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Nr. 58.

HEIDELBERGER

1852.

JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

HIotzt HandwSrterbueli der latein. Sprache.
(Schluss.)
Schlägt man z. B. den Serv. ad Virg. Aen. I, 720. nach, so findet
man gar noch das sinnlose cloare veteres pugnare dicebant (für purgare),
an andern der citirten Stellen findet man Nichts als den Namen. Es
konnte daher wenigstens angedeutet werden, die Erklärung des Plinius
[XV, 29, 36. (119.)] scheine der bei Laclant. Div. Inst. I, 20, 11. vor-
zuziehen. Auch konnte kurz auf den Artikel Cloacina in Pauly’s Real-
encyklop. der klass. Alterth. Kunde (v. Dr. Haack) oder nur auf Nitsch’s
Mytholog. Wörterbuch (y. Klopfer) verwiesen werden. In Noel’s Dic-
tionn. de la Fable steht noch eine von den Andern nicht angeführte Be-
merkung, sie habe Cloacina geheissen ä cause d’un temple qu’elle avait
pres de Rome dans un lieu marecageux. ■— S. 912. b. ist es seltsam,
dass Z. 2. u. 9. Phaeton, statt Phaethon gedruckt ist. -— Dass der
Verf. S. 913 κνίσα und also auch cnisa, als das richtigere, schreibt, ist nicht
zu missbilligen, wohl aber dass die gewöhnliche lateinische und griechische
Schreibung cnissa und κνίσσα oder κνίσση ganz fehlt, die wenigstens durch
Handschriften und Ausgaben Berechtigung, angeführt zu werden, genug
hat: was auch andere Lexikographen anerkannt haben. — Unter Cnosia-
cus hätten wir nicht gesetzt: „Dichterisch cretensisch mit vertretend“,
sondern: „Dichterisch cretensis mit vertretend.“
Doch wir brechen hier ab, ein durchgängiges Besprechen andern Zeit-
schriften überlassend, die mehr Raum haben, als uns gestattet seyn kann;
wir wollen nur auf noch Etwas aufmerksam machen, was einigermas-
sen als Mangel angesehen werden kann, ob wir gleich bisher auch von
allzugrossem Reichthum des Werkes in gewissen Beziehungen gespro-
chen haben. Obgleich der Verf. in der Aufnahme der Wörter zu Scho-
liasten, Grammatikern und Schriftstellern des Mittelalters herabsteigt, so
fehlt doch auch wieder hier und da ein Wort oder eine Wortform,
die, wenn sie auch fern von Classicität ist, auch wohl auf einer falschen,
jetzt verbesserten Lesart beruht, wegen ihrer Urkundlichkeit, und weil sie
in manchen Ausgaben wirklich steht, eine Art von Recht auf Einreihung
hat, wenn auch mit der Bemerkung, dass sie entweder falsch gebil-
det, oder, obgleich möglicher Weise richtig, doch zweifelhaft sey. So
XLV, Jahrg. 6. Doppelheft. 58
 
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