Figurengruppe, dessen
perspektivische Konstruktion als richtig anzuerkennen ist.
Unabhängig vom Bauwerk und den Figuren ist die Landschaft perspektivisch
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