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Chronik der Universität Heidelberg für das Jahr 1857.

Am 22. November beging die Universität in herkömmlicher
Weise das Fest der Geburt ihres erlauchten Restaurators, des höchst-
seligen Grossherzog’s Carl Friedrich. Die Festrede*) ward von
dem zeitigen Rector, Hofrath Dr. Renaud gehalten, nachdem das
Fest selbst durch einen musikalischen Vortrag in würdiger Weise ein-
geleitet worden war.
Von einem Blicke auf die Rechtszustände des alten Frankreichs
ausgehend, beleuchtete der Redner die Bedeutung der seit dem drei-
zehnten Jahrhundert in völliger Ausbildung hervortretenden Einthei-
lung des Reichs in die Länder des geschriebenen und in die Län-
der des Gewohnheitsrechts. Der gewöhnlichen Ansicht entgegen,
nach welcher in jenen das in complexu recipirte corpus juris civilis
das alleinige gemeine Recht war, während in diesen römisches Recht
und germanische Gewohnheiten das gemeine Recht bildeten, führt
er, namentlich auf ein Edict K. Phillips vom J. 1302 über das
Studium des Civil- und canonischen Rechts an der Universität Orleans
sich stützend, aus, dass die römische Gesetzgebung nirgends in
Frankreich in complexu recipirt war, so wie es auch daselbst nur
Ein jus commune, nämlich ein der ganzen Monarchie angehöriges,
die „generalis regni consuetudo“ gab. Dieses Gemeine Recht um-
fasste nun, von andern für das Privatrecht minder wichtigen Elemen-
ten abzusehen, sowohl eine Reihe durch Gewohnheit recipirter rö-
misch-rechtlicher Institute sammt deren Theorien, als auch viele Ge-
wohnheiten germanischer Herkunft „droit qui est communs ä toz
es coustumes de France“, nach dem Ausdrucke Beaumanoir’s.
— Der Unterschied zwischen den Ländern des geschriebenen und
denjenigen des Gewohnheitsrechts bestand sonach nicht in einer
Verschiedenheit des in beiden geltenden Gemeinen Rechts, und eben-
sowenig in einer ungleichartigen Geltung der römischen Gesetzge-
*) Diese im Druck erschienene Festrede führt den Titel: Natalicia divi
Caroli Friderici, Badarum quondam magni ducis die XXIII. Novemb. MDCCCLVII
ab Academia Heidelbergensi rite pieque celebrata simnlque praemia commissio-
nibus victricibus decreta novasque quaestiones propositas renunciat Achil-
les Renaud, juris utriusque doctor., Magn. Duc. Badd. a. consil. aul. juris
Professor P. 0., Universitatis h. t. prorector. Disseritur de originibus juris
civilis Franco-Gallici. Ileidelbergae, typis Georgii Mohr. MDCCCLVII.
22 S. in 4.
L. Jahrg. 12. Heft.

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