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Nr. 27. HIIDBLBEBOEH 1848.
JAHRBÜCHER OER LITERATUR.
■ ■■ 1 .

Itinerarium Antonini e<. Partliey et Pinder.

(Schluss.)
Wenn es keinem Zweifel unterliegen kann, dass die Grundlage
dieser Itinerarien eine officielle war, hervorgerufen durch militärische
und administrative Zwecke zu einer Zeit, wo Rom Mittelpunkt einer
militärischen Monarchie und eines fast über den ganzen Erdkreis aus-
gebreiteten, von Rom aus durch die von da aus gesendeten Reamten
und Truppen regierten wie geschützten Reiches geworden, mithin auch
die Nothwendigkeit fester militärischer Strassen und Verbindungen ein-
getreten war, die man in Rom, dem Centralpunkte des Ganzen, genau
kennen und genau überschauen musste, wenn es also unzweifelhaft ist,
dass zu Rom von der bemerkten Periode des Augustus an solche Ver-
zeichnisse der nach den verschiedenen Theilen des Reichs führenden
Routen und der einzelnen Stationen, unter genauer Angabe der durch ge-
naue Vermessungen ermittelten Entfernungen derselben von einander, an-
gelegt und in dem Militär- oder Staatsarchiv niedergelegt waren, so ist
doch damit die weitere Frage nach einer Veröffentlichung dieser Ver-
zeichnisse, zum allgemeinen Gebrauch, noch keineswegs beantwortet: dass
sie in den ersten Kaiserzeiten nicht stattfand, glauben wir unbedenklich
annehmen zu können: aber später muss sie in irgend einerWeise erfolgt
seyn, ohne dass wir die Veranlassung dazu kennen, oder auch nur zu
vermuthen im Stande sind. Denn es fehlt dazu jeder sichere Anhalts-
punkt. Die frühere Ansicht, welche die Fassung dieser Itinerarien in der
bisher bekannten Gestalt in die Zeit Constantin’s des Grossen verlegte,
und auch dazu sich allerdings durch den Umstand berechtigt halten konnte,
dass Orte und Namen in diesen Itinerarien sich finden, welche vor dieser
Periode nicht vorkommen, kann jetzt kaum noch stichhaltig seyn, da die
genauere Untersuchung der Handschriften, deren wir oben gedacht haben,
uns hinreichend zeigt, dass eben diese Orte des Constantinischen Zeit-
alters in den Handschriften der ältern, reineren Quelle des Textes fehlen,
mithin einer spätem Fassung des ursprünglichen Textes angehören, wel-
chem diese Orte fremd waren. Wir sind daher genöthigt, auf eine frü-
XLI. Jahrg. 3. Doppelheft.
 
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