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Grundsätzen der Hegersehen Philosophie, da Hegel, wie die Vor-
rede S. XV. bemerkt, den Verfasser „zuerst historische Erschei-
nungen begreifen gelehrt“ und „nicht nur überzeugend darge-
than, dass die Einsicht in die Nothwendigkeit des Geschichtli-
chen allein durch das Denken und Begreifen bewirkt, wie
die Beglaubigung des Geschichtlichen nur auf historische Zeug-
nisse und deren Würdigung gegründet werden kann, und dass
solche Erkenntniss allein Wissenschaftlichkeit genannt wird, son-
dern auch die Aufgabe gestellt, das Princip der schöpferischen
Gotteskraft in der Geschichte bestimmt in seiner Entwickelung auf-
zuzeigen etc.“ Im Geiste dieser Aufgabe stellte sich dem Verf.
der archäologische Theil der allgemeinen historischen Wissenschaft
als besonders bedürftig einer Bearbeitung dar, weil die Archäolo-
gie sich ihm zeigte „als die Wissenschaft vom concreten Geiste
des Alterthums in seiner Entwicklung und in seinem System und
schien besonders Herausstellung der geistigen Substanzen des Le-
bens der alten Völker zu fordern*4 etc. Unsere Leser werden dar-
nach schon bemessen können, was für eine Archäologie sie hier
zu erwarten haben, und in welchem Sinn und Geist diese Aufgabe
überhaupt gelöst worden ist. Es werden sich dann auch die Jahr-
bücher über diese Schrift, in der Andere gewiss hohe Wissen-
schaftlichkeit, Tiefe der Forschung etc. finden werden, um so kür-
zer fassen und ihrer Pflicht genügen können, auch wenn sie nur
einige Hauptüberschriften angeben, was für die, die nicht erst aus
Hegel die Geschichte und das Alterthum begreifen gelernt, und
statt siebenhundert Seiten solchen Räsonnements gerne mit hundert
Seiten gesunden Menschenverstandes sich begnügt haben würden,
gewiss genügen kann. Da natürlich das Ganze dieser „allgemei-
nen wissenschaftlichen Alterthumskunde vom concreten Geiste des
Alterthums“ in seine drei Theile zerfallen muss, so findet man in
der ersten Abtheilung zuerst eine Einleitung, in welcher von
den Naturbestimmtheiten, der Sprache und den Sprachverschieden-
heiten, der Entwicklung des Menschengeschlechtes, dem reli-
giösen Element, und zwar als Entwicklungsprincip (Cultus und
Staat) wie an und für sich (Naturreligion, Symbol, Mythus), der
Mythologie im Allgemeinen, dem Verständniss der Mythologie, dem
Gange der religiösen Idee des Alterthums, der Entwicklung des
Staatslebens, der Kunst und der Wissenschaft gehandelt wird.
Nach dieser im Sinne des Verf. gewiss höchst logischen Anord-
nung folgt der concrete (!) Geist des Orients in erster Stufe in
Japan, China, hei den Mongolen etc., in zweiter hei den Indern, in
dritter bei den Persern und Medern, in vierter bei den Aegyptern,
in fünfter bei den Hebräern, in sechster bei den Vorderasiaten und
Nordafrikanern, Alles ausgestattet mit sehr gelehrten Beilagen. Der
zweite Band behandelt den concreten Geist (!) des classischen
Alterthums; zunächst Griechenland nach drei Perioden; der dritte
Band Rom. Auch hier ähnliche Unterabtheilungen, und eine An-
ordnung, deren Schlüssel natürlich nur der besitzt, der in diese
Tiefen der Wissenschaftlichkeit hinabzusteigen und aus diesem

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