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Göbel, Heinrich
Wandteppiche (III. Teil, Band 2): Die germanischen und slawischen Länder: West-, Mittel-, Ost- und Norddeutschland, England, Irland, Schweden,Norwegen, Dänemark, Russland, Polen, Litauen — Leipzig, 1934

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https://doi.org/10.11588/diglit.13168#0308

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Literatur. Niederdeutschland. Niedersachsen.

Schambs für vnsern Teppichmacher vnd diesser besteh vnd angenommen haben, Bestellen vnd nemen
Ine dafür off vnd an, thun das auch hiermit vnnd in Kraft dies Brieffs, dergestalt das er vnns vnd
vnsern erben, ein Jar lang von Dato anzurechnen, dienen, getreuw, vnd hold sein, vnser bestes wissen,
Schaden aber vnd arges nach seinem höchsten vermögen weren vnd wenden, vnd alles desjenige, so
wir Ime beuelen vnnd abweissen lassen, seines besten vermugens vnd verstände nach mit vleis zuu-
errichten, darzu wir Ime dan jederzeit, Garns, Silber oder Golt, vnd was er vns also verfertigen soll,
wie billig darzu verschaffen wollen, vber dies auch, wan Wir Ime nichts zuarbeiten geben, er of vnser
Silber Cammer vfwarten helffen soll vnd will, Hiegegen vnd Zuergezlicheit solchs seins Diensts zusagen
wir Ime dies Jar, vnd dieweil er obgesagter gestalt vnser diener ist, Jerlichs zur besoldung zwanzig
thaler halb off künftige Weihnachten, vnd halb off die negst darnach volgende Pfingsten, darzu auch
Jerlichs vnser gewonlichs Winter vnd Somer Hofcleidung gleich andrer vnsern bestellten dienern, wan
vnnd zu welcher Zeit wir iederzeit claider werden geben vf seine Person, vnd dieweil er für seine Per-
son allein nicht arbeiten kann wollen Wir Ihme vff einen Knecht zwolff Thaler, gleichergestallt mit
gnaden geben vnd verordnen, da er aber ein Jungen haben mußte, demselben wollen wir zu vnder-
haltung Jerlichs ein Wintercleidt vnd einen Thaler zu schuhen auch geben lassen, Daneben auch Ime
seinem Knecht oder Jungen So er jeder Zeit haben wirdt, vf vnsrer Hofstuben essen, drincken, auch
freyes gemach, darinnen er solche arbeit verfertigen kan, verschaffen, vnd wan er vns also, etwas
kostlichs arbeiten wirdt, wollen wir Ihme vf seinem Gemach, damit er darann nit verhindert werden
muge, speißen, Im Fall er keine sunderlichs kunstreiche Teppiche zumachen hat, Sol er vff vnnser
Hofstuben neben seinem Knecht vnd Jungen essen, vnd also dies alles wie obgemeld weisen vnd geben
lassen, Wan Wir Ihne aber für vnsern Teppichmacher vnd diener langer nicht behalten wollen, oder
er gesinnt were, vns dergestaldt nach außgang dieses Jars lenger nicht zudienen, das dan entweder wir,
oder aber Er vns vor außgang dieser bestallung ein halb jar zuuor, die vfkundung zuthun, mit fug vnd
macht haben soll vnd mag, alles getreulich vnd vngeuerlich vnd das zur Vrkundt haben wir dieße
Bestallung mit eigener handt vnderschrieben, vnd vnser fürstlich Secret vffs Patium drucken lassen.
Dis geben ist zue Wulffenbüttel, den dreißigsten Augusti anno Neun vnd sechzig

gez. Julius"

bestätigt wörtlich von Lorenz Schambs.
*) Teppichmacher Jost Bodt. 1572.

