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656 Rogge über das Gerichtswesen der Germanen.
Man denke nur an die ungleiche Zahl der Eideshelfer, daran,
dass die nächsten Angehörigen des Uebelthäters, die zum
VVehrgelde mit beitragen mussten, in der Regel gerade zu-
nächst die Consacramentalen waren; und daran, dass der Eid
mit Eideshelfem nicht etwa blos im Nothfalle gebraucht
wurde, wenn es an Zeugen fehlte, sondern dass man ihn mit
Beiseitesetzung der Zeugen anwandte.
Die Idee, die bei dem Institute zum Grunde lag, war
nach des Verf. Ansicht folgende, es stände im genauesten Zu-
sammenhänge mit dem Wehrgelde, und hätte mit diesem den-
selben Zweck, Fehden und Feindschaften zu vermeiden, ge-
mein gehabt. So wie die Composition den wirklichen Ver-
brecher versöhnte und vor der Fehde bewahrte, so sollte jener
Eid den Unschuldigen beschirmen. Der Streit sey nicht in
der Form eines Prozesses, sondern als ein Krieg erschienen,
über dessen Rechtmässigkeit nur Gott, der den Gerechten den
Sieg stets sicher verleihen werde, zu entscheiden hatte. Der
Beleidigte sey aufgebiochen , um an dem vermeinten Beleidiger
Hache zu nehmen, und war dieser unschuldig, so mochte er
Zusehen, dass sich seine Unschuld im Siege bewähre. Der
osfenbare U&belthäter fand keine Hülfe, sondern nur Heil in
der Flucht; jeden Andern unterstützten die Genossen und
beschirmten die Familienglieder. Sollte nun auf andere Weise,
als durch den Ausgang der Fehde, die Unschuld des Beschul-
digten durch ein äuiseres Zeichen hergestellt werden, so habe
dieses, da so wenig wie bei einer Fehde eben so wenig auch
bei einem Rechtsstreite an einen Beweis des Klägers zu den-
ken war, nur dadurch geschehen können, dass die sonstigen
Fehdegenossen des Angeschuldigten ihm als rüstige Kämpfer
zur Seite traten, dadurch seine Unschuld anerkannten, und
gemeinschaftlich mit ihm die Schuld eidlich läugneten. „Ein
Beweismittel — fährt der Verf. fort — war daher der Eid
mit Eideshelsern ganz und gar nicht, sondern nur eine gesetz-
liche Antwort, die auf die Klage erfolgen musste, wenn der
Beklagte die Composition ni$ht bezahlen wollte."

( Fortrcfza;!
 
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