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N°. 72. HEIDELBERGER 1837.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Rechtswissenschaft.
( Besch lufs.)
Die kritischen Anmerkungen enthalten: i) viele Lese-
arten , welche Vorkommen a) in Handschriften der Pandecten,
namentlich in der florentinischen, in einigen venetianischen und
andern italienischen, in zwei göttinger, in einigen leipziger und
mehreren andern Handschriften, b) in Ausgaben der Pandecten,
namentlich in mehreren alten Ausgaben , in der Haloandrischen
und Taurellischen , c) in verschiedenen andern Büchern , nament-
lich in dem Werke des Vacarius, in dem jetzt von Herrn Dr.
Reimarus herausgegebenen hauptsächlich can. Recht betreffenden
Schrift des Petrus Blesensis und im Pomponius Laetus de magist.
rom. (Genommen sind a) die Lesearten der florentinischen Hand-
schrift nicht blos aus der Taurellischen und Gebauerischen Aus-
gabe, sondern auch aus den , jetzt bekanntlich der Göttingischen
Bibliothek gehörenden Brenkmannischen Papieren, welche zufolge
der im Specimen Seite 2. Col. 2. Z. 6 und Seite 3. Col. 2. Z. 2.
gemachten Bemerkungen, selbst bei den Stellen, bei welchen sie
Gebauer bereits gebraucht hat, wohl noch Aufmerksamkeit ver-
dienen könnten; genommen sind ferner b) die Lesearten der va-
tikanischen und andern italienischen Handschriften aus eben die-
sen, auch in dieser Rücksicht schon bei der Gebauerischen Aus-
gabe benutzten Papieren, c) die Lesearten der leipziger Hand-
schriften aus Wenks Vacarius und aus Schneiders Quaestt. ad
Serv. Sulpicium, d) die Lesearien des Vacarius nicht blos aus dem
Wenkischen Buche, sondern auch aus der Prager Handschrift des
Vacaiius). — Ferner enthalten die kritischen Anmerkungen auch
2) viele den Text betreffende, von verschiedenen Schriftstellern
vorgeschlagene Conjecturen; 3) Urt heile über die Lesarten
und Conjecturen, welche öfters durch Gründe gerechtfertigt sind;
und 4) viele, zum Theil ausführliche, die Orthographie von
Wörtern und Namen betreffende Erörterungen, bei welchen
besonders Brenkmanns Papiere und Schneiders Grammatik ( von
welcher in der Vorrede zum Sehröderischen Prodromus S. VII.
die Rede ist) benutzt sind. — Sehr Vieles, und namentlich auch
Vieles, was bei der L. 2 noch nicht-gebraucht ist, enthalten die-
semnach die kritischen Anmerkungen gewifs. Dies kann und wird
Niemand leugnen. Aber fragen kann man vielleicht: Ob diese
Anmerkungen nicht zu viel enthalten? Ob nicht entschieden un-
richtige oder für den Sinn ganz unbedeutende Lesearten (inson-
derheit manche derjenigen Lesearten, welche blofs in Rücksicht
der Ordnung einzelner Wörter abweichen), nichts für sich habende
Conjecturen, und besonders alle die Orthographie betreffenden
Untersuchungen (welche wohl besser in einer eigenen Abhand-
XXX. Jahrg. 11. Heft. ?2
 
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