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Koch: Reise in Tirol.

Insbruck 1846. Wagnefsche Buchhandlung. 4.“ aus Botzen zugeschickt;
er war aber durch vielerlei Arbeiten gehindert, ein Werk anzuzeigen,
welches, weil es gründlich gearbeitet ist, nicht flüchtig gelesen oder nur
obenhin angezeigt werden konnte; er will daher vorerst ein etwas we-
niger umfassendes Werk desselben Verfassers anzeigen. Was die Chro-
nologische Geschichte angeht, so will Ref. suchen im nächsten Jahre Zeit
zu gewinnen, wäre es auch nur, um den Oesterreichern zu beweisen,
dass wir sie als Deutsche, als Landsleute und Brüder, und nicht, wie
sie uns, als Ausländer betrachten. Diese Bemerkung macht Ref., weil
sich Herr Koch über die Vernachlässigung beklagt, die seine chronolo-
gische Geschichte bei uns erfahren habe. Er sagt in einem Briefe vom
26. Oktober d. J.: „Die chronologische Geschichte Oesterreichs ist eine
der Erwähnung wahrlich werthe Arbeit, denn namentlich die alte Ge-
schichte, bis Rudolf von Habsburg, ist ganz neu. Bis jetzt hat sie
Niemand bearbeitet. Da aber dieses mit so grosser Sorgfalt und beinahe
sechsjährigem Sammeln und Forschen geschriebene Buch bisher von allen
deutschen Literaturblättern völlig ignorirt wurde, so ist es ein sehr billi-
ger Wunsch des Verfassers, dass ihm in den Heidelberger Jahrbüchern
Gerechtigkeit wiederfahren möge/1 Das soll denn, wie gesagt, nächstens
geschehen; vorerst werfen wir den Blick auf die Reise in Tirol. In
dieser Reisebeschreibung kommt der Verf. wiederholt auf einen Punkt
zurück, der uns bis dahin ganz entgangen war. Er weist nämlich nach,
dass die deutsche Nationalität, d. h. das deutsche Sprachelement, ohne
dass man es in Deutschland auch nur ahnete, in Süd-Tirol ärger be-
droht sey, als in Schleswig. Ueberhaupt sind es die innern politischen
Zustände, und besonders die geistlichen Sachen, welche der Verf. vor
andern Dingen behandelt. Dieser Reisebericht ist übrigens ein Stück des
grossen Werks, welches richtigere Begriffe über österreichische Zustände
verbreiten soll, als in den Reisebescbreibungen, in den Büchern der Geg-
ner der österreichischen Verwaltung und Regierung, und in den officio-
sen Vertheidigungen derselben bisher enthalten waren. „Niemand“, sagt
er mit Recht, „kann über den Gesammtstaat Oesterreich ein letztes, rich-
tiges Urtheil fällen, der nicht Einsicht von den Zuständen jedes einzelnen
seiner Länderbestandtheile erworben, und mit eignen Augen gesehen,
nicht aber Büchern auf guten Glauben abgeschrieben hat. Er muss Pro-
vinz für Provinz bereist und erforscht haben.

(Schluss folgt.)
 
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