Nr. 24. HEIDELBERGER 1847.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.
Corssen: Origines poesis Romanae·
(Schluss.)
Was er bei dieser Veranlassung S. 119 ff. über die laudationes
funebres und deren Charakter, zumal in der ältesten Zeit, in der sie
von diesen Liedern nicht sehr sich unterschieden haben sollen, bemerkt,
mag in der Schrift selbst nachgelesen werden. Mit diesem Abschnitt
über Volks- und Tischlieder und deren historische Bedeutung lassen sich
gewissermassen noch verbinden die später folgenden Abschnitte: XIV.
conjectura de continuo Romanorum carmine epico falsa p. 163 ff. XV. Q.
Ennii poetae vindiciae p. 164ff. XVI. (nicht XII., wie durch einen
Druckfehler hier steht) De quinto urbis conditae saeculo notitia p. 176 ff.
XVII. De religiosa non poetica historiae Romanae specie p. 181 ff. XVIII.
Epilogus p. 189 ff. Hier nemlich wird Niebuhrs Meinung von zusammen-
hängenden epischen Gesängen der Römer, nach der Analogie der Home-
rischen bei den Griechen und der Nibelungen bei den Deutschen, dann
von dem Untergang dieser älteren National-Poesie hauptsächlich durch
Ennius und die mit diesem auftauchende, nach griechischen Mustern ge-
bildete Kunstpoesie u. s. w. im Einzelnen widerlegt, und insbesondere
Ennius gegen derartige Vorwürfe in Schutz genommen, wobei auch des-
sen grosse Verdienste anerkannt und der Charakter wie der Inhalt sei-
ner Annalen in gehöriger Weise gewürdigt wird. Eben so wird auch
die Analogie mit den Homerischen Dichtungen der Griechen und den
Nibelungen der Deutschen als unstatthaft abgewiesen, und weiter gezeigt,
dass Alles, was wir als Mythisch in der älteren römischen Geschichte
zu betrachten gewohnt sind, keineswegs aus solchen epischen Gesängen,
die hier nicht existirt haben, sondern vielmehr aus ganz andern Quellen,
die mit den religiösen und kirchlichen Institutionen des alten Rom in
näherem Zusammenhang stehen, abzuleiten ist, also insbesondere aus
den priesterlichen Aufzeichnungen, den Ritual-, Augural- und andern der-
artigen Büchern liturgischen Inhalts, den Wahrsagungen, den durch die
Priester geführten Annalen und dergleichen mehr und wir werden
dann keinen Anstand nehmen, in das S. 189 in folgenden Worten aus-
gesprochene Endergebniss einzustimmen: „Ergo non sunt fabulae historiae
XL. Jahrg. 3. Doppelheft. 24 /
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.
Corssen: Origines poesis Romanae·
(Schluss.)
Was er bei dieser Veranlassung S. 119 ff. über die laudationes
funebres und deren Charakter, zumal in der ältesten Zeit, in der sie
von diesen Liedern nicht sehr sich unterschieden haben sollen, bemerkt,
mag in der Schrift selbst nachgelesen werden. Mit diesem Abschnitt
über Volks- und Tischlieder und deren historische Bedeutung lassen sich
gewissermassen noch verbinden die später folgenden Abschnitte: XIV.
conjectura de continuo Romanorum carmine epico falsa p. 163 ff. XV. Q.
Ennii poetae vindiciae p. 164ff. XVI. (nicht XII., wie durch einen
Druckfehler hier steht) De quinto urbis conditae saeculo notitia p. 176 ff.
XVII. De religiosa non poetica historiae Romanae specie p. 181 ff. XVIII.
Epilogus p. 189 ff. Hier nemlich wird Niebuhrs Meinung von zusammen-
hängenden epischen Gesängen der Römer, nach der Analogie der Home-
rischen bei den Griechen und der Nibelungen bei den Deutschen, dann
von dem Untergang dieser älteren National-Poesie hauptsächlich durch
Ennius und die mit diesem auftauchende, nach griechischen Mustern ge-
bildete Kunstpoesie u. s. w. im Einzelnen widerlegt, und insbesondere
Ennius gegen derartige Vorwürfe in Schutz genommen, wobei auch des-
sen grosse Verdienste anerkannt und der Charakter wie der Inhalt sei-
ner Annalen in gehöriger Weise gewürdigt wird. Eben so wird auch
die Analogie mit den Homerischen Dichtungen der Griechen und den
Nibelungen der Deutschen als unstatthaft abgewiesen, und weiter gezeigt,
dass Alles, was wir als Mythisch in der älteren römischen Geschichte
zu betrachten gewohnt sind, keineswegs aus solchen epischen Gesängen,
die hier nicht existirt haben, sondern vielmehr aus ganz andern Quellen,
die mit den religiösen und kirchlichen Institutionen des alten Rom in
näherem Zusammenhang stehen, abzuleiten ist, also insbesondere aus
den priesterlichen Aufzeichnungen, den Ritual-, Augural- und andern der-
artigen Büchern liturgischen Inhalts, den Wahrsagungen, den durch die
Priester geführten Annalen und dergleichen mehr und wir werden
dann keinen Anstand nehmen, in das S. 189 in folgenden Worten aus-
gesprochene Endergebniss einzustimmen: „Ergo non sunt fabulae historiae
XL. Jahrg. 3. Doppelheft. 24 /