„Durchleuchtiger Hochgeborner Fürst Gnediger Her E. F. G. kan ich armer mann in aller vnter-
thanigkeit nith vorhaltenn wie das ich eine lange zeit meiner kunst nach vonn Flandernn biß hiher
gereiset vnd gezogenn bin damit ich dieselbe meine kunst E. F. G. erklerenn vnnd offenbarenn musste
die ich von allerlei figurenn mit Wullen garn vnnd wie mans sonstenn Tapeijte nennet die mann ann
die wende pfleget zu hefften vnnd zuhengen veruertigen vnd machen kann vnd auch vast auff der
weiderreise alles was ich vonn Gelde gehabt habe vor... etc. etc. bittet um Einstellung. Heinrichstat
vor der Vestung Wulfenbüttel, den 27. Martij Anno 72
E. F. G.

Dienstwilliger
Jost Bodt."

') H. Göbel, Wandteppiche, II. Teil. Die romanischen Länder, Leipzig, 1928, Band I. Ferrara und Florenz
S. 371, 378 bis 382.

*) „Durchlauchtigster hochgeborener fürst etc... nicht vorenthalten da E. F. G. Cammerknecht Hans
viet mir etzliche stucke Turckischen Tepicht verdiengt hatt, vnd mir dauon 400 Thaler zugesaget. Darauf!
ehr mir versprochen ein schrifftlichen schein vnnd beweis zu geben, was ehr mir von wapen s. g. fur-
sten vnnd herrn zugesaget. Vnd das ich gleich ander handwergsleute alle 3 wochen mein Arbeitsion
bekommen solte, solchs alles ist noch bis auf diese Zeit verblieben und nicht geschehen."

7) Staatsarchiv Hannover, Hannover Des. 76c. Wolfenbütteische Kammerregister. Ab Jahrgang 1592/93,
„Ausgabe Extraordinarie, fol. 169, 26. Aprilis 1593. Boldewin von Brüssel Teppichmacher vff etzliche
Muster, die Meinem G. F. und hern er anfertigen soll 5 Taler.........9 Gulden".

8) Otto Dreyer, Die Salunenmacher, ein vergessenes Handwerk: Braunschweigisches Magazin, 1923, Nr. 3,
November und Dezember.

') Staatsarchiv Hannover. Hannover Des. 76°. Wolfenbütteische Kammerregister. A^ Jahrgang 1603/04,
Ausgabe Extraordinarie, fol. 181, Nr. 12.

10) Hahn, Hannover Verlag, 1910. Ich bin Herrn Pfarrer Trippenbach für seine vielfachen Auskünfte zu
besonderem Danke verpflichtet.

") Vizehofrichter zu Leipzig und Hauptmann zu Sachsenburg, Langensalza und Thamsbrück.

1S) Abgebildet: Deutscher Herold, 1895, S. 76.

Am Rande die Wappen: v. d. Asseburg, v. Krammen, v. Spiegel, v. Dannenberg, v. Brocke, v. Branden-
stein, v. Nesselrodt, v. Hauß, v. Westphal, v. Meschede, v. Schleinitz, v. Horde, v. Heym, v. Westphal,
v. Heum, v. Pappenheim.

u) Hermann Schmitz, Bildteppiche, Berlin, O. J. S. 156.

14j Vgl. auch Schmitz, a. a. O. S. 156. Zeichnungen (Teppichentwürfe) des Warburger Kupferstechers
Eisenholt.

1B) Die Sammlungen des Roemer-Museums zu Hildesheim. Hildesheim, 1914, II, S. 20.
") Hermann Schmitz, a. a. O. S. 156.

") Deutscher Herold, 1887, S. 103. Es handelt sich um die Wappen adeliger und bürgerlicher, zumeist
Hildesheimer Familien.

1S) Die Denkmalpflege, XII. Jahrgang, 1910, S. 113 f. (Franz Krüger, Stickereien und Gewebe im Kloster

Lüne).
") Inschrift:

A -_DEO • SAPIENTA • SALOMO • POSTVLAVIT ■
QVÄ • SVPER • ÖNES • REGES • IMPETRAVIT ■

(Von Gott hat Salomo Weisheit gefordert, welche er über alle Könige erlangt hat).

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