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Nr. 56. HEIDELBERGER 1857.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR

Ulrich Zasius. Ein Beitrag zur Geschichte der Rechtswissen-
schaft im Zeitalter der Reformation von Dr. N. Stintzing,
ordentl. Prof, der Rechte an det Universität Basel (jetzt in
Erlangen). Basel. Sch/weighauser’sehe Sortiments - Buchhand-
lung 1857.
In unsern Tagen, wo die Bearbeiter des römischen Rechts so
manches Unnatürliche und Ungesunde herausconstruiren, wird man
erfreut, wenn man einen jungen Schriftsteller als Literaturkenner
einer gewissen Zeit die Bedeutung hervorheben sieht, in welcher
die verständige Behandlung des römischen Rechts zu allen Zeiten
der gelehrten Welt genügt hat. Leider hat der Verfasser schon
auf dem Titel seines Buches ein Moment angeregt, welches besser
als secundäre Erscheinung hervorgetreten wäre: denn wer wird läug-
nen, dass im Anfänge der Reformation auch die Rechtsgelehrten
von dem begeisterten Rufe der Verbesserung ergriffen wurden: aber
gerade sie waren es, welche die Gefahren bald einsahen, die die
Ueberstürzung bringen musste, und dahin gehört nicht nur unser
Zasius, sondern auch der berühmteste Jurist Cujacius. Sie wurden
mehr Gegner der Reformation, wie Anhänger derselben. Wollte
also H. St. — einen solchen Standpunkt als einen primären erklä-
ren, so hätte er treuer noch, als es geschehen ist, die Verhältnisse
des Zasius auffassen sollen, und etwa auch die theologischen Schrift-
steller über Reformation nicht übersehen sollen, selbst wenn diese von
einem andern Gesichtspunkte aus geschrieben haben, z. B. Döllin-
ger in seinem Buche über Reformation I, B wo wir z. B. Herrn
Stintzing namentlich auf die Artikel Wilibald Pirkheimer,
Ulrich Zasius, Vitus Amerbacher verweisen, und wo Za-
sius auf das vortrefflichste gewürdigt ist. Wir lassen übrigens
gerne Jedem seine subjectiven Gedankenspäne, wir hadern nicht mit
unserm Verfasser über die Bemerkung S. 255. . „Diese Vorgänge
im Breisgau fallen ungefähr in dieselbe Zeit, als ein Theil der süd-
deutschen Fürsten an ihrer Spitze Ferdinand von Oesterreich ihr
Bündniss in Regensburg am 6. Juli 1824 gegen das Lutherthum
schlossen und damit den Grund zur kirchlich-politischen Spaltung
Deutschlands legten!!! nicht über die Ansicht: die Nationalitäten
hätten zum Nutzen derWeltdie Universalität der Kirche umwer-
fen müssen S. 34, während es allerdings nöthig war, dass die katho-
lische Kirche damals mit den Säculargewalten der Nationen durch
Verträge verhandelte: — 'es tritt dadurch nur dasjenige hervor, wa3
wir eben in einer andern Schrift lesen: „so lange man sich über den
Standpunkt des Partei-Interesses nicht zu erheben vermag, wird man
L. Jahrg. 12. Heft. 56
 
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