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Nr. 41. HEIDELBERGER 1852.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Scliweargjerielate mm Genf.
Guide annote pour les debals criminels et correctionels avec le Concours
du Jury par devant la Cour de iustice du Canton de Genese par
Masse President de la Cour de iustice. Geneve 1850.
Für die richtige Würdigung des Wesens der Schwurgerichte und
für die Erzielung von Fortschritten in dieser Einrichtung kann es kein
besseres Mittel geben, als die Wirksamkeit dieser Gerichte in den ver-
schiedenen Staaten, in welchen Geschworne urtheilen, zu beobachten und
den Nachrichten über die Ergebnisse ihrer Wahrsprüche, über das Ver-
hältniss der Schuldigerklärungen zu den Freisprechungen, über Missgriffe
der Geschwornen zu sammeln, die Ursachen derselben zu erforschen und
zu prüfen, von welchen Voraussetzungen, Verhältnissen und Einrichtungen
die bessere oder minder gute Wirksamkeit abhängt. Dass darauf die Art
der Besetzung einen sehr grossen Einfluss hat, kann nicht geläugnet wer-
den; allein vergleicht man den Gang der Rechtsprechung in den ver-
schiedenen Staaten, so bemerkt man leicht, dass, so verschieden auch
die Gesetzgebungen über die Besetzung der Schwurgerichte sind, doch
die Erscheinungen im wesentlichen die nämlichen sind und die Geschwor-
nen ihre Pflicht thun, und zur Wirksamkeit des Rechts und Kräftigung
des Ansehens der Gesetze beitragen, wenn nur nicht die politischen Zu-
stände in einem Staate einen verderblichen Einfluss haben. Ein solcher
Einfluss zeigt sich entweder da, wo der Partheigeist Alles unterwühlt hat,
oder wo eine grosse Abspannung und politische Gleichgiltigkeit im Volke
Qiäufig die Folge vorausgegangener grosser politischer Aufregung} herr-
schen. In Staaten, wo der zuletzt genannte Zustand obwaltet, wird auch
das Schwurgericht mit Gleichgiltigkeit betrachtet, die Bürger ziehen sich
vom Geschwornendienst zurück, und das Feld wird nur den Beamten und
solchen Bürgern überlassen, die in einer Ungeheuern Angst vor neuer Auf-
regung sich einbilden, dass nun Alles geschehen müsse, um eine selbst-
ständige Entwickelung und Meinungsäusserung zu hindern, so dass man nur
Männer der höchst conservativen Gesinnung und einer grossen Strenge,
von der man Heil erwartet, in die Schwurgerichte zu bringen sucht. Noch
schlimmer steht es da, wo der Partheigeist die Nation in zwei sich ein-
ander befehdende Lager theilt, wo die Regierung nur die Repräsentantin
XLY. Jahrg. 5, Doppelheft, 41
 
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